Archiv der Kategorie: Radio

Serafe: Neue Abgabe für Radio und Fernsehen

Biel/Bienne, 27.12.2018 – Wenige Tage vor der Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe am 1. Januar 2019 stellen das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die neue Erhebungsstelle Serafe den Haushalten im Internet alle nützlichen Informationen rund um das neue Erhebungssystem zur Verfügung. In einem Video wird ausserdem die gestaffelte Rechnungsstellung für das Jahr 2019 erklärt. Auch werden mit den Serafe-Rechnungen 2019 die Rechnungsbeilagen des BAKOM zur Erklärung mitgeschickt.

Wer muss die Abgabe bezahlen und wer nicht? Wer kann von der Abgabepflicht befreit werden und unter welchen Bedingungen? Alle Informationen zum neuen Abgabesystem sind auf der Website des BAKOM zu finden. Auch die Serafe, die die Billag als Inkassostelle ablöst, hat alle wichtigen Angaben für Privat- und Kollektivhaushalte online gestellt. Ausserdem werden den Haushalten 2019 zusammen mit den Teil- und Jahresrechnungen der Serafe die Rechnungsbeilagen des BAKOM zur Information mitgeschickt.

Video zur Erklärung der Rechnungsstellung von Serafe

Im ersten Erhebungsjahr erfolgt die Rechnungsstellung in zwei Etappen. Die Schweizer Haushalte wurden dafür in zwölf Abrechnungsgruppen eingeteilt: jeweils eine für jeden Monat des Jahres. Im Januar erhält ein Zwölftel der Haushalte eine Jahresrechnung in der Höhe von 365 Franken, was dem Betrag der neuen Abgabe für zwölf Monate entspricht. Allen anderen Haushalten wird im Januar eine Teilrechnung zugeschickt für den Zeitraum zwischen dem Jahresbeginn und dem Monat, in dem sie ihre Rechnung für die folgenden zwölf Monate bekommen. Ziel dieser Einteilung in zwölf Gruppen ist es, die Rechnungsstellung ab 2020 gleichmässig über das gesamte Kalenderjahr zu verteilen, wie dies bisher der Fall gewesen ist. Um diesen speziellen Ablauf für das Jahr 2019 zu erklären, hat das BAKOM ein Video produziert, das auf seiner Website, aber auch auf jener der Serafe und auf YouTube verfügbar ist.

Meldungen und Befreiungen von Serafe

Die Adressen für die Rechnungsstellung stammen aus den Einwohnerregistern. Da die Einwohnerämter der Serafe auch Änderungen der Adresse oder der Haushaltszusammensetzung melden, müssen die Abgabepflichtigen künftig – im Gegensatz zum alten System – nichts mehr unternehmen.

Personen, die Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV/IV beziehen, finden auf den Websites des BAKOM und der Serafe Informationen, wie sie ihren Haushalt von der Abgabepflicht befreit lassen können. All jene, die keine Möglichkeit haben, Radio- oder Fernsehprogramme zu empfangen, weil sie weder Radio noch Fernseher, Smartphone, Tablet, Computer mit Internetanschluss oder Autoradio besitzen, können nach Erhalt der ersten Rechnung eine Befreiung beantragen. Dazu müssen sie ein Formular ausfüllen, das auf Anfrage bei der Serafe erhältlich ist oder auf dem Internet heruntergeladen werden kann.

Unternehmensabgabe

Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben. Ein Unternehmen ist abgabepflichtig, wenn es der Mehrwertsteuer unterliegt und einen Umsatz von mindestens 500’000 Franken erzielt. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der ESTV (www.estv.admin.ch).

Gesuch um Opting-out:
Serafe
Postfach
8010 Zürich
058 201 31 67
www.serafe.ch/optingout

Rückblick
Die neue geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe ersetzt die bis Ende 2018 von der Billag erhobene Empfangsgebühr. Sie beträgt jährlich 365 Franken pro Haushalt statt wie bisher 451 Franken. Die Abgabe ist voll geschuldet: Es wird nicht mehr zwischen Radio- und/oder Fernsehempfangsgebühr unterschieden. Bei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen richtet sich die Abgabe nach dem Umsatz: Liegt dieser unter 500’000 Franken, muss das Unternehmen keine Abgabe entrichten. Ab einer halben Million wird ein progressiver Tarif zwischen 365 Franken und 35’590 Franken pro Jahr angewendet.

Vorbereitungsmassnahmen zur Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren
Im November hat das Bundesgericht die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 angeordnet. Diese wird über eine pauschale Gutschrift auf der Abgaberechnung der Serafe erfolgen. Die Vorbereitungsarbeiten laufen: Das UVEK muss die notwendige Gesetzesgrundlage zuhanden des Parlaments erarbeiten. Letzteres wird auch über den Endbetrag befinden, der etwa 50 Franken pro Haushalt betragen könnte. Die Rückerstattung wird daher noch nicht mit den ersten Rechnungen der Serafe vorgenommen.

Rückzahlung der Mehrwertsteuer Billag

Bern, 14.11.2018 – In vier Musterfällen hat das Bundesgericht am 2. November 2018 die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 angeordnet. Als Folge dieser Urteile schlägt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vor, dass der Bund die Mehrwertsteuer an alle Haushalte zurückerstattet. Das UVEK bereitet nun eine gesetzliche Grundlage für eine pauschale Rückzahlung in Form einer Gutschrift an alle Haushalte vor, ohne dass diese aktiv werden müssen.

Das UVEK erarbeitet, wie vom Parlament in der Motion 15.3416 Flückiger verlangt, eine gesetzliche Grundlage, die eine Rückzahlung der Mehrwertsteuer an alle Haushalte ermöglicht. Dies soll über eine pauschale Gutschrift auf der Abgaberechnung der künftigen Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Die Höhe der Rückzahlung bemisst sich am Betrag der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer und der Anzahl abgabepflichtiger Haushalte zum Zeitpunkt der Rückzahlung. Zwischen 2010 und 2015 wurden rund 170 Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren bezahlt. Gestützt auf eine aktuelle grobe Schätzung wird sich der Rückerstattungsbetrag in der Grössenordnung von 50 Franken pro Haushalt bewegen. Das Parlament wird darüber abschliessend zu befinden haben.

Wer bereits ein Gesuch um Rückerstattung der Mehrwertsteuer eingereicht hat, wird die Rückzahlung ebenfalls als Gutschrift auf die Abgaberechnung erhalten.

Hintergrund

In einem ersten Verfahren hatte das Bundesgericht im April 2015 entschieden, dass die Empfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuer unterstehen. Seither wird auf den Radio- und Fernsehgebühren keine Mehrwertsteuer mehr erhoben. Die Frage der Rückzahlung liess das Bundesgericht im ersten Entscheid offen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Konsumentenorganisationen verlangten anschliessend in einem weiteren Verfahren die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die Zeit von 2005 bis 2015. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Anspruch in seinem Urteil vom 6. März 2017, das Bundesgericht hat ihn nun aber wegen der mehrwertsteuerrechtlichen Verjährung auf die Zeit ab Januar 2010 begrenzt. Es bestätigte im Grundsatz ein bereits im September 2018 veröffentlichtes Urteil in einem Einzelfall.

Bild: Pexels


Medienmonitor zeigt Einfluss der Medien auf die Meinungsbildung

Biel/Bienne, 13.11.2018 – Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat am 13. November 2018 erstmals den Medienmonitor Schweiz präsentiert. In Form einer interaktiven Website wird das Potenzial der verschiedenen Mediengattungen – Print, Radio, TV, Online – für die Meinungsbildung dargestellt. Die Untersuchung zeigt, dass das Fernsehen den grössten Einfluss auf die Meinungsbildung hat, vor der Presse, Radio und Onlinemedien. Der Medienmonitor Schweiz gibt ausserdem Auskunft über Besitzverhältnisse und unternehmerische Verflechtungen im Schweizer Medienmarkt.

Auf www.medienmonitor-schweiz.ch, der dreisprachigen Webseite des Medienmonitors Schweiz, kann das Meinungsbildungspotenzial für die gesamte Schweiz und verschiedene Regionen angezeigt werden. Ebenfalls ersichtlich sind die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse der grossen Schweizer Medienunternehmen. Die Webseite umfasst auch einen wissenschaftlichen Bericht, der eine Gesamtinterpretation der zahlreichen Detailergebnisse enthält.

Wie die Ergebnisse für das Erhebungsjahr 2017 zeigen, dominiert das Fernsehen die Meinungsbildung vor allem in der lateinischen Schweiz: In der französischen Schweiz hat es die deutlich grössere Meinungsmacht als die Presse, deren Beeinflussungspotenzial in diesem Landesteil etwa gleich gross ist wie dasjenige des Radios. In der italienischen Schweiz ist die Führungsrolle des Fernsehens noch grösser. Hier liegt die Presse hinter dem Radio auf Platz drei der einflussreichsten meinungsbildenden Medien. Online-Angebote liegen nach den Untersuchungen der Studie in allen drei Landesteilen an letzter Stelle. Auch in der deutschen Schweiz hat das Fernsehen als Gattung insgesamt das grösste Beeinflussungspotenzial, Print ist in diesem Landesteil aber stärker als in den lateinischen Sprachregionen.

Diese Angaben beziehen sich auf die allgemeine Informationsnutzung. Sie wird breit verstanden und beinhaltet neben Politik auch Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Sport. Über die punktuelle Informationsnutzung bei politischen Ereignissen, wie zum Beispiel vor und über Abstimmungen und Wahlen gibt der Medienmonitor keine Auskunft.

Das einflussreichste Medienunternehmen ist die SRG SSR, gefolgt von Tamedia. Die einflussreichsten Einzelmedien sind die Gratis-Pendlerzeitungen «20 Minuten / 20 minutes / 20 minuti», vor den Radio- und Fernsehprogrammen der SRG SSR. Je nach Alter variiert die Bedeutung der verschiedenen Mediengattungen. Während bei jüngeren Medienkonsumentinnen und

-konsumenten vor allem «20 Minuten» für die Meinungsbildung beigezogen wird, dominieren bei den ältesten Publikumsgruppen die Fernseh- und Radioprogramme der SRG SSR.

Der Medienmonitor Schweiz basiert auf Daten, die aus drei aufeinander abgestimmten Forschungsmodulen stammen. Im ersten Modul wurde die Rolle der verschiedenen Medien bei der individuellen Meinungsbildung der Schweizer Bevölkerung mittels einer Repräsentativbefragung erhoben. Im zweiten Modul werteten die Forscher Daten aus etablierten Studien der angewandten Medienforschung aus, um das Gewicht der verschiedenen Medien im Publikumsmarkt festzustellen. In einem dritten Modul wurden schliesslich anhand von Geschäftsberichten, Branchenstudien und laufender Marktbeobachtung die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse im Schweizer Medienmarkt erhoben und in einer Datenbank dargestellt. Diese wird laufend aktualisiert.

Der Medienmonitor Schweiz ist Teil der BAKOM-Medienforschung, mit der insbesondere die Programmleistungen und die Publikumsakzeptanz der Schweizer Radio- und Fernsehstationen mit Leistungsauftrag untersucht werden. Der Medienmonitor Schweiz wurde vom BAKOM in einem offenen Verfahren nach WTO öffentlich ausgeschrieben. Für die ersten vier Untersuchungsjahre erhielt das Forschungsbüro Publicom AG in Kilchberg den Zuschlag.

Nathalie Wappler wird Direktorin von SRF

Der Verwaltungsrat der SRG SSR ist dem Vorschlag des Regionalvorstandes der SRG Deutschschweiz einstimmig gefolgt und hat Nathalie Wappler an seiner Sitzung vom 5. November zur neuen Direktorin von SRF gewählt. Die heutige Programmdirektorin beim Mitteldeutschen Rundfunk MDR wird ihre neue Funktion im Frühjahr 2019 übernehmen.

Für die Wahl der Direktion SRF ist der Verwaltungsrat SRG SSR zuständig. Er wählt auf Vorschlag der SRG Deutschschweiz. Nathalie Wappler überzeugte die Mitglieder des Ausschusses im Nominationsverfahren neben ihrer breiten und langjährigen Erfahrung im Mediengeschäft mit ihrer Strategiekompetenz, ihrer analytischen Denkweise, ihrem guten Gespür für die Herausforderungen, die auf den medialen Service public warten und ihrem Verständnis für die gesellschaftspolitischen Abläufe und Realitäten in der Schweiz. Zudem überzeugte Nathalie Wappler durch ihre Führungskompetenz.

Nathalie Wappler übernimmt die Direktion SRF im Frühjahr 2019. Bis dahin wird Ruedi Matter, 65, das Unternehmen leiten. Die Organisation der Übergabe wird in den kommenden Wochen zusammen mit SRG-Generaldirektor Gilles Marchand definiert.

Nathalie Wappler Hagen wurde 1968 in St. Gallen geboren. Sie schloss ihr Studium der Geschichte, der politischen Wissenschaften und der Germanistik in den 1990er-Jahren an der Universität Konstanz mit dem Magister Artium ab. Auslandsstudien führten sie an die Universität von Bristol in Grossbritannien und an die Stanford Universität in Kalifornien.

Ihre ersten Berufsjahre verbrachte sie als Redaktorin bei ARD (WDR), ZDF und als Chef vom Dienst bei 3sat. Von 2005 bis zum Wechsel zum Mitteldeutschen Rundfunk MDR war Nathalie Wappler in verschiedenen Funktionen bei SRF tätig. Ab 2009 begleitete sie als Projektmanagerin in verantwortlicher Funktion verschiedene Veränderungsprozesse bei SRF, entwickelte Strategien für ein modernes Kulturradio, neue Film- und Serienstrategien und trimediale Arbeitsplatzmodelle. Als Abteilungsleiterin Kultur SRF war sie danach Mitglied der SRF-Geschäftsleitung sowie Mitglied der Geschäftsleitung des deutschsprachigen Gemeinschaftssenders 3sat und Verwaltungsrätin des internationalen Programmvermarktungsunternehmens Telepool. Seit 2016 ist Nathalie Wappler Programmdirektorin beim Mitteldeutschen Rundfunk MDR.

Andreas Schefer, Präsident der SRG Deutschschweiz und SRG-Verwaltungsrat: «Seitens der Trägerschaft freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit Nathalie Wappler, und als Mitglied des Verwaltungsrates bin ich überzeugt, dass wir die richtige Wahl getroffen haben.»

SRG-Generaldirektor Gilles Marchand: «Ich freue mich, Nathalie Wappler neu in der Geschäftsleitung der SRG begrüssen zu dürfen. Ihre Erfahrung, ihr Fachwissen und ihre Kenntnisse der Schweizer Verhältnisse werden in dieser Phase der tiefgreifenden Transformation von SRG und SRF von grossem Nutzen sein. Und wir sind uns bezüglich der Werte und Herausforderungen des Service public ganz und gar einig.»

Nathalie Wappler zu ihrer Wahl: «Ich freue mich sehr, die Leitung von SRF übernehmen zu dürfen und für einen starken medialen Service public in der Schweiz einzustehen.»

Bild: Nathalie Wappler (SRG / Mirco Rederlechner)

Mascha Santschi Kallay neu Präsidentin der UBI

Bern, 07.11.2018 – An seiner Sitzung vom 7. November 2018 hat der Bundesrat Mascha Santschi Kallay, Rechtsanwältin und bisheriges Mitglied der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI, zur neuen Präsidentin gewählt. Sie ersetzt per 1. Januar 2019 den bisherigen Präsidenten Vincent Augustin, der ab demselben Termin die SRG SSR Svizra Rumantscha, den Trägerverein des rätoromanischen Radios und Fernsehens, präsidieren wird. Der Bundesrat hat per 1. Januar 2019 zudem Armon Vital als neues Mitglied für die UBI gewählt.

Dr. Mascha Santschi Kallay ist selbstständig praktizierende Rechtsanwältin und seit 2016 Mitglied der UBI. Der Bundesrat hat sie aufgrund ihrer bisherigen beruflichen Arbeit sowie ihrer Tätigkeit als Kommunikationsberaterin und ihrer journalistischen Erfahrungen zur UBI-Präsidentin gewählt. Mascha Santschi Kallay wird die neue Funktion am 1. Januar 2019 übernehmen.

Gleichzeitig wird Armon Vital als neues Mitglied der UBI eingesetzt. Der selbstständig praktizierende Advokat und Notar aus dem Unterengadin war mehrere Jahre nebenamtlicher Richter am Kantonsgericht Graubünden. Der Bundesrat dankt dem scheidenden Präsidenten, Dr. Vincent Augustin, für die geleisteten Dienste und sein Engagement.

Die UBI ist die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Sie besteht aus neun vom Bundesrat ernannten Mitgliedern und beschäftigt sich schwergewichtig mit Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter sowie gegen das übrige publizistische Angebot der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG. Die UBI bestimmt und beaufsichtigt überdies die drei sprachregionalen Ombudsstellen für Nicht-SRG-Veranstalter.

Redaktionelle Kooperationen bedrohen die publizistische Vielfalt

Redaktionelle Verbundsysteme haben in der Schweiz in jüngster Zeit stark an Bedeutung gewonnen. Dadurch wird der publizistische Wettbewerb als unverzichtbare Voraussetzung für Qualität einge-schränkt. Denn immer öfter werden dieselben Inhalte verbreitet. Das zeigt ein automatisierter Text-vergleich der Schweizer Medienberichterstattung. Im demokratiepolitisch sensitiven Bereich der na-tionalen Politikberichterstattung erscheinen bereits 54% der Beiträge in mindestens zwei Zeitungen gleichzeitig.

Der automatisierte Vergleich mittels Jaccard-Koeffizient belegt, dass die Anteile geteilter Beiträge zwi-schen Medien aus dem gleichen Verbund sehr hoch sind. Der Tages-Anzeiger, der Bund und die Berner Zeitung zählen seit diesem Jahr zur neu geschaffenen Deutschschweizer Zentralredaktion der Tamedia. Nach Einführung der Kooperation stiegen die Anteile geteilter redaktioneller Beiträge in diesen drei Zeitungen um 17 Prozentpunkte auf aktuell 55%. Innerhalb von meinungsbetonten Formaten wie Leit-artikeln oder Kommentaren sind die Anteilswerte an identischer Berichterstattung sogar von 40% auf ganze 68% gestiegen. Damit werden vor Urnengängen vermehrt dieselben Abstimmungs- oder Wahl-empfehlungen abgegeben, was aus demokratiepolitischer Sicht problematisch ist. Redaktionelle Ver-bundsysteme fördern eine gleichförmige Themen- und Perspektivensetzung in der Medienarena. Die Gefahr publizistischer Fehlleistungen steigt, weil die Kontrollfunktion zwischen den Medien ge-schwächt wird. Zu diesen und weiteren Befunden kommt das fög – Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich in seiner neunten Ausgabe des Jahrbuchs Qualität der Medien.

Berichterstattungsqualität trotz Vielfaltsverlust noch hoch
Über die 66 untersuchten Informationsmedien betrachtet, bleibt die Berichterstattungsqualität in der Schweiz hoch. Im Untersuchungsjahr 2017 erzielen die 35 Titel zwischen 6,1 und 8,3 von maximal 10 Qualitätspunkten. Die neu erfasste Wochenzeitung (WoZ) schafft es auf Anhieb auf den vierten Platz des Gesamtrankings und egalisiert den Score der NZZ. Rund ein Drittel aller Medien kann die Qualität im Vorjahresvergleich aber nicht halten. Einbussen zeigen sich in der Vielfaltsdimension, aber auch bei der Einordnungsleistung. Der Ressourcenabbau in der Schweizer Informationspublizistik zeigt Wir-kung.

Personeller Braindrain im Journalismus und Zuwachs im PR-Sektor
Die wachsende Ertragsschwäche im Informationsjournalismus hat zur Folge, dass die Anzahl Medien-schaffender im Newssektor laufend abnimmt. Zwischen 2011 und 2016 gingen im Bereich Online- und Pressemedien 3000 Stellen verloren (-19%). Im selben Zeitraum hat die Beschäftigtenzahl im PR-Sektor
um 16% zugenommen. Auch die Anzahl selbständiger Journalistinnen und Journalisten ist seit 2011 um 20% gestiegen. Die prekäre Finanzierungslage im Informationsjournalismus fördert eine Tendenz, wonach immer mehr Journalisten entweder «die Seite wechseln», d.h. im PR-Sektor einer neuen Be-schäftigung nachgehen, oder sich ihr Glück als Freischaffende suchen, unter zumeist prekären, weil langfristig unsicheren Bedingungen.

News-Deprivierte zeigen niedrige Zahlungsbereitschaft
Seit 2009 nimmt die Zahl der News-Deprivierten stetig zu. News-Deprivierte sind heute die mit Abstand grösste Nutzergruppe in der Schweiz. Das Publikum, das zu diesem Mediennutzungstyp zählt, konsu-miert wenig News und wenn, dann in qualitätsschwachen Informationsmedien, vorab via Social Media. Von allen Nutzergruppen ist jene der News-Deprivierten seit 2009 mit Abstand am stärksten gewach-sen (+15 Prozentpunkte). 2018 zählt mehr als jeder dritte Mediennutzer (36%) zu diesem Nutzertyp. Unter den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 53%. Da die Zahlungsbereitschaft unmittelbar mit dem Newsinteresse verknüpft ist, legt mit den News-Deprivierten genau jene Gruppe am meisten zu, die am wenigsten gewillt ist, für Informationspublizistik zu bezahlen.

Neues Mediengesetz (BGeM): Vorschläge reichen zu wenig weit
In Anbetracht dessen, dass dem professionellen Informationsjournalismus ein zukunftsfähiges Ge-schäftsmodell fehlt und unvermindert finanzielle und personelle Ressourcen wegbrechen, gehen die Vorschläge zum Ausbau der Medienförderung im neuen Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) zu wenig weit. Erstens sollten neben Onlineanbietern, die audiovisuelle Inhalte produzieren, auch Onlinetextmedien gefördert werden können, die sich auf die Produktion von Hintergrundinfor-mationen spezialisieren. Zweitens müssen mehr Gelder für die direkte Medienförderung für private Medienanbieter vorgesehen werden, damit der publizistische Vielfaltsschwund in der Schweiz wirk-sam aufgehalten wird. Damit genügend Mittel für die SRG und die direkte Medienförderung zur Ver-fügung stehen, ist die absolute Summe der Medienabgabe genügend hoch anzusetzen und darf in den Folgejahren nicht weiter gesenkt werden.

Untersuchungsanlage, Methodik und weiterführende Informationen
Die Analysen des Jahrbuchs und der Studien Qualität der Medien basieren auf folgenden Daten:

Inhaltsanalyse:
Die Bewertung der Berichterstattungsqualität basiert auf einer Zufallsstichprobe aus dem Jahr 2017. Insgesamt wurden 26’444 Beiträge aus 66 reichweitenstarken Informationsangeboten aus der Deutschschweiz, der Suisse romande und der Svizzera italiana untersucht. Leitend für die Qualitäts-analyse sind die Dimensionen Relevanz, Vielfalt, Einordnungsleistung und Professionalität.

Publikumsbefragungen:
Erstens wurden in diesem Jahr erneut die Daten des «Reuters Digital News Report» berücksichtigt. Der globale Bericht enthält repräsentative Umfragedaten zum digitalen Newsnutzungsverhalten (über 74 000 Interviews) der Bevölkerung in 37 Ländern, inklusive der Schweiz. Das fög – Forschungs-institut Öffentlichkeit und Gesellschaft / Universität Zürich ist die Schweizer Partnerorganisation die-ser Grossstudie, die vom Reuters Institute for the Study of Journalism an der University of Oxford durchgeführt wird. Befragt wurden Anfang 2018 rund 2000 Internetnutzer der Deutschschweiz und
der Suisse romande. Auf der Basis von Onlinepanels wurden Stichproben gezogen, die für Internet-nutzer ab 18 Jahren repräsentativ sind.
Zweitens flossen Umfragedaten aus einer alljährlich durchgeführten, repräsentativen Mediennut-zungsstudie des fög in Zusammenarbeit mit GfK Switzerland in die Analysen ein. Im Rahmen dieser Studie werden seit 2009 rund 3400 Onlineinterviews jeweils zum Jahresbeginn durchgeführt. Der Kern der Befragung ist seit 2009 unverändert, sodass die Datenreihe inzwischen über zehn Jahre reicht.
Drittens stützt sich dieses Jahrbuch unter anderem auf Befragungsdaten des Stiftervereins für Medi-enqualität, welcher im Jahr 2016 erstmals das sogenannte Medienqualitätsrating (MQR) herausgab. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Medienqualität in der Schweiz zu fördern. Das fög ist verantwortlich für ein Teilmodul. Dabei geht es darum, die Berichterstattungsqualität von 50 Schweizer Informati-onsangeboten inhaltsanalytisch zu messen. Das zweite Teilmodul wird von der Universität Fribourg verantwortet. Dabei geht es um die Qualitätswahrnehmung des Publikums. Diese wurde anhand ei-ner Onlinebefragung (rund 1600 Interviews) in der Deutschschweiz und in der Suisse romande ermit-telt. Die erste Befragung wurde im Februar/März 2016, die zweite im Februar/März 2018 durchge-führt.

Kennwerte aus der Medienbranche:
Um die Veränderung der Nutzung, der Finanzierung und der Besitzverhältnisse von Informationsme-dien analysieren zu können, werden Sekundärdaten verwendet. Quellen sind unter anderem: WEMF, Net-Metrix, Mediapulse, Media Focus und Stiftung Webestatistik Schweiz.

Kontakt
fög – Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft / Universität Zürich
Andreasstrasse 15
CH-8050 Zürich
Tel. +41 (0)44 635 21 11
E-Mail kontakt@foeg.uzh.ch

«No Billag»-Initiative schadet der Medienvielfalt und Meinungsbildung in der Schweiz

Bern, 11.12.2017 – Am 4. März 2018 stimmen Volk und Stände über die «No Billag»-Initiative ab. Diese fordert die Abschaffung der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen. Sie verlangt zudem, dass der Bund keine Radio- und Fernsehstationen subventioniert. Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Denn diese nimmt in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung und erhöht den Einfluss privater Geldgeber und ausländischer Konzerne. „Für ein kleinräumiges, mehrsprachiges Land wie die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie ist ein vielfältiges Medienangebot wichtig“, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung.

Gemäss Bundesverfassung müssen Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur Meinungsbildung und zur Unterhaltung beitragen. Sie müssen zudem die Besonderheiten der Schweiz und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen. Da sich solche Programme in der kleinräumigen Schweiz mit ihren vier Landessprachen allein mit Werbung und Sponsoring nicht finanzieren lassen, gibt es eine Radio- und Fernsehempfangsgebühr. Sie kommt jenen Radio- und TV-Stationen zugute, die den aus der Verfassung abgeleiteten Service-public-Auftrag erfüllen: Auf nationaler Ebene und in den vier Sprachregionen ist die SRG damit betraut. Auf lokaler Ebene sind es 21 Lokalradios und 13 Regional-TV. Alle diese Stationen haben eine Konzession des Bundes, die den Auftrag präzisiert. Der Erlös aus der Empfangsgebühr betrug 2016 rund 1,37 Milliarden Franken. Mit 1,24 Milliarden Franken floss der grösste Teil an die SRG, Lokalradios und Regional-TV erhielten 61 Millionen Franken.

Abbau des Angebots

Die Initiative will, dass die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen abgeschafft wird und der Bund auch aus anderen Mitteln keine Radio- und TV-Stationen subventioniert. Sie verlangt zudem, dass der Bund in Friedenszeiten keine Sender betreibt und Konzessionen regelmässig versteigert. Die Annahme der Initiative würde bei der SRG und den betroffenen Lokalradios und Regional-TV zu grossen finanziellen Einbussen führen: Bei der SRG macht die Gebühr rund 75 Prozent des Budgets aus, bei den Lokalradios und Regional-TV ebenfalls einen entscheidenden Teil. Als Folge könnten viele Sendungen gar nicht mehr oder nicht mehr in der heutigen Qualität produziert werden. Es käme zu einem massiven Abbau des heutigen Angebots.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. „Die Medien spielen für die Schweiz mit ihren unterschiedlichen Sprachen und Kulturen und ihrer direkten Demokratie eine zentrale Rolle“, betonte Bundespräsidentin Leuthard. Sowohl die Zeitungen als auch Radio und Fernsehen leisteten mit ihren Berichten, Recherchen und Analysen einen wichtigen Beitrag. Es sei daher wichtig, weiterhin auf ein qualitativ hochstehendes Angebot zählen zu können. Das sei mit der Initiative gefährdet. „Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nimmt diese in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Viele Sendungen, insbesondere auch über gesellschaftlich und politisch wichtige Themen, würden verschwinden. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung.“

Der Abbau würde zu einer Ausdünnung des Angebots führen. Davon betroffen wären alle Bereiche. In eine besonders schwierige Situation kämen die Randregionen und Sprachminderheiten. Je kleiner das Einzugsgebiet, desto unrealistischer ist es, sich rein kommerziell zu finanzieren. Heute sorgen Gebührengelder dafür, dass Lokalradios, Regional-TV und die SRG landesweit präsent sind. Die SRG ist ausdrücklich verpflichtet, in allen Amtssprachen für ein gleichwertiges, vielfältiges Angebot zu sorgen und TV-Sendungen sowie mindestens ein Radioprogramm für die rätoromanische Schweiz anzubieten. Bei Annahme der Initiative würde dieser Auftrag entfallen. Die Schweiz wäre das erste Land Europas, das den Service public-Auftrag für Radio und Fernsehen abschaffen würde. Die SRG könnte auch nicht mehr für einen internen Ausgleich sorgen und mit Geld aus der Deutschschweiz Programme für die französische, die italienische und rätoromanische Schweiz finanzieren.

Bei einem Ja zur Initiative würden zudem Werbegelder noch stärker als heute von der Schweiz ins Ausland abfliessen und dadurch dem einheimischen Markt entzogen. Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nähme die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen zu und damit stiege auch die Gefahr der politischen Einflussnahme. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Eine vielfältige, gleichwertige Radio- und TV-Berichterstattung in allen Landesteilen ist für die Meinungsbildung in der Schweiz mit ihrer direkten Demokratie wichtig und bietet Service und Orientierung für die Bürgerinnen und Bürger.

Nein zur Initiative, …

weil sie den Service public-Auftrag aufhebt,
weil sie viele Radio- und TV-Stationen existenziell gefährdet,
weil sie die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen erhöht,
weil sie der Medienvielfalt und Meinungsbildung in der Schweiz schadet.

Wechsel von der Empfangsgebühr zu einer allgemeinen Abgabe

Die Empfangsgebühr für Radio und TV beträgt heute für Haushalte 451 Franken pro Jahr. Mit dem vom Stimmvolk 2015 gutgeheissenen Wechsel zu einer breiter abgestützten, allgemeinen Abgabe sinkt der Betrag für Haushalte ab 2019 auf 365 Franken pro Jahr. Unternehmen zahlen eine nach Umsatz abgestufte Abgabe. Diese wird ab einem Umsatz von 500 000 Franken fällig. Unternehmen mit weniger Umsatz – das sind rund drei Viertel aller Unternehmen – zahlen keine Abgabe. Dass auch Unternehmen einen Beitrag leisten, ist nicht neu. Dies gilt im Grundsatz schon heute so, da auch sie von Radio- und TV-Angeboten profitieren: Radio und TV berichten über neue Produkte und Trends, analysieren Wirtschaftsthemen und bieten national und regional attraktive Werbeplattformen an.

No Billag was spricht dafür?

Die Staatliche Presseförderung geht zurück auf die liberalen Geburtswehen unseres Staates im 18. Jahrhundert. Jede Bürgerin, jeder Bürger sollte die Möglichkeit haben, sich über die Presse zu informieren. Mit der Förderung des Versandes von Zeitungen per Post wurde dieser Anspruch eingelöst.

Bei den elektronischen Medien wie Radio und Fernsehen ware teure Produktions- und Sendeanlagen unabdingbar. Mit den Beiträgen aus den Gebühren konnten diese finanziert werden. Wer ein Gerät hatte, musste diese berechtigte Abgabe bezahlen.

2017 sieht die Situation komplett anders aus. Jede Bürgerin, jeder Bürger kann sich heute über Internet rasch und umfassend über die unterschiedlichsten Themen seiner Wahl informieren.  Nicht nur das! Über Socialmedia Kanäle, Blogs, Kommentare, etc ist es möglich seine eigene Meinung direkt kund zu tun. Die grosse Masse an Youtuberinnen und Youtubern ist ein untrügliches Indiz, dass die Medienlandschaft heute die demokratischste Ausprängung hat, seit Beginn der elektronischen Medien. Mit Smartphone, einem einfachen App um Filme zu bearbeiten, ist man bereits im Geschäft.

Ein weiterer Aspekt der Medienproduktion liegt in den vielen Medien- und Pressestellen auf den Verwaltungen. Mit Steuern finanzierte Mitarbeiterinnen organisieren Pressekonferenzen, Videobeiträge, Pressebilder und Pressetexte und publizieren diese im Internet unter Medienmitteilungen für alle einsehbar. Warum es nochmals eine zweite staatliche Instanz braucht, die diese wiederum über das gleiche Internet weiterverbreitet ist nicht nachvollziehbar.

Ein weiterer Aspekt ist die Medienkonvergenz. Kaum ein Verlag, der sich nur auf Print beschränkt. Die Einbindung von Video, umfangreichen Bildstrecken, Audiobeiträgen und die Publikation im Internet gehören überall dazu. Damit ist ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal der staatlichen elektronischen Medien hinfällig.

Es ist daher ein völliger Anachronismus in einem Zeitalter, in dem es noch nie einfacher war Informationen zu beziehen und seine Meinung zu äussern, über eine staatliche Zwangsabgabe ein monolitisches Staatsmedienhaus zu finanzieren.

Es ist daher an der Zeit, dass man die Entwicklung der digitalen Medien berücksichtigt und sich von einer antiquierten Medienlandschaft verabschiedet.

Ein Ja zu «no Billag» schafft Raum für Neues!

Die Argumente im Überblick

  1. Bürgerinnen und Bürger habe Heute vielfältige Möglichkeiten sich umfassend zu informieren.
  2. Teure Produktionsanalgen und Übertragungssysteme sind obsolet. Mit Smartphonetechnologie, Youtube und Internet besteht ein Potenzial, dass alle Ihre Meinungen und Ideen ausstrahlen können.
  3. Der Staaat besitzt heute bereits vielfältige Möglichkeiten mit all seinen Kommunikationsbeauftragten und Pressespechern die Bevölkerung zu informieren.
  4. Die Abstimmungsunterlagen könnten zeitgemässer aufbereitet werden. Nicht nur Text auch Videos im Internet wären denkbar.
  5. Medienkonvergenz
    Fernsehen -> Internet -> Text
    Zeitung -> Text -> Video Internet
    Alle Medienhäuser sind in allen Formen der Inhaltspublikation unterwegs. Es gibt kein Alleinstellungsmerkmal mehr.
  6. Anachronismus: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein durch den Staat betriebenes Medium gegenüber anderen Medienanbietern mit einer Zwangsabgabe finanziert werden soll.
  7. Eine ausgewogene Medienlandschaft lässt sich auch über andere politischen Massnahmen erreichen als über eine Zwangsabgabe, die die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger einschränkt.

 

Neuordnung der Lokalradio-Landschaft ab 2020

 Biel/Bienne, 16.02.2017 – Ab 2020 sollen regionale Radioveranstalter in den städtischen Agglomerationen mehr Autonomie erhalten, da sie keiner Konzessionspflicht mit Leistungsauftrag mehr unterliegen. Dieser Vorschlag ist Teil des Revisionsentwurfs der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), den das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ab dem 16. Februar 2017 in die Vernehmlassung schickt. Der neue Text stellt ausserdem die Weichen für den Umstieg der Radioverbreitung über Ultrakurzwellen (UKW) auf die digitale DAB+-Verbreitung. Die Vernehmlassung wird bis am 26. Mai 2017 dauern.

Das UVEK eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren über eine Änderung der RTVV sowie von drei Ausführungsbestimmungen zur Fernmeldegesetzgebung. Laut Vorlage sollen die heutigen Versorgungsgebiete – festgelegt in den RTVV-Anhängen 1 (Radio) und 2 (Fernsehen) – während der Konzessionsdauer bis Ende 2019 unverändert bestehen bleiben. Sie entsprechen nach wie vor den lokal-regionalen Kommunikationsräumen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Zudem soll UKW bis Ende 2019 primäre Radio-Verbreitungstechnologie bleiben.
Keine Konzessionen mit Leistungsauftrag mehr für die Radios in den Agglomerationen

Ab 2020 sollen in den städtischen Agglomerationen keine Konzessionen mit Leistungsauftrag mehr an Radioveranstalter erteilt und die bisherigen Versorgungsgebiete aufgehoben werden. Davon sind die Stationen, die bereits heute keine Empfangsgebühren erhalten, betroffen. Die Knappheit von Frequenzen hatte die Konzessionierung nötig gemacht. Dieses Argument fällt mit der Digitalisierung weg. Die betroffenen Regionen verfügen bereits über ein breites publizistisches Angebot, das mit dem Wegfall der einforderbaren Leistungsaufträge nicht gefährdet wird. Die lokalen kommerziellen Radiostationen werden demnach von den bisherigen Programmauflagen in den Leistungsaufträgen befreit und verfügen über mehr Autonomie. Sie können ihre Programme nach Belieben zusammenstellen und die bestmöglichen Strategien zur Erreichung ihres Zielpublikums wählen.

Die anderen Versorgungsgebiete sollen grundsätzlich unverändert bleiben. Kleine Anpassungen sind aber nötig, weil das Bundesamt für Statistik (BFS) die Agglomerationen geografisch neu definiert hat und verschiedene Kantone ihre Verwaltungseinheiten neu organisiert haben. Die Radio- und Fernsehveranstalter in diesen Regionen sollen auch nach 2020 einen Abgabenanteil erhalten.

Die geltende Definition der lokalen und regionalen Versorgungsgebiete geht auf das Jahr 2007 zurück. Artikel 39 des Radio- und Fernsehgesetzes verlangt eine Überprüfung dieser Versorgungsgebiete nach spätestens 10 Jahren.
DAB+ als primäre Radio-Verbreitungstechnologie ab 2020

Die Radiobranche will UKW bis 2024 durch DAB+ ersetzen. Mit dem vorliegenden Revisionsprojekt werden die Rechtsgrundlagen geschaffen, um diese digitale Migration durchzuführen: DAB+ wird im RTVV-Anhang 1 ab 2020 zur primären Verbreitungsart beim Radio bestimmt. Durch eine Ergänzung der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) können aber die Radios, die bis jetzt über UKW verbreitet werden, ihre Frequenzen während der Übergangsphase ab 2020 bis 2024 weiterhin nutzen. Für diese UKW-Nutzung werden die heutigen Agglomerationsradios ohne Abgabenanteil neu eine Frequenznutzungsgebühr entrichten müssen; dieser Tarif wird in der Fernmelde-Gebührenverordnung (GebV-FMG) festgelegt. Wie für die Veranstalter mit Konzession werden angemessene Massnahmen getroffen, um ihnen einen nachhaltigen Zugang zur DAB+-Verbreitung zu garantieren.

Ombudsstelle für private italienischsprachige Rundfunkveranstalter

Bern, 14.12.2016 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) bestimmte Francesco Galli als neuen Verantwortlichen für die Ombudsstelle der privaten italienischsprachigen Radio- und Fernsehveranstalter und Paolo Caratti als seinen Stellvertreter. Die Wahl gilt für die Periode von 2017 bis 2019.

Auf Ende Jahr hat Gianpiero Raveglia, Rechtsanwalt in Roveredo und Locarno, seinen Rücktritt als Verantwortlicher der Ombudsstelle der privaten italienischsprachigen Radio- und Fernsehveranstalter (z.B. Tele Ticino, Radio Fiume Ticino, Radio R3iii) erklärt. Als seinen Nachfolger wählte die UBI an ihrer letzten Sitzung den bisherigen Stellvertreter, Francesco Galli. Dieser ist Rechtsanwalt in Lugano und leitet bereits die Ombudsstelle der italienischsprachigen SRG-Programme. Als seinen Stellvertreter für die Ombudsstelle der privaten italienischsprachigen Rundfunkveranstalter bestimmte die UBI Paolo Caratti, Rechtsanwalt und Notar in Bellinzona. Paolo Caratti war lange Jahre Mitglied der UBI.

Die Ombudsstellen der privaten Rundfunkveranstalter haben Beanstandungen gegen ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen und gegen den verweigerten Zugang zum Programm zu prüfen. Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung hat die Ombudsstelle die Beteiligten über die Ergebnisse ihrer Abklärungen zu informieren. Nach Vorliegen des Berichts der Ombudsstelle kann Beschwerde bei der UBI erhoben werden. Rund 90 Prozent der Beanstandungen wurden in den letzten Jahren auf Stufe Ombudsstelle erledigt, was ihre wichtige Bedeutung hervorstreicht. Die Wahl der SRG-Ombudsstellen erfolgt nicht durch die UBI, sondern durch die SRG-eigenen Publikumsräte.