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Veränderungen in den TV-Rechten bei Sportveranstaltungen

Bisher waren die TV-Rechte an Sportveranstaltungen ein lukrativer Markt. Die TV-Gesellschaften bezahlen für exklusive Verträge grosse Summen. Mit entsprechenden Werbeverträgen in einem attraktiven Werbeumfeld, wurden die Investitionen wieder reingespielt.

Nun verändert sich der Markt aber langsam. Ein grosser Teil des Publikums bewegt sich nun im Internet. Vermehrt wird Fernsehen auch im Internet konsumiert. Das ist aber vermutlich nur eine Übergangslösung. Ich vermute, dass sich die etablierten Rundfunkgesellschaften mit der Zeit auflösen werden. Der Trend geht Richtung Livestreams im Internet. Die SRG praktiziert diese Strategie bereits bei Sportveranstaltungen. Nebst der Ausstrahlung der Sendungen auf den Senderketten, SF1, SF2, TSR1, TSR2, TSI1, TSI2 und SFinfo laufen parallel noch zusätzlich zwei Livestreams im Internet von Sportveranstaltungen. Damit hat SF de facto weitere Senderketten geschaffen. Einen Sportkanal für Eishockey und einen Sportkanal für Fussball.

Ein Blick über die Landesgrenze zeigt, dass auch alternative Modelle bei der Vergabe von Lizenzen für die Ausstrahlung von Spielen möglich sind.

Die Major League Baseball (mlb.com) verkauft via Internet unter (mlb.tv) Einzel WebTV-Zugänge zu 2430 regular season Spielen. Der Preis beträgt 109.95$ für das Premium Angebot. Allerdings gibt es noch eine Crude Blackout Regel. Befindet man sich in einem „Club’s home television territory“ mit seinem Wohnsitz, so ist das Livespiel nicht verfügbar.
Damit schützt man die lokalen TV-Gesellschaften, die die Spiele live übertragen. Ich kann mir vorstellen, dass mit der Zeit diese Regel aufgeweicht wird.

Mich interessierte die Frage, wie das in der Schweiz aussieht und habe mal bei Swiss Ice Hockey nachgefragt. Laut Lukas Hammer sind die Rechte exklusiv bei der SRG und bei Cinetrade (Teleclub). Eine Internet-Lizenz könnte nur als Sublizenzierung im Einverständnis mit den beiden Vertragspartnern geschehen. Der aktuelle Vertrag läuft noch für zwei weitere Saisons. Ich bin gespannt, ob nach Ablauf des Vertrags neben den TV-Lizenzen auch eine Lizenz für Livestreams im Internet zu haben ist.

Vermutlich werden sich Sportarten, die nicht so ein grosses TV-Publikum haben und keinen Sendeplatz bei den etablierten TV-Anstalten bekommen, rascher für die Internet-Variante entscheiden. z.B. www.xfloor.tv

«Lesen macht gross.» Sekundarstufen I und II

Zürich, 6. Februar 2009 – Der Materialienordner zum Thema Zeitungen und Zeitschriften liegt neu in zweiter Auflage vor: komplett überarbeitet und dem aktuellen Stand in der Medienbranche angepasst. Der Ordner mit 180 Seiten und über 60 individuell im Unterricht einsetzbaren Aufgaben kann von Lehrpersonen und Schulen ab Mitte Februar bei Mitgliedverlagen des Verbandes SCHWEIZER PRESSE unentgeltlich bezogen werden.

Das Lehrmittel für die Sekundarstufen I und II wurde als Ergänzung zur Pressewerkstatt für die Primarstufe von ausgewiesenen Pädagogen und Medienexperten für den Unterricht konzipiert. Der Inhalt ist in elf Kapitel unterteilt und bietet den Lehrpersonen individuell und zeitlich unabhängig einsetzbares Unterrichtsmaterial, um den Jugendlichen die Zusammenhänge der Informationsgesellschaft, insbesondere der Presse aufzuzeigen. Die Aufgaben regen dazu an, sich mit Zeitungen und Zeitschriften zu beschäftigen und wollen die Fähigkeit stärken, die Medieninhalte kritisch zu beurteilen und einzuordnen. Die einzelnen Kapitel setzen sich mit Lesegewohnheiten, journalistischen Darstellungsformen und wirtschaftlichen Hintergründen auseinander. Sie informieren über Berufsbilder, Herstellung und Vertriebswege von Printmedien. Im Kapitel Massenmedien wird die Wechselwirkung der gedruckten und elektronischen Medien aufgezeigt, das Recht auf Medienfreiheit und die freie Meinungsäusserung behandelt und die Bedeutung der Medien für die Schweizer Demokratie thematisiert. Die Jugendlichen werden über den Schutz der Persönlichkeit und über die Rechte und Pflichten der Journalisten informiert. Sie lernen, wie sie sich zum Beispiel anhand verschiedener Informationsquellen eine eigene Meinung für eine Abstimmungsvorlage bilden können. Eine Zeittabelle über die Presseentwicklung im Umfeld der politischen Ereignisse in Europa und der Schweiz sowie praktische Tipps zur Erstellung einer Schülerzeitung ergänzen den umfassenden Unterrichtsstoff. Jedes Kapitel enthält ein übersichtliches Inhaltsverzeichnis, Sachinformationen für die Lehrperson und Aufgabenblätter, welche unterschiedlichen Anforderungsprofilen zugeteilt sind.

Die beiden Lehrmittel «Lesen macht gross.» für Primarstufe (1. bis 6. Schuljahr) und Sekundarstufen I und II (ab 7. Schuljahr) wurden durch den Verband SCHWEIZER PRESSE initiiert und konnten dank finanzieller Unterstützung der Mitgliedpublikationen und der Papierfabriken Utzenstorf Papier AG und Perlen Papier AG produziert werden.

Lehrerinnen und Lehrer, die sich für eines der deutschsprachigen Lehrmittel interessieren, können sich auf der Website www.schweizerpresse.ch > Button «Lesen macht gross.» über die Bezugsquellen informieren. Die Materialiensammlung oder die Pressewerkstatt können bei einem am Projekt teilnehmenden Verlag kostenlos bezogen werden.

Basler Zeitung Medien verkauft

„Dr. Tito Tettamanti und der Basler Medienanwalt Martin Wagner übernehmen sämtliche Aktien der Familie Hagemann und der PubliGroupe der «National Zeitung und Basler Nachrichten AG», die als «Basler Zeitung Medien» (BZM) am Markt präsent ist. Tettamanti wird als Mehrheitsaktionär einen Aktienanteil von 75% halten und Martin Wagner 25%. Über die Höhe des Kaufpreises haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Der neue Verwaltungsrat besteht derzeit aus vier Personen, Matthias Hagemann, dem Basler Medienunternehmer Bernhard Burgener, dem Basler Notar Pascal Berger und Martin Wagner, welcher in seiner Funktion als Verwaltungsratspräsident neuer Verleger der Basler Zeitung wird.

In der Unternehmensleitung der Basler Zeitung Medien wird es zu einem Führungswechsel kommen. Beat Meyer, CEO der Unternehmensgruppe, wird die BZM verlassen. Der bisherige CFO, Jürgen Hunscheidt wird dessen Funktion übernehmen. Gleichzeitig übernimmt der bisherige Verlagsleiter Roland Steffen, konzernweit die Funktion als COO (Chief Operating Officer). Beide Manager sind langjährige Leistungsträger des Unternehmens und wie der neue Verleger Martin Wagner mit diesem eng verbunden. Chefredaktor der Basler Zeitung bleibt Matthias Geering. «Damit ist eine gute Basis gelegt für eine erfolgreiche Zukunft der Basler Zeitung Medien», unterstreicht Wagner.“

Soweit zur Pressmeldung …

Bleibt natürlich die Frage, wenn die Mediengruppe in Familienbesitz nicht prosperiert hat, ob sie das dann tut, wenn Investoren die Besitzer sind.

Befürchtet wird, dass ein ähnlicher Prozess abläuft, wie bei der Weltwoche. Unter Einfluss der Besitzer wird ein rechter Kurs angesteuert.

Sollte das in Basel auch das Ziel sein, so düfte es eher schwieriger werden. Die Leute der rot grünen Stadt werden vermutlich an einer rechts bürgerlichen Zeitung nicht interessiert sein. Das Abonnentensterben geht weiter. Die Attraktivität für Inserierende sinkt.

Der Plan war gut gedacht, die Unabhängigkeit zu behalten, aber, ob das so gut geht?

Ich bin  skeptisch.

ipad revolutioniert die Medienlandschaft

Die in vielen redaktionellen Bereichen der Print und elektronischen Medien angekündigte Präsentation des Tablett Gerätes von Apple ist in zweifacher Hinsicht eine Revolution.

Das Gerät selber, das eine Lücke zwischen PDA und Computer schliesst. Die Verfügbarkeit von bezahlten Inhalten, Zeitungen, etc. in einer Form, die sich gut aufnehmen lässt. Die Integration der verschiedenen Apps, die Integration in den AppStore etc. Dass Apple Grenzen sprengt und neue Gedanken denkt, ist man sich in der Zwischenzeit fast gewohnt. Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Präsentation des ipad verdient daher besondere Beachtung. Dieser ist vermutlich ebenso revolutionär und wird die TV-Landschaft nachhaltig durcheinander wirbeln.

User generated Livestream! Blogbeiträge, Kommentare zu Artikeln, vom Publikum eingesandte Bilder und Videos sind für die digitale Generation schon fast Alltag. Auf der Suche nach Livestreams zu einem solchen Ereignis bin ich erstmals bei Google fündig geworden. Bei den offiziellen TV-Anstalten habe ich keine Hinweise gefunden.
Aber einem Zuschauer vor Ort sei Dank, der vermutlich über ein iphone die Präsentation live ins Internet übertragen hat, konnte ich auch daran teilhaben. Ich habe keine Ahnung, ob eine Sendeerlaubnis vorliegt, überhaupt darum angefragt wurde. Ob das ein Sachverhalt ist, den man juristisch regeln muss.

Auf jeden Fall konnte ich so etwas Atmospähre aufschnappen und der Präsentation folgen.

twit.tv

Stadt Mannheim mahnt Twitter-User ab

Wieder einmal treibt das Deutsche Rechtssystem seltsame Blüten, wie in einem Artikel von Pressetext publiziert wurde.
Ins Schussfeld ist der Twitter-User mit dem Benutzernamen Mannheim geraten. Er sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen.  Ist der Namensschutz bei Domainnamen nachvollziehbar, so sprengt diese Forderung nun doch den Rahmen.
Die Argumentation, dass Personen hinter der Bezeichnung www.twitter.com/mannheim die Stadt Mannheim erwarten, ist wohl etwas optimistisch. Kaum jemand würde erwarten, dass Mannheim so fortschrittlich ist, dass sie einen eigenen Twitterfeed betreiben würden. Dass sie es nicht sind, zeigen sie übrigens direkt mit ihrem Vorgehen. Weitere Details dazu im Artikel vom Inhaber des Twitter-Accounts.
Als Websitebetreiber stellt sich mir natürlich die Frage, darf ich als Nachfolgendes Element eines Domain-Namens einen Städtenamen führen, z.B:

www.medien.ch/mannheim.

Wer käme auf die Idee, dass hinter dieser Adresse die Stadt Mannheim steckt.
Ich finde es sollte die Regel gelten first come first serve. Wenn die Mannheimer Stadt-Behörde es verschlampt hat rechtzeitig den Twitter-Account zu registrieren, sorry, dann sind sie selber Schuld.
Was gar nicht geht, ist ohne ein Gespräch zu suchen mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufahren. Die alte Welt präsentiert sich so ziemlich barbarisch, aus dem letzten Jahrtausend eben. Die digitale Kultur ist aber eine andere.

Facebook definitiv Leitmedium für die Jugendlichen

Der Ausgang der Abstimmung über die Minarett Initiative hat es gezeigt. Facebook ist definitiv zum Leitmedium der Jugendlichen avanciert. Keine 20minuten, kein Blick, keine NZZ und auch nicht das Schweizer Fernsehen standen im Mittelpunkt des Interesses.
Die Post ging im Facebook ab. Ein Sturm der Entrüstung hat sich in den Statusmeldungen niedergeschlagen. Verschiedene Aufrufe Gruppen beizutreten, die sich gegen das Resultat wehren, sind innert Kürze eingegangen. Und andere Medien haben darüber berichtet. So z.B. hat SF auf der Startseite an prominenter Stelle einen Hinweis auf das Geschehen auf der sozialen Plattform Facebook platziert.

sf.facebook
Facebook ist SF.tv eine Meldung wert

50 Jahre Blick – neues Layout zum Jubiläum

Nach den grossen Tageszeitungen NZZ und Tages-Anzeiger hat der kleinere Blick, nicht was die Auflage betrifft, ebenfalle ein neues Layout. Fielen die Anpassungen der beiden Zürcher Zeitungen moderat aus, so hat der Blick auf ein grösseres Format gewechselt.

Warum, ist nicht ganz ersichtlich. Hängt es damit zusammen, dass die Blickleser in die Jahre gekommen sind eine grössere Schrift benötigen und diese mehr Papier braucht und daher das Tabloid-Format zu klein ist?

Sind die schwindenden Zahlen der Leserinnen und Leser schuld? Möchte mit einem grösseren Format wieder mehr Gewicht haben?

Vielleicht ist es auch ein Versuch sich von den Gratiszeitungen abzusetzen, die ausnahmslos kleinere Formate haben.

Boulevard- und Kampagnen-Journalismus ist nach wie vor gefragt. Allerdings ist fraglich, ob das in der Form dieses Formats, das Blick gewählt hat, nochmals 50 Jahre so weiterläuft.

Tages-Anzeiger in neuem Layout

Nach der NZZ hat auch der Tages-Anzeiger die Zeitung renoviert. Fast mit gleichem Konzept, was die Zusammenfassung der Bünde anbelangt, auch weniger, dafür dicker.

Typografisch gibt es mehr Raum für Text, die Erscheinung ist etwas stärker auf schwarz ausgerichtet. Damit werden die Beiden Zürcher Zeitungen NZZ und Tages-Anzeiger einander ähnlicher. Ob das Zufall ist, solide Recherche, was die Leserinnen und Leser der Zeitung wollen, der gleiche Trend im Editorial Design durchschlägt, ist offen.

Bin jedenfalls gespannt auf die Reaktionen.

Filmförderung erkauft zu Gunsten Alkoholwerbung am Fernsehen

National– und Ständerat haben dem Vorschlag der Einigungskonferenz für eine Lockerung des Alkoholwerbeverbots zugestimmt. Konkret geht ging es um das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen  Art. 10 Abs. 1 Bst. b.
In der Schweiz war bis jetzt Werbung für Bier und Wein auf allen öffentlich-rechtlichen Sendern verboten. Die unterschiedlichen Positionen des Ständerats, kontra, und dem Nationalrat wurden in der Einigungskonferenz mit 12:13 zugunsten der Position des Nationalrats knapp entschieden.
Damit ist der Weg frei, dass auch auf den öffentlichen Rundfunkanstalten Werbung für Wein und Bier ausgestrahlt werden kann. Ruedi Aeschbacher (EVP) hat als Winkelried bis am Schluss dagegen angekämpft.

„Müssen, sollen wir unsere Gesetze ändern, um auf Geheiss des Auslandes hin das teilweise Verbot bezüglich Alkoholwerbung im Fernsehen bei uns ganz aufzuheben und in allen Fernsehkanälen Alkoholwerbung zuzulassen? Ständerat und Nationalrat haben darüber dreimal diskutiert. Der Ständerat hat sich auf ein allgemeines Verbot der Alkoholwerbung im Fernsehen festgelegt. Dreimal hat er das bestätigt, dreimal hat der Nationalrat die Alkoholwerbung zulassen wollen.“

Sein Antrag wurde jedoch deutlich abgelehnt. Die Positionen der einzelnen Nationalräte [PDF ]

Ob jetzt alle Dämme brechen ist fraglich. Bisher war Werbung für alkoholfreies Bier erlaubt. Defakto wurde das bisherige Werbeverbot damit unterlaufen. Für die Bewerbung der  Biere kamen nicht separate Markennamen zur Anwendung. In der Regel erschien in der Werbung der Biername in Verbindung mit Alkoholfrei.

Wozu hat man das alles aufgegeben und sämtliche Präventionsbemühungen unterlaufen? Es ging um das Förderprogramm für den europäischen audiovisuellen Sektor MEDIA 2007. Der Finanzrahmen beläuft sich auf 755 Mio. Euro für den Zeitraum von 2007 bis 2013.

Wie viel die Schweiz davon profitieren kann, wird sich zeigen. Und ob sich der Preis der Zulassung von Alkoholwerbung auszahlt, ist nicht sicher. Es ist aber gut möglich, dass die Frage, ob Alkoholwerbung im Rundfunk zugelassen werden soll oder nicht aus der Sicht der Jugendlichen völlig irrelevant ist. Mit Internet und Sozialplattformen wie Netlog oder Facebook findet die Kommunikation auf einem medialen Dorfplatz, fern ab etablierter Medien statt. Einigen ist vielleicht noch der Aufruf zum 1. Züri-Botellón (Massenbesäufnis) von Jan Fröhlich via Facebook in Erinnerung.

NZZ in neuem Design und neuem Konzept

Die Neue Zürcher Zeitung hat das Design der Printausgabe leicht renoviert. Der grosse Schritt zur Tabloid-Ausgabe wurde noch nicht gewagt. Man mutet der Leserin oder dem Leser nur kleine Änderungen zu.

Das typografische Konzept ist an die neuen visuellen Gewohnheiten, die man bereits von anderen Printprodukten kennt angepasst. Etwas mehr Luft (weiss) etwas weniger Bleiwüste (schwarz).

Hervorsticht die Headline auf der Titelseite der einzelnen Bünde. Sie enthält Teaser-Texte auf einzelne Artikel innerhalb des Bundes. Man gewinnt so rasch einen Überblick und kann sich entscheiden, wo man mit Lesen beginnen soll.

Die Bünde sind dicker geworden und umfassen verschiedene Rubriken. Das ist etwas problematisch, wenn mehrere Personen die gleiche Ausgabe gleichzeitig lesen. Die Zeitung ist nun nicht mehr so gut teilbar.

Alles in allem sicher eine Annäherung an aktuelle visuelle Konzepte. Der grosse Wurf ist es aber noch nicht. Vermutlich wurde die Chance verpasst die Verknüpfung der Onlinewelt mitzudenken.