Disney+ zieht Startdatum in Europa nach vorne

Schweizer Startdatum bestätigt

Der Streaming-Service startet bereits am 24. März in UK, Irland, Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien, Österreich und der Schweiz

Bestätigter Preis: 9.90 CHF im Monat oder 99.00 CHF im Jahr

ZÜRICH, 21. Januar 2020 – Der Bereich „Direct-to-Consumer and International“ (DTCI) der Walt Disney Company hat den 24. März als neues Startdatum für den Streaming-Service Disney+ in West-Europa festgelegt. Auch die Preisgestaltung wurde mit 9.90 CHF im Monat und 99.00 CHF im Jahr für die Schweiz bestätigt. Der Streaming-Service wird in UK, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Österreich, Schweiz und Irland am 24. März starten. Weitere westeuropäische Länder inklusive Belgien, Skandinavien und Portugal werden im Sommer folgen.

Disney+ bietet Fans jeden Alters ein neues, einzigartiges Erlebnis mit Inhalten der ikonischen Entertainment-Marken des Unternehmens darunter Disney, Pixar, Marvel, Star Wars und National Geographic. Darüber hinaus wird es exklusive, ausschließlich für den Service produzierte, Disney+ Originals geben in Form von Spielfilmen, Dokumentationen, Serien sowie Kurzfilmen.

Abonnenten können sich zum Start freuen auf:  Die von der Kritik gefeierte Serie „The Mandalorian“ des ausführenden Produzentens Jon Favreau; “High School Musical: The Musical: The Series,” eine kreative, moderne Adaption des Hit Franchises in einem neuen Doku Look-and-feel plus einem Soundtrack, der sowohl neun neue Original-Songs als auch eine Hommage an die beliebten Songs aus dem ursprünglichen Film enthält; “The World According to Jeff Goldblum”, eine Dokumentationsserie, die die wundervolle und oft erstaunliche Alltagswelt humorvoll unter die Lupe nimmt. Darüber hinaus wird es eine zeitlose Neuverfilmung des 1955 erschienenen Disney Animationsklassikers “Susi und Strolch” geben. Weitere Disney+ Originals, die neben vielen anderen Serien zum Start verfügbar sind: „Zugabe!“ – von der ausführenden Produzentin Kristen Bell, “Tagebuch einer zukünftigen Präsidentin” – kreiert und produziert von Ilana Peña (“Crazy Ex-Girlfriend”) sowie produziert von Gina Rodriguez (“Jane the Virgin”), “Die Imagineering Story” – eine 6-teilige Dokumentation, die eine Gruppe von außergewöhnlichen Kreativen begleitet, die die Magie der Disney Parks zum Leben erwecken.

Abonnenten wird es zum Start möglich sein, das Disney+ Erlebnis auf nahezu allen bekannten Mobilgeräten und internetfähigen TV-Geräten zu erleben, inklusive Spielekonsolen und Smart TVs. Den Benutzern wird höchste Qualität und ein werbefreies Sehvergnügen auf bis zu vier Endgeräten gleichzeitig geboten, zeitlich unbegrenzte Downloads der Inhalte auf bis zu zehn Endgeräten, personalisierte Empfehlungen und die Möglichkeit, bis zu sieben personalisierte Profile anzulegen. Darüber hinaus haben Eltern die Möglichkeit, eigene Kinder-Profile zu erstellen, die einfach zu bedienen sind und kindgerechte Inhalte bieten.

Über Disney+

Disney+ ist der ultimative Streaming-Service für Filme und Serien von Disney, Pixar, Marvel, Star Wars und National Geographic – das einzige Zuhause dieser Marken unter einem Dach. Der Bereich „Direct-to-Consumer and International“ (DTCI) der Walt Disney Company bietet via Disney+ ein werbefreies Programm auf den meisten internetfähigen Endgeräten mit einer Vielzahl von Spielfilmen, Dokumentationen, Live Action- und Animationsserien sowie Kurzfilmen an. Neben dem noch nie dagewesenen Zugang zu Disneys unglaublichem Angebot an Film- und TV-Klassikern ist der Streaming-Service das exklusive Zuhause für Filme, die in 2020 und danach von den Walt Disney Studios veröffentlicht werden. Mehr Informationen unter DisneyPlus.com.

Erhöhung der Zustellermässigung für Zeitungen

Bern, 13.12.2019 – Im Jahr 2020 beträgt die Ermässigung für die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse 27 Rappen pro Exemplar – zwei Rappen mehr als im Jahr 2019. Die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten weiterhin 18 Rappen. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Schweizerische Post festgelegt.

Per 1. Oktober 2019 erfüllten 142 Titel der Regional- und Lokalpresse mit einer jährlichen Versandmenge von 115,8 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung im Rahmen der indirekten Presseförderung. Damit verkleinerte sich im Vergleich zum Vorjahr der Förderkreis um drei Titel und die Anzahl der förderberechtigten Exemplare nahm um 5,7 Millionen ab. Für 2020 wird die Ermässigung auf 27 Rappen pro Exemplar festgesetzt und fällt damit um zwei Rappen höher aus als im Jahr 2019. Der Bund fördert die Regional- und Lokalpresse jährlich mit einem Beitrag von 30 Millionen Franken.

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllten zum 1. Oktober 2019 total 985 Titel mit einer jährlichen Versandmenge von insgesamt 119 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für die indirekte Presseförderung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die berechtigten Titel um 13 und die geförderten Exemplare um 3,8 Millionen gesunken. Die Berechnung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ergibt für das Jahr 2020 erneut eine Ermässigung von 18 Rappen pro Exemplar. Der Bund unterstützt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken.

Höhere Ermässigung aufgrund rückläufiger Auflagen

Die Erhöhung des Ermässigungsbetrags um zwei Rappen gegenüber dem Vorjahr erklärt sich bei der Regional- und Lokalpresse zum einen mit dem Wegfall dreier Titel und zum anderen mit den seit Jahren sinkenden Auflagenzahlen.

Auch bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ist seit längerem ein Rückgang bei den förderberechtigten Titeln und Exemplaren erkennbar. Es wird erwartet, dass diese Tendenz anhalten wird. Die Gründe für die sinkenden Titel und Auflagenzahlen sind vielfältig. So können beispielsweise die nicht mehr erreichte Mindestanzahl von Abonnenten, die zu geringe Erscheinungshäufigkeit oder die Einstellung der Papierausgabe dazu führen, dass ein Titel die Voraussetzungen der indirekten Presseförderung nicht mehr erfüllt.

In beiden Kategorien wurden die in der jüngsten abgeschlossenen Berechnungsperiode zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht vollständig ausgeschöpft. Der Übertrag aus diesen Mitteln wird jeweils zu den gesetzlich vorgegebenen Förderbeiträgen hinzugerechnet.

Die Zustellermässigungen basieren auf den Resultaten der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger. Die förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften sind auf der Website des BAKOM publiziert.

Ausbau der indirekten Presseförderung geplant

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 28. August 2019 für rasch umsetzbare Massnahmen zu Gunsten der Schweizer Medien ausgesprochen. Das Massnahmenpaket sieht unter anderem vor, die bestehende Auflagenobergrenze von 40’000 Exemplaren und das Kopfblattkriterium für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften der Kategorie Regional- und Lokalpresse aufzuheben. Damit die bisher geförderten Titel der Regional- und Lokalpresse durch die Ausweitung des Förderkreises im Vergleich zu heute nicht schlechter gestellt werden, soll der Bundesbeitrag um 20 Millionen Franken erhöht werden. Das Massnahmenpaket wird dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 unterbreitet.

NZZ, National- und Zentralbibliothek publizieren fast alle Ausgaben seit 1780 digital

Bern, 17.10.2019 – Ab 2021 wird erstmals eine deutschsprachige Tageszeitung von weltweiter Ausstrahlung über einen Schweizerischen Bibliotheksservice frei verfügbar. Dank einer Kooperation der NZZ, der Schweizerischen Nationalbibliothek (NB) und der Zentralbibliothek Zürich (ZB) wird die NZZ voll-ständig digitalisiert auf e-newspaperarchives.ch (e-npa.ch) mit Ausnahme der jeweils letzten 25 Jahre zugänglich gemacht werden. Dieses prestigeträchtige Projekt wird mit einer halben Million Franken vom Lotteriefonds des Kantons Zürich unterstützt.

Zürich/Bern, 17.10.2019. Ca. 1,9 Mio. Zeitungsseiten der NZZ sind bis heute publiziert worden. Nun soll diese enorme Menge digitalisiert und online frei verfügbar gemacht werden. Für ein Forschungsprojekt des Instituts für Computerlinguistik (UZH) hat die Zentralbibliothek Zürich 2019 bereits die Jahrgänge 1780-1950 gescannt. Jetzt kann die ZB und ihre Partner auch die restlichen Ausgaben der NZZ digitalisieren. Inklusive der ab 2001 digital vorhandenen Jahrgänge wird damit von Ende 2021 an die gesamte Zeitung ab 1780 der breiten Öffentlichkeit sowie der Forschung und Wissenschaft auf e-newspaperarchives.ch zur Verfügung stehen. Die Plattform wird von der NB betrieben.

Kosten von insgesamt einer Million Franken

Die Digitalisierung und Aufschaltung aller NZZ-Jahrgänge wird gesamthaft ca. eine Million Franken kosten. Der Lotteriefonds des Kantons Zürich übernimmt mit seinem Beitrag in der Höhe von CHF 500’000 die Hälfte der Kosten, die Schweizerische Nationalbibliothek und die Zentralbibliothek Zürich übernehmen je 20 Prozent, die UBS Kulturstiftung beteiligt sich an diesem bedeutsamen Digitalisierungsprojekt mit 100’000 CHF.

Verlängerung der Konzessionen der Lokalradios und Regional-TV

Biel/Bienne, 02.10.2019 – Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat 49 Veranstalterkonzessionen von Lokalradios und Regionalfernsehen bis Ende 2024 verlängert. Sie treten am 1. Januar 2020 in Kraft. In der aktuellen Übergangsphase, die vom laufenden Umstieg von UKW auf DAB+ und von der Debatte über die Neuausrichtung der Medienförderung geprägt ist, erhöht dies die Planungssicherheit für die betroffenen Veranstalter.

Die heutigen Konzessionen der Lokalradios und Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag laufen Ende 2019 ab. Bereits im November 2018 hat das UVEK die konzessionierten Veranstalter über die Möglichkeit einer Konzessionsverlängerung informiert und ihnen die Bedingungen für die Gesucheinreichung dargelegt. 49 Lokalradios und Regionalfernsehen haben ihre Gesuche in der Folge fristgerecht bis Ende April 2019 eingereicht. Bis Ende September 2019 hat das Departement alle beantragten Verlängerungen gutgeheissen. Für seine Beurteilung war die Einhaltung der gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen entscheidend. Bei der Prüfung stand unter anderem die Finanzierbarkeit des Leistungsauftrags im Fokus.

Unveränderter Auftrag – punktuell angepasste Konzessionsbestimmungen

Der Programmauftrag der Lokalradios und Regionalfernsehen bleibt für die Phase der Konzessionsverlängerung unverändert. Nach wie vor sollen sie über regionale politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge informieren sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet beitragen. Komplementären nicht gewinnorientierten Radios in Agglomerationen kommt der Auftrag zu, in ihren Programmen insbesondere auch die sprachlichen und kulturellen Minderheiten in ihrem Sendegebiet zu berücksichtigen. Für diese Leistungen erhalten die Veranstalter ein Zugangsrecht. Demnach müssen die DAB+-Plattform- und die Kabelnetzbetreiber die Programme dieser Veranstalter in den entsprechenden Versorgungsverbieten verbreiten. 21 Lokalradios und 13 Regional-TV haben ferner Anspruch auf einen Anteil aus der Abgabe für Radio und Fernsehen.

Das UVEK hat die Konzessionsverlängerungen zum Anlass genommen, einzelne Vorgaben anzupassen. Bei den Anpassungen handelt es sich teils um formelle und redaktionelle Änderungen, teils um Präzisierungen von Pflichten, die den Konzessionärinnen bereits bisher oblagen. Neu ist in den Veranstalterkonzessionen der Lokalradios DAB+ der Hauptverbreitungsvektor. Bei allen kommerziellen Lokalradios und Regional-TV hat das UVEK neu eine quantitative Mindestvorgabe für die Regionalinformation eingeführt. Bei den Regional-TV wird zusätzlich neu die Untertitelung in der Konzession geregelt.

Unverändert bleiben hingegen die finanzielle Unterstützung der Lokalradios und Regional-TV. Sie wurde per 1.1.2019 auf sechs Prozent des Ertrags der Abgabe für Radio und Fernsehen erhöht und bleibt bis Ende 2024 unverändert.

Sechs Lokalradios haben auf ihre Konzession verzichtet

Seit Mitte 2018 haben sechs Lokalradios aus städtischen Grossagglomerationen auf ihre Veranstalterkonzession verzichtet, bzw. sie haben keine Verlängerung ihrer Konzession beantragt. Diese Radios, Radio 24, Radio Argovia, Radio FM1, Radio Pilatus sowie Radio One FM und Radio Rouge FM, sind seither beim BAKOM als meldepflichtige Radios registriert. Sie haben keinen Leistungsauftrag mehr zu erfüllen.

Nächste öffentliche Ausschreibung 2023

Die aktuelle Verlängerung der Veranstalterkonzessionen erfolgt in einer Übergangsphase, die durch den Umstieg von UKW auf DAB+ sowie die Debatten über die Neuausrichtung der Medienförderung geprägt ist. In dieser Phase wird den Veranstaltern Planungssicherheit gewährt. Eine öffentliche Ausschreibung wird das UVEK für die Konzessionsphase ab 2024 durchführen. Sie wird voraussichtlich 2023 lanciert.

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ZATTOO erweitert seine White Label IPTV-Plattform um das Android TV™ Operator Tier Program

IBC Amsterdam: ZATTOO erweitert seine White Label IPTV-Plattform um das Android TV™ Operator Tier Program.

ZATTOO bringt sein TV-AS-A-Service White Label-Konzept in den Android TV ein.

Zürich, 10.09.2019 – ZATTOO bringt sein erfolgreiches White Label-Konzept in das Android TV™ Operator Tier Program von Google ein. Die Erweiterung der End-to-End IPTV-Plattform wird von ZATTOO erstmals auf der IBC vom 13. bis 17. September in Halle 14 (Stand G06) live präsentiert.

Die B2B-Kunden von ZATTOO profitieren in zweierlei Hinsicht. Sie können ihren eigenen leistungsstarken TV-Service einführen: schnell, flexibel und mit vielen attraktiven Features. Sie haben auch die Möglichkeit, anzupassen, welche Anwendungen vorinstalliert werden sollen. Endkunden haben direkten Zugriff auf Anwendungen wie den Google Assistant, YouTube und Google Play Movies.

Der TV-AS-A-Service-Ansatz von ZATTOO erspart auch die zeit- und kostenintensiven Investitionen in den Aufbau, das Hosting und die Verwaltung der eigenen TV-Plattform.

Gernot Jaeger, Chief Officer B2B bei ZATTOO: „Endkunden von heute wollen Zugang zu hochwertigen TV-Services. Ein attraktives TV- und Unterhaltungsangebot ist daher für Netzbetreiber zu einem Muss geworden. Hier setzt ZATTOO mit seinem End-to-End-Service an. Wir freuen uns sehr, mit dem Google Android TV Operator Tier Program“ ein noch besseres und attraktiveres Leistungspaket anbieten zu können.

Der Schritt von ZATTOO – dem Pionier für gehostetes und verwaltetes IPTV/OTT TV – ist angesichts der Marktentwicklung konsequent: Weltweit setzen Netzbetreiber zunehmend auf Android TV als Alternative zur Linux-basierten Hardware. Zusammen mit einem breiten Portfolio an White Label-Anwendungen ermöglicht die ZATTOO-Plattform B2B-Kunden, TV-Services ihrer eigenen Marke schnell und erfolgreich auf den Markt zu bringen, ohne in Hard- und Software investieren zu müssen.

ZATTOO bietet individuelle Live-Demos für Journalisten und Messebesucher. Um einen Termin auf dem IBC zu vereinbaren, kontaktieren Sie bitte Julia Fischer unter den oben genannten Kontaktdaten.

Über ZATTOOO
Mit mehr als 30 B2B-Kunden und mehreren Millionen TV-Nutzern ist ZATTOO eine der erfolgreichsten TV-AS-A-Service-Plattformen und bereits Marktführer auf dem europäischen Markt. In Deutschland zählen 1&1 Telecom, M-net, NetCologne und EWE TEL zu den Kunden von ZATTOO, in der Schweiz der Netzbetreiber Salt Mobile und andere. ZATTOO bietet vollständig gehostete und verwaltete IPTV-, OTT-, TV Everywhere- und Hybrid-TV-Dienste für Netzbetreiber und Medienunternehmen. Im Mittelpunkt steht ein White Label-Produkt mit modernsten Anwendungen für alle relevanten Geräte und für alle gängigen: Operator-Settop-Boxen sowie Apple TV, Amazon Fire TV, Smart TVs und mobile Geräte (iOS / Android / Windows 10).

Für weitere Informationen: zattoo.com/solutions/solutions/

Google, Google Play, YouTube, Android und andere verwandte Marken und Logos sind Marken von Google LLC.

Bundesrat schlägt Massnahmenpaket zur Förderung der Medien vor

Bern, 28.08.2019 – Der Bundesrat hat sich am 28. August 2019 für effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung von Online-Medien und Zeitungen ausgesprochen. Er wird dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 ein Massnahmenpaket zur Förderung der Medien unterbreiten. Dieses sieht finanzielle Mittel zur Unterstützung der Online-Medien vor. Zudem sollen mehr Tages- und Wochenzeitungen als bisher von der indirekten Presseförderung profitieren. Auf ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien verzichtet der Bundesrat.

Im letzten Jahr hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Vorentwurf eines neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (VE-BGeM) durchgeführt. Das Ergebnis ist kontrovers ausgefallen. Sehr viele Teilnehmende haben auf die wirtschaftlich schwierige Situation insbesondere der Presse hingewiesen und dringenden Handlungsbedarf geltend gemacht. Hauptforderungen aus der Vernehmlassung waren die Sicherung des regionalen Service public von Radio und Fernsehen und eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung der Presse. Diese Anliegen sahen sie im Vernehmlassungsentwurf nicht erfüllt. Am 10. Mai 2019 fand zudem ein Austausch zwischen Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vertreterinnen und Vertretern der Medienbranche und von Behörden statt.

Die Medien spielen in der Schweiz eine wichtige demokratie- und staatspolitische Rolle. Sie versorgen die Bevölkerung mit Informationen und ermöglichen so die für eine direkte Demokratie unerlässlichen Debatten. Die Einnahmen der Zeitungen gehen indes stetig zurück, Redaktionen müssen zusammengelegt und Stellen abgebaut werden. Gleichzeitig müssen die Medienhäuser in die Digitalisierung investieren. Der Bundesrat erachtet daher effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung der Medien als sinnvoll und notwendig. Er hat am 28. August 2019 ein Massnahmenpaket beschlossen, das die Anpassung bestehender Gesetze erfordert. Auf ein Bundesgesetz über elektronische Medien verzichtet er.

Unterstützung von Online-Medien

Der Bundesrat schlägt vor, über das Radio- und Fernsehgesetz auch Online-Medien zu unterstützen. Die Bevölkerung informiert sich zunehmend über Online-Angebote. Deren demokratiepolitische Bedeutung wächst. Allerdings ist die Bereitschaft, für digitale Medienangebote zu bezahlen, weiterhin gering; eine Finanzierung über Abonnemente und Werbung ist schwierig. Deshalb will der Bundesrat die Unterstützung der Online-Medien am Umsatz digitaler Bezahlangebote anknüpfen: Unterstützt wird, wer digitale Medieninhalte verkauft und auf diesem Weg eine längerfristige Finanzierbarkeit der journalistischen Leistungen im Onlinebereich anvisiert. Der Bundesrat geht mittelfristig von einem Finanzbedarf von 50 Millionen Franken pro Jahr aus. Die Unterstützung setzt unter anderem einen bestimmten Anteil an redaktionellen Inhalten, ein kontinuierliches Angebot und die Einhaltung journalistischer Standards voraus. Der Bundesrat hat zudem entschieden, diese Online-Förderung vorerst zeitlich zu befristen und vor dem Auslaufen auf ihre Wirksamkeit hin zu evaluieren. Überdies hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, in der Botschaft Förderungskonzepte vergleichbarer Länder auf ihre Tauglichkeit hin für die Schweiz zu prüfen.

Weiter sind im Massnahmenpaket Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen, die den ganzen Mediensektor stärken: Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen, Selbstregulierungsorganisationen und IT-Projekte zugunsten elektronischer Medien. Diese Massnahmen wurden bereits im VE‑BGeM vorgeschlagen und breit begrüsst.

Die SRG und die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter erbringen ebenfalls wichtige publizistische Leistungen. An den Rahmenbedingungen für diese Medien will der Bundesrat nichts ändern. Er sorgt damit für Stabilität.

Ausbau der indirekten Presseförderung

Die Presse erhält schon heute Ermässigungen für die Postzustellung von Zeitungen. Der Bundesrat schlägt vor, den Kreis der anspruchsberechtigten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen zu erweitern. So will er die bestehende Auflagenobergrenze von 40 000 Exemplaren aufheben. Zudem sollen auch Titel von einer Zustellermässigung profitieren, die einem Kopfblattverbund angehören. Von diesen Massnahmen profitieren zusätzlich rund 35 Millionen Zeitungsexemplare pro Jahr.

Ausserdem soll die Ermässigung pro Exemplar angehoben werden, so dass auch Zeitungen mit einer kleinen Auflage mehr Unterstützung als heute erhalten. Damit wird auch die Lokal- und Regionalpresse verstärkt unterstützt. Die zusätzliche Förderung erfordert die Erhöhung des Bundesbeitrags von heute 30 Millionen auf 50 Millionen Franken und eine Anpassung des Postgesetzes.

Nicht Gegenstand dieses Vorhabens ist die Subventionierung der Früh- und Sonntagszustellung von Zeitungen. Mit dieser Thematik befasst sich eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des UVEK.

Parlamentarische Initiativen zur Anpassung der Verfassung

Das Parlament berät derzeit verschiedene parlamentarische Initiativen, welche die Verfassungsgrundlage für die direkte Presseförderung schaffen sollen. Ebenfalls hängig sind parlamentarische Initiativen zum Ausbau der bisherigen indirekten Presseförderung. Der Bundesrat möchte aber nicht zuwarten und hat sich deshalb für Massnahmen entschieden, die mit der geltenden Verfassungsgrundlage rasch umsetzbar sind.



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Zusätzliche Konzession für DAB+ in der Romandie geht an DABCOM AG

Bern, 14.05.2019 – Am 13. Mai 2019 hat die ComCom eine weitere DAB+-Funkkonzession für die digitale Verbreitung von Radioprogrammen in der Romandie erteilt. Mit der DABCOM AG hat die ComCom jene Bewerberin gewählt, die vor allem bei den Kriterien Medienvielfalt und Wirtschaftlichkeit die besten Bewertungen erzielt hat.

Vorbehältlich einer Beschwerde gegen den Entscheid der ComCom wird die DABCOM AG in der Romandie eine DAB+-Plattform mit einem vielfältigen Angebot an kommerziellen und alternativen Programmen aufbauen und betreiben. Darunter finden sich auch solche, die auf die Promotion eines Unternehmens und dessen Produkte und Dienstleistungen ausgerichtet sind. Dieses im Schweizer Radiomarkt bisher nicht erprobte publizistische Format erzielt im Print- und TV-Bereich grosse Reichweiten. Die ComCom sieht darin nicht nur eine Erweiterung der Angebotsvielfalt: Der Umstand, dass die DABCOM AG auch auf einen neuen Kreis finanzstarker Kunden setzt, der nicht auf Fördergelder oder Einnahmen aus dem Radiowerbemarkt angewiesen ist, dürfte zur Wirtschaftlichkeit der DABCOM-Plattform beitragen, ohne die bestehende Radiolandschaft substanziell zu gefährden.

Im Interesse der Vielfalt hat die ComCom die Anzahl der Unternehmensradios auf sechs beschränkt. Bei der Vergabe der anderen 12 verfügbaren Plätze muss die Konzessionärin für ein vielfältiges Angebot sorgen, das sowohl informative, kulturelle, bildende als auch unterhaltende Elemente berücksichtigt. Sie verpflichtet sich zudem, in erster Priorität Programmveranstalter aus der Romandie zu verbreiten. Weiter reserviert sie dauerhaft einen Platz für Programme von kurzer Dauer, z.B. im Zusammenhang mit kulturellen Veranstaltungen.

Bei der DABCOM AG handelt es sich um ein noch zu gründendes Unternehmen aus der Westschweiz. Es wird einerseits getragen von der IP worldcom SA, einem auf Internetlösungen spezialisierten Unternehmen aus dem Kanton Waadt, und andererseits von Vertretern der Digris AG. Dies ist ein Unternehmen, welches seit Mai 2014 in grösseren Agglomerationen der ganzen Schweiz lokale DAB+-Sendernetze errichtet und betreibt, so auch fünf in der Romandie. Beide Unternehmen bringen somit die nötige Erfahrung für den Aufbau und Betrieb einer weiteren DAB+-Plattform mit. Die DABCOM plant einen schrittweisen Aufbau des Sendernetzes; bis Mitte 2024 soll die gesamte Romandie versorgt sein.

Interessenabklärung und Ausschreibung
Die Ausschreibung der ComCom vom Mai 2018 erfolgte im Anschluss an eine Interessenabklärung für weitere DAB+-Plattformen, die das BAKOM im Jahr 2016 durchgeführt hatte. Ziel der Ausschreibung war es, die Medienvielfalt dank neuen, vielfältigen und innovativen Inhalten und Formaten zu stärken, ohne die Aspekte der Wirtschaftlichkeit zu vernachlässigen. Auf die Ausschreibung meldeten sich die Romandie Médias SA, welche bereits eine DAB+-Plattform vorwiegend für die bestehende Regionalradios in der Romandie betreibt, und die DABCOM AG. Die ComCom hat sich gestützt auf einen Kriterienwettbewerb und im Anschluss an ein Hearing mit beiden Bewerberinnen nun für eine Vergabe der Konzession an DABCOM AG entschieden.

DAB+ in der Schweiz
DAB+ (Digital Audio Broadcasting) ist eine Rundfunktechnologie für die digitale Verbreitung von Radioprogrammen. Die Schweiz gehört zu den führenden DAB+-Ländern Europas; schon heute können in unserem Land mehr als 100 Radioprogramme empfangen werden, viele davon nicht nur in einer einzelnen Sprachregion, sondern in der ganzen Schweiz. DAB+ hat gegenüber UKW Vorteile: Es bietet eine wesentlich grössere Vielfalt an Programmen, grössere Versorgungsgebiete, die Tonqualität ist besser und der Empfang klarer. Deshalb will die Radiobranche bis spätestens im Jahr 2024 die UKW-Verbreitung einstellen.

Über eine DAB+-Plattform können gleichzeitig bis zu 18 Programme verbreitet werden. Heute betreibt die SRG je eine Plattform in den vier Landesteilen. Sendernetze für private Radioprogramme finden sich zudem in der Deutschschweiz (SwissMediaCast) und in der Romandie (Romandie Médias SA). Zudem verbreitet die Digris AG in allen grösseren Agglomerationen der Schweiz nichtkommerziell ausgerichtete UKW- und Web-Radioprogramme über DAB+.

Symbolbild: pexels.com

Umstrittene Berichterstattung zu Katalonien und Syrien

Bern, 10.05.2019 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen zwei Beiträge der „Tagesschau“ von Fernsehen SRF abgewiesen. Thema bildete der Konflikt in Katalonien. Ebenfalls als programmrechtskonform erachtete die UBI zwei Beiträge der Nachrichtensendung „Le 19h30“ von Fernsehen RTS zum Krieg in Syrien. Die von der UBI festgestellten Mängel begründeten noch keine Rechtsverletzung.

Im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen behandelte die UBI Beschwerden gegen die Hauptausgaben der Nachrichtensendungen von Fernsehen SRF und von Radio Télévision Suisse RTS. Im Zentrum standen dabei jeweils zwei Beiträge zu Konflikten im Ausland. Die UBI hat bei ihrer rundfunkrechtlichen Beurteilung dabei die Wirkung der Beiträge auf das schweizerische Durchschnittspublikum zu prüfen, das über kein besonderes Vorwissen über die thematisierten Konflikte verfügt.

Fernsehen SRF strahlte am 11. September 2018 und am 1. Oktober 2018 in der Sendung „Tagesschau“ einen Beitrag zum Konflikt in Katalonien aus. Dabei ging es um Demonstrationen der Separatisten zum Nationalfeiertag („La Diada“) vom 11. September und zum Jahrestag des Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober. In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde von in der Schweiz lebenden Katalanen geltend gemacht, die Beiträge seien unausgewogen und enthielten unzutreffende Informationen. Aussagen der Redaktion im ersten Beitrag zum geschichtlichen Hintergrund des Nationalfeiertags in Katalonien und der Unabhängigkeitsbewegung erachtete die UBI denn auch als irreführend. Da im Beitrag aber die tagesaktuellen Ereignisse und die heutige Situation in Katalonien im Zentrum standen, über welche korrekt und in transparenter Weise berichtet wurde, betrafen die festgestellten Mängel Nebenpunkte. Die UBI wies die Beschwerde gegen den Beitrag vom 11. September 2018 mit acht zu eins Stimmen ab. Einstimmig befand sie zudem, dass der Bericht vom 1. Oktober 2018 sachgerecht war. Zwei unglückliche bzw. nicht präzise Formulierungen beeinträchtigten die Meinungsbildung des Publikums nicht in rechtserheblicher Weise.

Gegenstand einer weiteren Beschwerde bildeten zwei Beiträge der Sendung „Le 19h30“ von Fernsehen RTS zum Krieg in Syrien. Thema waren ein mutmasslicher Chemiewaffeneinsatz in Douma (8. April 2018) und dessen mögliche Folgen (12. April 2018). In der Beschwerde wird gerügt, die Berichterstattung sei täuschend, intransparent und gebe in einseitiger Weise die Sicht des Westens und namentlich der USA wieder. Statt informiert werde Propaganda betrieben, auch mit Hilfe von schockierenden Bildern. In der Beratung diskutierten die Mitglieder der UBI in kontroverser Weise über die insbesondere im ersten Beitrag ausgestrahlten von den Weisshelmen stammenden Aufnahmen von kontaminierten Kindern, die notfallmässig behandelt werden. Die Mehrheit der UBI-Mitglieder befand, dass diese Bilder die Menschenwürde nicht verletzten, weil sie Bestandteil der Tagesaktualität bildeten, zur Informationsvermittlung gehörten und keinen Selbstzweck bildeten. Trotz der Nichteinhaltung einer journalistischen Sorgfaltsplicht – Quellenangabe von Bildern – kam die UBI zudem zum Schluss, dass sich das Publikum zu beiden Beiträgen eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden konnte. Sie wies daher die Beschwerden mit sechs zu drei (8. April 2018) bzw. mit acht zu eins Stimmen (12. April 2018) ab.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Symbolbild: Pexels.com

Austausch zur Zukunft der Medien mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga


Bern, 10.05.2019 – Auf Einladung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga haben sich heute Vertreterinnen und Vertreter der Medienbranche, von Organisationen und Behörden in Bern zu einem Austausch getroffen. Dabei ging es um die Zukunft der Medien in der Schweiz und die Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand.

In einem demokratischen und föderalistischen Land wie der Schweiz sind Medien zentral. Doch die Medien stehen unter Druck: Die Werbeeinnahmen gehen zurück, die Nutzungsgewohnheiten verändern sich, die Bedeutung des Internets und der sozialen Medien steigt. Vor diesem Hintergrund hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga verschiedene Branchenakteure und Vertreter der Kantone zu einem Austausch eingeladen. Zur Sprache kamen der Service public in Radio und Fernsehen sowie mögliche Massnahmen zur Unterstützung der elektronischen Medien und der Presse. Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über elektronische Medien hatte zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Einige Akteure forderten mehr staatliche Unterstützung der Printmedien, andere rasche Lösungen. Die Erwartungen, wie die öffentliche Hand die Schweizer Medien unterstützen soll, gehen indes auseinander.      

Weiteres Vorgehen

Die Argumente der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Treffens werden in die laufenden Arbeiten zur Anpassung der Rechtsgrundlagen aufgenommen. Bundesrätin Sommaruga wird dem Bundesrat in der zweiten Jahreshälfte einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten. Mehrere Parlamentarier fordern in Vorstössen ausserdem eine Änderung der Bundesverfassung, um eine direkte Unterstützung der Presse zu ermöglichen. 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Austauschs

An der Diskussion zur Zukunft der Medienförderung nahmen die Vertreterinnen und Vertreter folgender Organisationen teil:

  • Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz VDK
  • Verband Schweizer Medien
  • Médias Suisse
  • Stampa svizzera
  • Verband Schweizer Regionalfernsehen Telesuisse
  • Radios Régionales Romandes
  • Schweizer Privatradios
  • Union nicht-kommerzieller Lokalradios UNIKOM
  • Verband Medien mit Zukunft
  • Ringier
  • SRG
  • Impressum
  • Syndicom
  • Eidgenössische Medienkommission EMEK 

Teleclub Zoom zeigt das Finale der UEFA Champions League live und exklusiv im FreeTV

Spannende Analysen und Diskussionen, Emotionen direkt aus dem Stadion, ein grosses LiveStudio in Volketswil und ein hochkarätiges Team: Zum Finale derUEFA Champions League zündet Teleclub das ganz grosse Feuerwerk. Und das alles kostenlos auf Teleclub Zoom im FreeTV!

Es ist das Spiel des Jahres: das Finale der UEFA Champions League. Wenn sich der FC Liverpool und Tottenham am Samstag, 1. Juni im Wanda Metropolitano Stadion in Madrid gegenüberstehen, wird Geschichte geschrieben. DankTeleclub erleben die Zuschauer diesen Moment live im FreeTV mit: Denn die Partie wird auf dem kostenlosen Sender Teleclub Zoom im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt. Ab 19:00 Uhr startet das Vorprogramm. Im Studio in Volketswil finden zudem rund 100 Gäste Platz, welche gemeinsam mit den Teleclub Experten, einem exklusiven Catering und viel guter Stimmung das Final geniessen können

Final Comeback von Marcel Reif

Ein besonderes Highlight: Marcel Reif, Kommentatoren Legende und Teleclub Fussball Experte, begleitet das Endspiel live aus Madrid. «Ich hätte nicht mehr daran gedacht, noch einmal ein Champions League Finale zu kommentieren – aber jetzt kribbelt es sehr!», freut sich Marcel Reif. Denn: «Ein CL Finale ist das Endspiel zwischen zwei Weltauswahlen, vom Niveau der Mannschaften also über einem WM Endspiel! Und es ist weltweit eines der am meisten beachteten Sportereignisse überhaupt.»

«Wir werden uns immer daran erinnern»
Einen weiteren grossen Fernsehmoment erlebten die Schweizer TV Zuschauer auch diese Woche: Der deutsche Entertainer Harald Schmidt war zu Gast in den Studiosendungen rund um die Halbfinal Rückspiele. Er zeigte sich begeistert vom Champions League Programm von Teleclub. Nach dem «Wunder von Anfield» im Rückspiel in Liverpool hielt er vor laufender Kamera fest: «Wir alle werden uns immer daran erinnern, an diesem Abend im Teleclub Studio gewesen zu sein». Harald Schmidt war nur einer von zahlreichen Spezialgästen in den Champions League Studios von Teleclub in dieser Saison. So diskutierten u.a. auch Bernhard Häusler (ehemaliger Präsident des FC Basel) oder Max Eberl (Sportchef von Borussia Mönchengladbach) mit Moderator Roman Kilchsperger und dem hochkarätigen Teleclub Experten Team das Geschehen auf und neben dem Feld. Mit seinem umfangreichen Rahmenprogramm bietet Teleclub den Zuschauern einen grossen Mehrwert – und das auf allen Plattformen. So kann man beispielsweise über die Swisscom TV Box direkt auf ein Champions League«Dossier» zugreifen, in welchem die Zuschauer alle Video Highlights und Zusammenfassungen sowie zusätzliche, spannende Hintergrundinformationen finden.

Die UEFA Champions League dank Teleclub im FreeTV
Seit dieser Saison (2018/2019) ist Teleclub der offizielle Rechteinhaber der UEFA Champions League in der Schweiz.
«Dass Fussball immer weniger im öffentlich rechtlichen Fernsehen stattfindet, ist eine globale Entwicklung und nicht eine Schweizer Eigenheit», sagt Wilfried Heinzelmann, CEO von Teleclub. Im Vergleich zum nahen Ausland, wo bis auf wenige Ausnahmen keine Spiele der Königsklasse mehr im FreeTV zu sehen sind, gibt es in der Schweiz immer noch zahlreiche Übertragungen im frei empfangbaren Fernsehen. Nicht nur der SRG ist es immer noch möglich, ausgewählte Spiele zu zeigen, sondern auch Teleclub Zoom überträgt regelmässig Partien im FreeTV. Das gilt auch für den Höhepunkt dieses Wettbewerbes, das Finale am 1. Juni, das exklusiv und frei empfangbar auf Teleclub Zoom gezeigt wird.
Teleclub Zoom ist für Kunden von Swisscom TV auf den Sendeplätzen 0 und 23 verfügbar. Ausserdem ist er im digitalen Grundangebot der meisten anderen TVAnbieter unverschlüsselt empfangbar. In der ganzen Schweiz kann der FreeTVKanal zudem über den Live TV Webplayer unter www.teleclubzoom.ch abgerufen werden. Weitere Informationen zum Empfang von Teleclub Zoom unter www.teleclubzoom.ch/empfang.