Archiv der Kategorie: Fernsehen

TV-Szene in der Schweiz

ZATTOO erweitert seine White Label IPTV-Plattform um das Android TV™ Operator Tier Program

IBC Amsterdam: ZATTOO erweitert seine White Label IPTV-Plattform um das Android TV™ Operator Tier Program.

ZATTOO bringt sein TV-AS-A-Service White Label-Konzept in den Android TV ein.

Zürich, 10.09.2019 – ZATTOO bringt sein erfolgreiches White Label-Konzept in das Android TV™ Operator Tier Program von Google ein. Die Erweiterung der End-to-End IPTV-Plattform wird von ZATTOO erstmals auf der IBC vom 13. bis 17. September in Halle 14 (Stand G06) live präsentiert.

Die B2B-Kunden von ZATTOO profitieren in zweierlei Hinsicht. Sie können ihren eigenen leistungsstarken TV-Service einführen: schnell, flexibel und mit vielen attraktiven Features. Sie haben auch die Möglichkeit, anzupassen, welche Anwendungen vorinstalliert werden sollen. Endkunden haben direkten Zugriff auf Anwendungen wie den Google Assistant, YouTube und Google Play Movies.

Der TV-AS-A-Service-Ansatz von ZATTOO erspart auch die zeit- und kostenintensiven Investitionen in den Aufbau, das Hosting und die Verwaltung der eigenen TV-Plattform.

Gernot Jaeger, Chief Officer B2B bei ZATTOO: „Endkunden von heute wollen Zugang zu hochwertigen TV-Services. Ein attraktives TV- und Unterhaltungsangebot ist daher für Netzbetreiber zu einem Muss geworden. Hier setzt ZATTOO mit seinem End-to-End-Service an. Wir freuen uns sehr, mit dem Google Android TV Operator Tier Program“ ein noch besseres und attraktiveres Leistungspaket anbieten zu können.

Der Schritt von ZATTOO – dem Pionier für gehostetes und verwaltetes IPTV/OTT TV – ist angesichts der Marktentwicklung konsequent: Weltweit setzen Netzbetreiber zunehmend auf Android TV als Alternative zur Linux-basierten Hardware. Zusammen mit einem breiten Portfolio an White Label-Anwendungen ermöglicht die ZATTOO-Plattform B2B-Kunden, TV-Services ihrer eigenen Marke schnell und erfolgreich auf den Markt zu bringen, ohne in Hard- und Software investieren zu müssen.

ZATTOO bietet individuelle Live-Demos für Journalisten und Messebesucher. Um einen Termin auf dem IBC zu vereinbaren, kontaktieren Sie bitte Julia Fischer unter den oben genannten Kontaktdaten.

Über ZATTOOO
Mit mehr als 30 B2B-Kunden und mehreren Millionen TV-Nutzern ist ZATTOO eine der erfolgreichsten TV-AS-A-Service-Plattformen und bereits Marktführer auf dem europäischen Markt. In Deutschland zählen 1&1 Telecom, M-net, NetCologne und EWE TEL zu den Kunden von ZATTOO, in der Schweiz der Netzbetreiber Salt Mobile und andere. ZATTOO bietet vollständig gehostete und verwaltete IPTV-, OTT-, TV Everywhere- und Hybrid-TV-Dienste für Netzbetreiber und Medienunternehmen. Im Mittelpunkt steht ein White Label-Produkt mit modernsten Anwendungen für alle relevanten Geräte und für alle gängigen: Operator-Settop-Boxen sowie Apple TV, Amazon Fire TV, Smart TVs und mobile Geräte (iOS / Android / Windows 10).

Für weitere Informationen: zattoo.com/solutions/solutions/

Google, Google Play, YouTube, Android und andere verwandte Marken und Logos sind Marken von Google LLC.

Umstrittene Berichterstattung zu Katalonien und Syrien

Bern, 10.05.2019 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen zwei Beiträge der „Tagesschau“ von Fernsehen SRF abgewiesen. Thema bildete der Konflikt in Katalonien. Ebenfalls als programmrechtskonform erachtete die UBI zwei Beiträge der Nachrichtensendung „Le 19h30“ von Fernsehen RTS zum Krieg in Syrien. Die von der UBI festgestellten Mängel begründeten noch keine Rechtsverletzung.

Im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen behandelte die UBI Beschwerden gegen die Hauptausgaben der Nachrichtensendungen von Fernsehen SRF und von Radio Télévision Suisse RTS. Im Zentrum standen dabei jeweils zwei Beiträge zu Konflikten im Ausland. Die UBI hat bei ihrer rundfunkrechtlichen Beurteilung dabei die Wirkung der Beiträge auf das schweizerische Durchschnittspublikum zu prüfen, das über kein besonderes Vorwissen über die thematisierten Konflikte verfügt.

Fernsehen SRF strahlte am 11. September 2018 und am 1. Oktober 2018 in der Sendung „Tagesschau“ einen Beitrag zum Konflikt in Katalonien aus. Dabei ging es um Demonstrationen der Separatisten zum Nationalfeiertag („La Diada“) vom 11. September und zum Jahrestag des Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober. In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde von in der Schweiz lebenden Katalanen geltend gemacht, die Beiträge seien unausgewogen und enthielten unzutreffende Informationen. Aussagen der Redaktion im ersten Beitrag zum geschichtlichen Hintergrund des Nationalfeiertags in Katalonien und der Unabhängigkeitsbewegung erachtete die UBI denn auch als irreführend. Da im Beitrag aber die tagesaktuellen Ereignisse und die heutige Situation in Katalonien im Zentrum standen, über welche korrekt und in transparenter Weise berichtet wurde, betrafen die festgestellten Mängel Nebenpunkte. Die UBI wies die Beschwerde gegen den Beitrag vom 11. September 2018 mit acht zu eins Stimmen ab. Einstimmig befand sie zudem, dass der Bericht vom 1. Oktober 2018 sachgerecht war. Zwei unglückliche bzw. nicht präzise Formulierungen beeinträchtigten die Meinungsbildung des Publikums nicht in rechtserheblicher Weise.

Gegenstand einer weiteren Beschwerde bildeten zwei Beiträge der Sendung „Le 19h30“ von Fernsehen RTS zum Krieg in Syrien. Thema waren ein mutmasslicher Chemiewaffeneinsatz in Douma (8. April 2018) und dessen mögliche Folgen (12. April 2018). In der Beschwerde wird gerügt, die Berichterstattung sei täuschend, intransparent und gebe in einseitiger Weise die Sicht des Westens und namentlich der USA wieder. Statt informiert werde Propaganda betrieben, auch mit Hilfe von schockierenden Bildern. In der Beratung diskutierten die Mitglieder der UBI in kontroverser Weise über die insbesondere im ersten Beitrag ausgestrahlten von den Weisshelmen stammenden Aufnahmen von kontaminierten Kindern, die notfallmässig behandelt werden. Die Mehrheit der UBI-Mitglieder befand, dass diese Bilder die Menschenwürde nicht verletzten, weil sie Bestandteil der Tagesaktualität bildeten, zur Informationsvermittlung gehörten und keinen Selbstzweck bildeten. Trotz der Nichteinhaltung einer journalistischen Sorgfaltsplicht – Quellenangabe von Bildern – kam die UBI zudem zum Schluss, dass sich das Publikum zu beiden Beiträgen eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden konnte. Sie wies daher die Beschwerden mit sechs zu drei (8. April 2018) bzw. mit acht zu eins Stimmen (12. April 2018) ab.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Symbolbild: Pexels.com

Austausch zur Zukunft der Medien mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga


Bern, 10.05.2019 – Auf Einladung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga haben sich heute Vertreterinnen und Vertreter der Medienbranche, von Organisationen und Behörden in Bern zu einem Austausch getroffen. Dabei ging es um die Zukunft der Medien in der Schweiz und die Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand.

In einem demokratischen und föderalistischen Land wie der Schweiz sind Medien zentral. Doch die Medien stehen unter Druck: Die Werbeeinnahmen gehen zurück, die Nutzungsgewohnheiten verändern sich, die Bedeutung des Internets und der sozialen Medien steigt. Vor diesem Hintergrund hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga verschiedene Branchenakteure und Vertreter der Kantone zu einem Austausch eingeladen. Zur Sprache kamen der Service public in Radio und Fernsehen sowie mögliche Massnahmen zur Unterstützung der elektronischen Medien und der Presse. Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über elektronische Medien hatte zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Einige Akteure forderten mehr staatliche Unterstützung der Printmedien, andere rasche Lösungen. Die Erwartungen, wie die öffentliche Hand die Schweizer Medien unterstützen soll, gehen indes auseinander.      

Weiteres Vorgehen

Die Argumente der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Treffens werden in die laufenden Arbeiten zur Anpassung der Rechtsgrundlagen aufgenommen. Bundesrätin Sommaruga wird dem Bundesrat in der zweiten Jahreshälfte einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten. Mehrere Parlamentarier fordern in Vorstössen ausserdem eine Änderung der Bundesverfassung, um eine direkte Unterstützung der Presse zu ermöglichen. 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Austauschs

An der Diskussion zur Zukunft der Medienförderung nahmen die Vertreterinnen und Vertreter folgender Organisationen teil:

  • Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz VDK
  • Verband Schweizer Medien
  • Médias Suisse
  • Stampa svizzera
  • Verband Schweizer Regionalfernsehen Telesuisse
  • Radios Régionales Romandes
  • Schweizer Privatradios
  • Union nicht-kommerzieller Lokalradios UNIKOM
  • Verband Medien mit Zukunft
  • Ringier
  • SRG
  • Impressum
  • Syndicom
  • Eidgenössische Medienkommission EMEK 

Teleclub Zoom zeigt das Finale der UEFA Champions League live und exklusiv im FreeTV

Spannende Analysen und Diskussionen, Emotionen direkt aus dem Stadion, ein grosses LiveStudio in Volketswil und ein hochkarätiges Team: Zum Finale derUEFA Champions League zündet Teleclub das ganz grosse Feuerwerk. Und das alles kostenlos auf Teleclub Zoom im FreeTV!

Es ist das Spiel des Jahres: das Finale der UEFA Champions League. Wenn sich der FC Liverpool und Tottenham am Samstag, 1. Juni im Wanda Metropolitano Stadion in Madrid gegenüberstehen, wird Geschichte geschrieben. DankTeleclub erleben die Zuschauer diesen Moment live im FreeTV mit: Denn die Partie wird auf dem kostenlosen Sender Teleclub Zoom im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt. Ab 19:00 Uhr startet das Vorprogramm. Im Studio in Volketswil finden zudem rund 100 Gäste Platz, welche gemeinsam mit den Teleclub Experten, einem exklusiven Catering und viel guter Stimmung das Final geniessen können

Final Comeback von Marcel Reif

Ein besonderes Highlight: Marcel Reif, Kommentatoren Legende und Teleclub Fussball Experte, begleitet das Endspiel live aus Madrid. «Ich hätte nicht mehr daran gedacht, noch einmal ein Champions League Finale zu kommentieren – aber jetzt kribbelt es sehr!», freut sich Marcel Reif. Denn: «Ein CL Finale ist das Endspiel zwischen zwei Weltauswahlen, vom Niveau der Mannschaften also über einem WM Endspiel! Und es ist weltweit eines der am meisten beachteten Sportereignisse überhaupt.»

«Wir werden uns immer daran erinnern»
Einen weiteren grossen Fernsehmoment erlebten die Schweizer TV Zuschauer auch diese Woche: Der deutsche Entertainer Harald Schmidt war zu Gast in den Studiosendungen rund um die Halbfinal Rückspiele. Er zeigte sich begeistert vom Champions League Programm von Teleclub. Nach dem «Wunder von Anfield» im Rückspiel in Liverpool hielt er vor laufender Kamera fest: «Wir alle werden uns immer daran erinnern, an diesem Abend im Teleclub Studio gewesen zu sein». Harald Schmidt war nur einer von zahlreichen Spezialgästen in den Champions League Studios von Teleclub in dieser Saison. So diskutierten u.a. auch Bernhard Häusler (ehemaliger Präsident des FC Basel) oder Max Eberl (Sportchef von Borussia Mönchengladbach) mit Moderator Roman Kilchsperger und dem hochkarätigen Teleclub Experten Team das Geschehen auf und neben dem Feld. Mit seinem umfangreichen Rahmenprogramm bietet Teleclub den Zuschauern einen grossen Mehrwert – und das auf allen Plattformen. So kann man beispielsweise über die Swisscom TV Box direkt auf ein Champions League«Dossier» zugreifen, in welchem die Zuschauer alle Video Highlights und Zusammenfassungen sowie zusätzliche, spannende Hintergrundinformationen finden.

Die UEFA Champions League dank Teleclub im FreeTV
Seit dieser Saison (2018/2019) ist Teleclub der offizielle Rechteinhaber der UEFA Champions League in der Schweiz.
«Dass Fussball immer weniger im öffentlich rechtlichen Fernsehen stattfindet, ist eine globale Entwicklung und nicht eine Schweizer Eigenheit», sagt Wilfried Heinzelmann, CEO von Teleclub. Im Vergleich zum nahen Ausland, wo bis auf wenige Ausnahmen keine Spiele der Königsklasse mehr im FreeTV zu sehen sind, gibt es in der Schweiz immer noch zahlreiche Übertragungen im frei empfangbaren Fernsehen. Nicht nur der SRG ist es immer noch möglich, ausgewählte Spiele zu zeigen, sondern auch Teleclub Zoom überträgt regelmässig Partien im FreeTV. Das gilt auch für den Höhepunkt dieses Wettbewerbes, das Finale am 1. Juni, das exklusiv und frei empfangbar auf Teleclub Zoom gezeigt wird.
Teleclub Zoom ist für Kunden von Swisscom TV auf den Sendeplätzen 0 und 23 verfügbar. Ausserdem ist er im digitalen Grundangebot der meisten anderen TVAnbieter unverschlüsselt empfangbar. In der ganzen Schweiz kann der FreeTVKanal zudem über den Live TV Webplayer unter www.teleclubzoom.ch abgerufen werden. Weitere Informationen zum Empfang von Teleclub Zoom unter www.teleclubzoom.ch/empfang.

Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren: Bundesrat schlägt Gutschrift von 50 Franken pro Haushalt vor

Bern, 17.04.2019 – 50 Franken für jeden Haushalt: Das schlägt der Bundesrat in seinem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vor. Die Gutschrift soll auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Das Bundesgericht hatte in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Der Bundesrat hat am 17. April 2019 die Vernehmlassung eröffnet, die interessierten Kreise können bis zum 5. August 2019 zur Vorlage Stellung nehmen.

Das Parlament hat die Motion Flückiger-Bäni überwiesen, welche eine Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer verlangt. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ist erforderlich, damit alle Haushalte von der Vergütung profitieren können, unabhängig davon, ob sie ein Rückzahlungsgesuch eingereicht haben. Bisher haben rund 30’000 Haushalte ein Rückzahlungsgesuch gestellt. Die Höhe der pauschalen Vergütung berechnet sich aus der Gesamtsumme der von 2010 bis 2015 einkassierten Mehrwertsteuer (165 Millionen Franken) geteilt durch die Anzahl der berechtigten Haushalte (ca. 3,4 Millionen). Die entsprechenden Ausfälle auf der Haushaltsabgabe werden mit Mitteln aus der Bundeskasse ausgeglichen.

Mit der pauschalen Vergütung der Mehrwertsteuer hat sich der Bundesrat für eine einfache und effiziente Lösung entschieden. Sie minimiert den Aufwand: die Haushalte brauchen nicht aktiv zu werden und es müssen keine aufwändigen und kostspieligen Einzelfallabklärungen getroffen werden. Die überwiegende Mehrheit der Haushalte wird davon profitieren.

Keine pauschale Vergütung für die Unternehmen

Für die Unternehmen ist aus Sicht des Bundesrates eine pauschale Vergütung nicht angezeigt. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin gegenüber dem BAKOM geltend machen. Im Ganzen hat der Bund zwischen 2010 und 2015 von den Unternehmen rund fünf Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren eingenommen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. August 2019. Falls das Parlament einer pauschalen Vergütung zustimmt, können die Gutschriften voraussichtlich im 2021 ausgeführt werden.

Tätigkeitsbericht 2018 der UBI: Vier Beschwerden gutgeheissen


Bern, 05.04.2019 – Im Jahr 2018 gingen bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 26 neue Beschwerden ein. Im gleichen Zeitraum erledigte die UBI 27 Verfahren. In vier Fällen stellte sie dabei eine Rechtsverletzung fest. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht der UBI hervor.

26 neue Beschwerden gingen bei der UBI 2018 ein. Die der UBI vorgelagerten acht Ombudsstellen der SRG und der privaten Veranstalter verzeichneten gesamthaft 485 Beanstandungen. Somit mündeten nur 5.4 Prozent der Fälle vor den Ombudsstellen in eine Beschwerde an die UBI. Die Ombudsstellen nehmen im ganzen Aufsichtsverfahren über die Inhalte elektronischer Medien eine wichtige Filterfunktion ein. Sie verfügen über keine Entscheidbefugnis wie die UBI, sondern vermitteln zwischen den Beteiligten.

Von den 26 neu bei der UBI eingegangenen Beschwerden betrafen 18 die deutsche, sechs die französische und zwei die italienische Sprachregion. 24 Beschwerden richteten sich gegen Programme der SRG, zwei gegen Programme von zwei lokalen privaten Veranstaltern (Radio RaBe, Tele Top). Beanstandet wurden hauptsächlich im Fernsehen ausgestrahlte Nachrichten- und andere Informationssendungen sowie Dokumentarfilme. Im Fokus standen dabei Beiträge zu aktuellen innen- und aussenpolitischen Themen, so zur Europa-, Asyl- und Energiepolitik, zum Waffenrecht, zur Geheimarmee P-26, zu Geldwäscherei, Donald Trump, Katalonien oder Brasilien. Die meisten Beschwerdeführer rügten, es handle sich bei den beanstandeten Ausstrahlungen um „Fake News“, eine unzutreffende oder unvollständige Darstellung der Fakten oder eine einseitige, tendenziöse und unausgewogene Berichterstattung.

Bei den 27 im Berichtsjahr erledigten Beschwerdeverfahren stellte die UBI in vier Fällen eine Rechtsverletzung fest. Ein Beitrag der Sendung „HeuteMorgen“ von Radio SRF 1 über die Energiezukunft verstiess aufgrund intransparenter Kostenberechnungen gegen die rundfunkrechtlichen Informationsgrundsätze. SRF News erwähnte in einem Online-Artikel zur „Affäre Hildebrand“ ein wesentliches Faktum nicht, was eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots begründete. Ebenfalls gegen das Sachgerechtigkeitsgebot und, soweit anwendbar, gegen das Vielfaltsgebot verstiess ein von TeleZüri, TeleBärn und Tele M1 kurz vor der eidgenössischen Abstimmung gezeigter irreführender Beitrag zur Rentenreform. Schliesslich war auch ein einseitiger und tendenziöser Faktencheck von SWI swissinfo.ch zur Nationalratsdebatte über die „No Billag“-Initiative nicht vereinbar mit dem Sachgerechtigkeitsgebot.

Keiner der erwähnten Entscheide wurde von den betroffenen Veranstaltern beim Bundesgericht angefochten. Im Rahmen der regelmässig nach festgestellten Rechtsverletzungen durchgeführten Massnahmenverfahren informieren die Veranstalter die UBI über die getroffenen Vorkehren zur Behebung des Mangels und zur Verhinderung gleichartiger Rechtsverletzungen in der Zukunft. Die vier Verfahren konnten im Berichtsjahr abgeschlossen werden, da die UBI die getroffenen Massnahmen als genügend erachtete.

Die UBI veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 in allen vier Landessprachen im Rahmen einer Broschüre. Diese kann kostenlos beim Sekretariat bezogen werden oder ist auf der Website der UBI abrufbar. Die Beschwerdeinstanz hat den Tätigkeitsbericht zuvor dem Bundesrat vorgelegt, dem sie jährlich Bericht zu erstatten hat.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Präsidiert wird die Kommission seit anfangs 2019 von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob Inhalte von ausgestrahlten Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter oder vom übrigen publizistischen Angebot der SRG (Online-Angebote, Teletext etc.) Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben. Dazu gehören insbesondere die rundfunkrechtlichen Informationsgrundsätze mit dem Sachgerechtigkeits- und dem Vielfaltsgebot, der Jugendschutz sowie die Beachtung der Grundrechte. Ebenfalls zu beurteilen hat sie, ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zu einem Rundfunkprogramm oder zu einer anderen Publikation vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos. Entscheide der Beschwerdeinstanz können beim Bundesgericht angefochten werden.

Bild: UBI Bericht 2018

Zwei Drittel der Schweizerinnen und Schweizer schauen zeitversetzt Fernsehen.

Repräsentative Comparis-Befragung zum Fernseh- und Radio-Konsum

Welsche sowie Tessiner schauen mehr Replay-TV als Deutschschweizer. Das zeigt eine repräsentative Befragung von comparis.ch. Öffentlich-rechtliche Sender bleiben zudem vor Youtube und Privatradios die beliebtesten Quellen für TV- und Radio-Inhalte. Schweizerinnen und Schweizer schauen zudem noch immer hauptsächlich am Wohnzimmergerät fern. Hier wird auch am meisten gestreamt.

Zürich, 14. März 2019 – Zwei Drittel der Schweizerinnen und Schweizer schauen zeitversetzt Fernsehen. Neun von zehn Replay-TV-Nutzern verwenden die Funktion sogar mindestens einmal pro Monat. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Online-Vergleichsdienstes comparis.ch. Dabei gibt es einen deutlichen Röstigraben: 77 Prozent der Welschen und 78 Prozent der Tessiner nutzen nach eigenen Angaben Replay-TV. Bei den Deutschschweizern sind es nur 62 Prozent. «Die stärkere Nutzung von Replay-TV in der Romandie und im Tessin gründet wohl im höheren Konsum ausländischer Privatsender mit viel Werbung und den späteren Anfangszeiten der meisten Fernsehsendungen», analysiert Comparis-Digital-Experte Jean-Claude Frick.

Ausserdem lässt sich beim Thema Replay-TV eine Einkommensschere beobachten: Deutlich mehr Personen mit einem Brutto-Haushaltseinkommen über 8’000 Franken monatlich nutzen die Möglichkeit, Sendungen nachzuschauen (73 Prozent gegenüber je 66 Prozent bei der Einkommensklasse bis 4’000 Franken und zwischen 4’000 und 8’000 Franken). «Replay-TV hat den Konsum von klassischen TV-Inhalten mit modernen, vom Internet gewohnten Funktionen bereichert und wird auf breiter Front geschätzt. Wohlweislich hat der Nationalrat eine Einschränkung dieser Funktion im vergangenen Dezember erstinstanzlich abgelehnt», so Comparis-Digital-Experte, Jean-Claude Frick.

Wohnzimmergerät bleibt Hauptquelle für Fernsehen und Streamen

Trotz mobiler Endgeräte in allen Grössen und Ausstattungen: Das Fernsehgerät im Wohnzimmer bleibt für den TV-Konsum sowohl der älteren als auch der jüngeren Schweizerinnen und Schweizer das Erstgerät. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Online-Vergleichsdienstes comparis.ch. Mit 89 Prozent der Nennungen wird der Wohnzimmer-Fernseher mehr als doppelt so häufig als Empfangsgerät für TV genannt wie Computer / Laptop (37 Prozent). Nur 27 Prozent der Befragten schauen auf dem Handy Fernsehen. Weit abgeschlagen folgt das Tablet mit einer Nennung von 19 Prozent.

Am Wohnzimmer-Fernseher wird auch über alle Generationen hinweg am meisten gestreamt. 55 Prozent der Befragten geben an, hier Streaming-Dienste zu nutzen. Fast gleich viel wird der Computer bzw. das Notebook zu diesem Zweck genutzt (53 Prozent). Das Handy wird zudem deutlich häufiger zum Streamen verwendet als das Tablet (44 vs. 21 Prozent).

Youtube für TV und Videos beliebter als Privatsender

Für TV- und Videoinhalte sind die öffentlich-rechtlichen TV-Sender noch immer am beliebtesten. 71 Prozent der Befragten geben an, hier hauptsächlich Bewegtbildinhalte zu konsumieren. Am meisten werden sie von der Generation der über 55-Jährigen genutzt (82 Prozent). Bei den jüngeren Generationen stehen die öffentlich-rechtlichen Sender hingegen nicht mehr so hoch in Kurs (71 Prozent bei den 36- bis 55-Jährigen und nur mehr 61 Prozent bei den bis 35-Jährigen).

An zweiter Stelle – und noch vor privaten TV-Sendern – folgt Youtube (58 Prozent gegenüber 50 Prozent Privatsender). Der Bezahl-Streamingdienst Netflix wird von knapp einem Drittel der Befragten als Hauptquelle für TV und Video genannt. iTunes Movie und Amazon Prime Video werden je von knapp 5 Prozent der Befragten hauptsächlich genutzt.

«Youtube ist beim Konsum von Bewegtbildinhalten nicht mehr wegzudenken und gräbt den klassischen TV-Sendern immer mehr Nutzer ab», so Frick. «Klassische TV-Sender versuchen vermehrt, das junge Publikum direkt bei Youtube zu erreichen und stellen eigene Inhalte oft sehr zeitnah auch dort zur Verfügung», beobachtet der Comparis-Digital-Experte.

Privatradios sind weniger beliebt als öffentlich-rechtliche Sender und Streamingdienste

Auch bei Audio-Content haben die öffentlich-rechtlichen Sender mit einer Nennung von 64 Prozent die Nase vorne. Wie bei Bewegtbildinhalten sind die öffentlich-rechtlichen Sender vor allem bei den älteren Generationen beliebt (73 Prozent). Hingegen nutzt nur noch knapp die Hälfte der bis 35-Jährigen die öffentlich-rechtlichen Kanäle als Hauptquelle für Audio-Inhalte.

Privatradios werden von allen Befragten an zweiter Stelle genannt. Am meisten nutzen sie die 36- bis 55-Jährigen (60 Prozent gegenüber 47 Prozent bei den unter 36-Jährigen und 46 Prozent bei den über 56-Jährigen).

Streaming-Dienste wie Spotify oder Apple Music sind hingegen klar Sache der jungen Generationen. Bereits 51 Prozent der unter 36-Jährigen geben solche Dienste als Erstquelle für Audio-Content an (30 Prozent der bis 55-Jährigen und 12 Prozent der über 56-Jährigen).

Weitere Informationen: https://www.comparis.ch/comparis/press/medienmitteilungen/artikel/2019/digital/mediennutzung2/tv-nutzung

Diskriminierende Darstellung zur Fussball-WM


Bern, 01.02.2019 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen im Rahmen der Berichterstattung zur Fussball-Weltmeisterschaft ausgestrahlten humoristischen Beitrag von Fernsehen SRF gutgeheissen. Eine Sequenz, in welcher die Redaktion mit einem Wortspiel und mit Bildern eines weiblichen Fussballfans auf die Brüste der Frauen Bezug nahm, verletzte das rundfunkrechtliche Diskriminierungsverbot.

Fernsehen SRF berichtete umfassend mit zahlreichen Übertragungen über Spiele und in Spezialsendungen über die Fussball-Weltmeisterschaft (Fussball-WM), die vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 in verschiedenen russischen Städten stattfand. Im Anschluss an das Achtelsfinalspiel Argentinien gegen Frankreich vom 30. Juni 2018 strahlte Fernsehen SRF um ca. 18h einen humoristischen Rückblick zur abgeschlossenen Gruppenphase mit den ersten 48 Spielen aus. Eine Frau erhob dagegen eine Popularbeschwerde und rügte die Sequenz „Tränen, Tore, Titelverteidigerfrust“. Darin sei eine vor Freude hüpfende Frau in einem roten T-Shirt mit dem Kommentar „Tiiii – telverteidigerfrust“ zu ihren wippenden Brüsten gezeigt worden. Dies stelle eine Diskriminierung der Frauen dar, indem diese auf ihre sekundären Geschlechtsmerkmale degradiert worden seien.

In der kontroversen Diskussion erachtete eine Mehrheit der Kommission die Beschwerde als begründet. Der sexistische Inhalt war Selbstzweck  und diskriminierte damit Frauen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Sequenz nur kurz gewesen und das Wort „Titten“ nicht ausgesprochen worden ist. Eine Minderheit der UBI befand dagegen, dass es sich bei der beanstandeten Sequenz in einem humoristischen Beitrag primär um eine Stil- oder Geschmacksfrage handelt, die nicht von der UBI zu beurteilen ist. In der Abstimmung hiess die UBI die Beschwerde knapp mit fünf zu vier Stimmen aufgrund der Verletzung des rundfunkrechtlichen Diskriminierungsverbots gut. Einig waren sich die Mitglieder dagegen, dass der Beitrag weder unsittlich war noch den rundfunkrechtlichen Jugendschutz verletzte.

Gegenstand der heutigen öffentlichen Beratungen der UBI bildete ebenfalls der Dokumentarfilm „Willkommen in der Schweiz“, der im Rahmen der Sendung „CH-Filmszene“ an 17. August 2018 von Fernsehen SRF ausgestrahlt wurde. Der Kinofilm thematisierte die Vorgänge in der Aargauer Gemeinde Oberwil-Lieli, welche landesweit bekannt geworden war, weil sie vom Kanton zugeteilte Asylsuchende nicht aufnehmen wollte. Entgegen der Auffassung in der dagegen erhobenen Popularbeschwerde kam die UBI zum Schluss, dass die Ereignisse sachgerecht dargestellt wurden. Die wesentlichen Fakten zu den thematisierten Vorgängen waren korrekt und die Protagonisten kamen ausführlich zu Wort. Die UBI wies die Beschwerde daher einstimmig ab.

Ebenfalls als sachgerecht beurteilte die UBI einen Beitrag des Konsumentenmagazins „A Bon Entendeur“ von Radio Télévision Suisse über die Gefahren von Wassersport. Die Rügen des im Beitrag gezeigten Instruktors betrafen das Programmrecht nur bedingt. Die UBI wies auch diese Beschwerde einstimmig ab.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die seit dem 1. Januar 2019 von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

SRF zieht positive Jahresbilanz

Mit 32,7 Prozent verzeichnet Fernsehen SRF im abgelaufenen Jahr den höchsten Marktanteil seit Einführung der neuen Messmethode 2013. Im Radio lag die tägliche Reichweite bei fast 2,6 Millionen Personen, im Web stieg die Nachfrage nach Audio- und Videoangeboten erneut. Zu den Programm-Highlights im neuen Jahr zählen die zweiteilige Doku-Fiktion «Dynastie Knie» zum 100-jährigen Jubiläum des Nationalcircus, die Sendungen rund um die Eidgenössischen Wahlen im Oktober sowie die zweite Staffel der SRF-Serie «Seitentriebe».

Die ganze Medienmitteilung zur Jahresbilanz finden Sie hier.

Eine umfassende Übersicht zu Zuschauerzahlen und Marktanteilen einzelner Sendungen ist in den Sendungslisten SRF 1 und SRF zwei abrufbar.

Bild Copyright: SRF/Oscar Alessio

Serafe: Neue Abgabe für Radio und Fernsehen

Biel/Bienne, 27.12.2018 – Wenige Tage vor der Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe am 1. Januar 2019 stellen das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die neue Erhebungsstelle Serafe den Haushalten im Internet alle nützlichen Informationen rund um das neue Erhebungssystem zur Verfügung. In einem Video wird ausserdem die gestaffelte Rechnungsstellung für das Jahr 2019 erklärt. Auch werden mit den Serafe-Rechnungen 2019 die Rechnungsbeilagen des BAKOM zur Erklärung mitgeschickt.

Wer muss die Abgabe bezahlen und wer nicht? Wer kann von der Abgabepflicht befreit werden und unter welchen Bedingungen? Alle Informationen zum neuen Abgabesystem sind auf der Website des BAKOM zu finden. Auch die Serafe, die die Billag als Inkassostelle ablöst, hat alle wichtigen Angaben für Privat- und Kollektivhaushalte online gestellt. Ausserdem werden den Haushalten 2019 zusammen mit den Teil- und Jahresrechnungen der Serafe die Rechnungsbeilagen des BAKOM zur Information mitgeschickt.

Video zur Erklärung der Rechnungsstellung von Serafe

Im ersten Erhebungsjahr erfolgt die Rechnungsstellung in zwei Etappen. Die Schweizer Haushalte wurden dafür in zwölf Abrechnungsgruppen eingeteilt: jeweils eine für jeden Monat des Jahres. Im Januar erhält ein Zwölftel der Haushalte eine Jahresrechnung in der Höhe von 365 Franken, was dem Betrag der neuen Abgabe für zwölf Monate entspricht. Allen anderen Haushalten wird im Januar eine Teilrechnung zugeschickt für den Zeitraum zwischen dem Jahresbeginn und dem Monat, in dem sie ihre Rechnung für die folgenden zwölf Monate bekommen. Ziel dieser Einteilung in zwölf Gruppen ist es, die Rechnungsstellung ab 2020 gleichmässig über das gesamte Kalenderjahr zu verteilen, wie dies bisher der Fall gewesen ist. Um diesen speziellen Ablauf für das Jahr 2019 zu erklären, hat das BAKOM ein Video produziert, das auf seiner Website, aber auch auf jener der Serafe und auf YouTube verfügbar ist.

Meldungen und Befreiungen von Serafe

Die Adressen für die Rechnungsstellung stammen aus den Einwohnerregistern. Da die Einwohnerämter der Serafe auch Änderungen der Adresse oder der Haushaltszusammensetzung melden, müssen die Abgabepflichtigen künftig – im Gegensatz zum alten System – nichts mehr unternehmen.

Personen, die Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV/IV beziehen, finden auf den Websites des BAKOM und der Serafe Informationen, wie sie ihren Haushalt von der Abgabepflicht befreit lassen können. All jene, die keine Möglichkeit haben, Radio- oder Fernsehprogramme zu empfangen, weil sie weder Radio noch Fernseher, Smartphone, Tablet, Computer mit Internetanschluss oder Autoradio besitzen, können nach Erhalt der ersten Rechnung eine Befreiung beantragen. Dazu müssen sie ein Formular ausfüllen, das auf Anfrage bei der Serafe erhältlich ist oder auf dem Internet heruntergeladen werden kann.

Unternehmensabgabe

Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben. Ein Unternehmen ist abgabepflichtig, wenn es der Mehrwertsteuer unterliegt und einen Umsatz von mindestens 500’000 Franken erzielt. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der ESTV (www.estv.admin.ch).

Gesuch um Opting-out:
Serafe
Postfach
8010 Zürich
058 201 31 67
www.serafe.ch/optingout

Rückblick
Die neue geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe ersetzt die bis Ende 2018 von der Billag erhobene Empfangsgebühr. Sie beträgt jährlich 365 Franken pro Haushalt statt wie bisher 451 Franken. Die Abgabe ist voll geschuldet: Es wird nicht mehr zwischen Radio- und/oder Fernsehempfangsgebühr unterschieden. Bei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen richtet sich die Abgabe nach dem Umsatz: Liegt dieser unter 500’000 Franken, muss das Unternehmen keine Abgabe entrichten. Ab einer halben Million wird ein progressiver Tarif zwischen 365 Franken und 35’590 Franken pro Jahr angewendet.

Vorbereitungsmassnahmen zur Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren
Im November hat das Bundesgericht die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 angeordnet. Diese wird über eine pauschale Gutschrift auf der Abgaberechnung der Serafe erfolgen. Die Vorbereitungsarbeiten laufen: Das UVEK muss die notwendige Gesetzesgrundlage zuhanden des Parlaments erarbeiten. Letzteres wird auch über den Endbetrag befinden, der etwa 50 Franken pro Haushalt betragen könnte. Die Rückerstattung wird daher noch nicht mit den ersten Rechnungen der Serafe vorgenommen.