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Promotionskampagne zum Umstieg auf DAB+

logo_suisseBiel/Bienne, 01.06.2016 – In den nächsten Jahren werden Radioprogramme digital über DAB+ (Digital Audio Broadcasting) verbreitet werden. Diese Art der Verbreitung soll den Empfang über Ultrakurzwelle (UKW) ersetzen. Um diesen Übergang zu begleiten, wird das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eine Informationskampagne lancieren. Das Mandat für die Ausarbeitung einer nationalen Kampagne hat es öffentlich ausgeschrieben.

DAB+ bekannter machen, das Hören von Digitalradio fördern und die Zahl der DAB+-tauglichen Radioempfangsgeräte in den Haushalten und Fahrzeugen erhöhen – das sind die Ziele der Informationskampagne, die 2017 und 2018 laufen wird. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wird das BAKOM ein Unternehmen damit beauftragen, die schweizweite Kampagne zu führen. Dafür wurde ein Budget von 4 Millionen Franken für zwei Jahre vorgesehen. Dieser Betrag wird gemäss Artikel 109a des am 1. Juli 2016 in Kraft tretenden revidierten Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) aus den Gebührenanteilen entrichtet, die in den letzten Jahren nicht an Veranstalter lokal-regionaler Programme verteilt werden konnten. Die Kommunikationskampagne wird in enger Zusammenarbeit mit der Radiobranche durchgeführt, welche die Kampagne auch in ihren eigenen Programmen unterstützt. Die Auftragsvergabe ist für November 2016 vorgesehen. Die Kampagne dürfte spätestens Anfang 2017 starten.
Gesetzlicher Auftrag
Die Kommunikationskampagne stützt sich auf Artikel 58 des revidierten RTVG. Dieser sieht vor, dass das BAKOM mit externen Unternehmen zusammenarbeiten kann, um die Öffentlichkeit über neue Technologien im Bereich der elektronischen Medien zu informieren. Ausserdem wird so dem Wunsch der Radiobranche aus dem Jahr 2014 entsprochen, die Verbreitung über Ultrakurzwelle (UKW) spätestens 2024 einzustellen. Die Branche hatte der Bundesrätin Doris Leuthard damals Vorschläge zur Umsetzung dieser Migration vorgelegt. Die Kommunikationsmassnahmen sollen dazu beitragen, die Übergangsphase so kurz wie möglich zu halten. Ein parallel geführtes Angebot von UKW und DAB+ erhöht die Verbreitungskosten für die Veranstalter. Mit dem neuen, ab 1. Juli geltenden RTVG wird die Unterstützung des Bundes bei der Entwicklung neuer Technologien verstärkt. Der Umstieg auf die digitale Radioverbreitung soll in zwei Phasen erfolgen: Bis Ende 2019 sollen alle UKW-Programme auch digital auf einer DAB+-Plattform verfügbar sein. Schritt für Schritt soll anschliessend die UKW-Übertragung eingestellt werden, wobei insbesondere berücksichtigt wird, wie hoch die Nutzungsrate von Digitalradio in den Haushalten ist.

Vorteile von DAB+
Für die digitale Migration spricht insbesondere der technische Fortschritt. DAB+ erlaubt einen stabilen, klaren Empfang in hoher Qualität. Ausserdem können die Veranstalter ihre Radioprogramme mit Texten, Grafiken, interaktiven Diensten und Serviceleistungen wie beispielsweise Wetter- oder Verkehrsinformationen ergänzen. Die Frequenzen werden zudem effizienter genutzt und ermöglichen die Verbreitung von mehr Programmen in grösseren Sendegebieten.

Mehr Flexibilität für die regionalen Radio- und Fernsehsender

eidgenossenschaftBern, 05.11.2014 – Der Bundesrat ebnet den lokalen Radios den Weg für den Umstieg vom analogen UKW auf die digitale Technologie DAB+. Er hat die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) verabschiedet, die gleichzeitig die Unterstützung neuer Technologien optimiert und verschiedene weitere Entlastungen für Radio und Fernsehstationen vorsieht.

Die Teilrevision der RTVV, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, ermöglicht den Umstieg von der analogen UKW- zur digitalen DAB+-Verbreitung: Wenn ein lokales Radio ein Gebiet digital versorgt, kann es dort auf die UKW-Verbreitung verzichten. Zudem geht die Planung der UKW-Sendernetze auf die Radiostationen über; das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ist nur noch für die Prüfung und Bewilligung zuständig. Diese neue Rollenverteilung wurde vor im Frühjahr 2013 in Absprache mit der Branche definiert und hat sich in der Praxis bereits bewährt.

Aufhebung der Programmfenster

Die Auflage einiger lokal-regionaler Radio- und Fernsehstationen, ein tägliches Programmfenster für ein bestimmtes Gebiet auszustrahlen, wird aus der RTVV gestrichen. Damit wird den Sendern mehr Flexibilität bei der Erfüllung des lokal-regionalen Leistungsauftrags eingeräumt. Die regionalen Informationsleistungen müssen weiterhin erbracht werden, es steht den Stationen aber künftig frei, in welcher Form sie diese erfüllen: Sie können weiterhin Fenster anbieten oder die regionalen Informationen ins Hauptprogramm integrieren. Bestehen bleibt jedoch die Anforderung an einzelne Stationen, spezifische Sendungen für sprachliche Minderheiten in ihren Programmen anzubieten.

Weitere Entlastungen der Radio- und Fernsehstationen

Die konzessionierten Lokalradios werden für die Verbreitung über DAB+-Plattformen besser unterstützt: Der Bundesrat hat entschieden, die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten möglichst auszuschöpfen, um die Nutzung dieser Technologie zu fördern. Damit soll die Doppelbelastung während der Umstellungsphase von der analogen UKW- auf die digitale DAB+-Verbreitung abgefedert werden. Eine weitere Verbesserung der Unterstützung neuer Verbreitungstechnologien wurde mit der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) beschlossen; diese wurde vom Parlament am 26. September 2014 verabschiedet und tritt frühestens 2016 in Kraft.

Weitere Entlastungen betreffen die Verpflichtung zur Förderung des Schweizer Films, die behindertengerechte Aufbereitung von Sendungen und die Jahresberichterstattung. Diese Pflichten der Fernsehveranstalter gelten neu erst ab einem jährlichen Betriebsaufwand von einer Million Franken (bisher 200 000 Franken).

Nicht Gegenstand dieser Teilrevision ist die Regelung des hybriden Fernsehens. Das sogenannte HbbTV oder „Hybrid broadcast broadband TV“ ermöglicht, Informationen zu einer Fernsehsendung im Internet abzurufen und auf dem TV-Bildschirm anzuzeigen. In der öffentlichen Anhörung hat sich gezeigt, dass es hinsichtlich der Verbreitungspflicht von gekoppelten Diensten, basierend auf HbbTV, weiteren Klärungsbedarf bei der Umsetzung und noch eine gewisse Vorbereitungszeit braucht.