Archiv der Kategorie: Radio

Kein qualitativ hochwertiger Service public ohne Radio- und Fernsehgebühren

eidgenossenschaftBern, 19.10.2016 – Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die eidgenössische Volksinitiative „Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)“ abzulehnen. An seiner Sitzung vom 19. Oktober 2016 hat er die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Wie der Bundesrat am 17. Juni 2016 in seinem Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public dargelegt hat, braucht die Schweiz in allen Sprachregionen des Landes einen Service public in guter Qualität. Die Abschaffung der Gebühren würde dazu führen, dass die SRG und die privaten Veranstalter, die einen Teil davon erhalten, ihren Auftrag nicht mehr erfüllen können.

Gerade in einem kleinen, mehrsprachigen Land wie der Schweiz braucht es unabhängige und qualitativ hochwertige Informations-, Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen. Diese sind wichtig für das Funktionieren der direkten Demokratie und tragen massgeblich zur Integration aller gesellschaftlichen Gruppierungen (Sprachgemeinschaften, Menschen mit Sinnesbehinderungen, die verschiedenen Generationen, Personen mit Migrationshintergrund) bei, betont der Bundesrat in seiner Botschaft. Von der Annahme der Initiative wären die kleineren Sprachgemeinschaften besonders stark betroffen. Denn nur dank des SRG-internen Finanzausgleichs können heute in allen Amtssprachen gleichwertige Radio- und Fernsehprogramme produziert werden. Von den gesamten Einnahmen der SRG, die sich hauptsächlich aus Empfangsgebühren sowie aus Werbe- und Sponsoringeinnahmen zusammensetzen, stammen 24,5 % aus der Westschweiz, 4,5 % aus der italienischen Schweiz und der Rest aus der Deutschschweiz. Diese Mittel werden solidarisch auf die Sprachregionen aufgeteilt, sodass die französischsprachigen Sender der SRG davon 32,7 % und die italienischsprachigen 21,8 % erhalten.

Negative Auswirkungen der Annahme der Volksinitiative

Die Annahme der Volksinitiative zur Abschaffung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren und der damit verbundenen Finanzierung von Radio und Fernsehen hätte nach Einschätzung des Bundesrates eine drastische Reduktion des Leistungsangebots der konzessionierten, bislang gebührenfinanzierten Radio- und Fernsehveranstalter zur Folge. Um weiterhin gute Programme anbieten zu können, sind die gebührenfinanzierten Veranstalter auf diese Einnahmen angewiesen. Heute wird die SRG etwa zu drei Vierteln über Gebühren finanziert, die privaten Lokalradios und regionalen Fernsehen bis zu zwei Dritteln. Da der Wegfall der Gebühreneinnahmen angesichts der Situation auf dem Werbemarkt nicht durch Werbeeinnahmen kompensiert werden könnte, müssten all diese Veranstalter massiv bei ihren Angeboten sparen. Zudem sind rein kommerzielle Radio- und Fernsehangebote aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel unterhaltungsorientiert, zu Lasten von Information, Bildung und Kultur.

Vergleichbare Angebote in den Sprachregionen

Wie in der Schweiz wird der Service public im Medienbereich in den meisten europäischen Staaten mit öffentlichen Mitteln bzw. über Gebühren finanziert. Im Gegensatz zu diesen Staaten werden in der Schweiz jedoch drei vollwertige Programme in den Amtssprachen sowie teilweise auf Rätoromanisch produziert.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, die Vorlage ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Er ist überzeugt, dass die Schweiz auch künftig eigenständige, in allen Sprachregionen vergleichbare, qualitativ gute, unabhängige und einforderbare Radio- und Fernsehangebote braucht und dafür die entsprechenden öffentlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen.

Nach dem Willen des Bundesrates sollen die bisherigen Radio- und Fernsehgebühren bis zum Wechsel auf das neue Abgabesystem, voraussichtlich im Jahr 2019, stabil bleiben. Der Bundesrat beabsichtigt zudem, mit dem Systemwechsel die Haushaltsabgabe auf unter 400 Franken festzulegen.

Neue Beschwerdemöglichkeiten vor der UBI

logo_suisse Bern, 04.07.2016 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI ist neu auch für Beschwerden gegen Online-Inhalte und weitere publizistische Angebote der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG zuständig. Der rechtliche Rahmen für diese zusätzliche Aufsichtstätigkeit ist weitgehend der gleiche wie für Verfahren gegen Radio- und Fernsehprogramme.

Die UBI war bis anhin ausschliesslich für die Behandlung von Beschwerden gegen Radio- und Fernsehprogramme schweizerischer Veranstalter zuständig. Ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen und die Verweigerung des Zugangs zum Programm konnten beanstandet werden. Mit dem Inkrafttreten von Änderungen des Radio- und Fernsehgesetzes sind seit dem 1. Juli zusätzlich Beschwerden gegen Online-Inhalte und gegen weitere publizistische Angebote der SRG, die, wie der Teletext und die Informationsplattform Swissinfo, ebenfalls Teil des Programmauftrags bilden, möglich.

Das Verfahren entspricht weitgehend demjenigen für Radio- und Fernsehsendungen. Innerhalb von 20 Tagen nach Veröffentlichung der Publikation oder nach der Ablehnung eines Begehrens um Zugang kann eine Beanstandung bei der zuständigen Ombudsstelle eingereicht werden. Die Ombudsstellen vermitteln zwischen den Beteiligten und orientieren in einem Bericht über die Ergebnisse ihrer Abklärungen. Nach Abschluss des Verfahrens vor der Ombudsstelle kann Beschwerde bei der UBI erhoben werden. Diese hat zu beurteilen, ob das einschlägige Rundfunkrecht verletzt wurde. Dazu gehören insbesondere die Informationsgrundsätze wie das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltsgebot, die Beachtung der Grundrechte (z.B. Schutz der Menschenwürde, Diskriminierungsverbot) und der Schutz Minderjähriger.

Das Inkrafttreten der Gesetzesänderung bringt zudem eine Erweiterung der Beschwerdelegitimation vor der UBI. Bei persönlicher Betroffenheit sind neu sowohl in- wie auch ausländische Personen beschwerdebefugt. Nach wie vor beschränkt auf Personen mit Schweizer Bürgerrecht bzw. mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bleibt die Beschwerdelegitimation bei der Popularbeschwerde.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie ist gerichtsähnlich organisiert und wird vom Churer Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert. Die Beratungen der UBI sind in der Regel öffentlich und ihre Entscheide können beim Bundesgericht angefochten werden. Das Verfahren vor der UBI ist wie dasjenige vor den Ombudsstellen grundsätzlich kostenlos.

Service public im Medienbereich an die Digitalisierung anpassen

eidgenossenschaftBern, 17.06.2016 – Die Schweiz ist auch im Zeitalter des Internet und der Digitalisierung auf einen unabhängigen und umfassenden Service public im Medienbereich angewiesen. Um diesem Anspruch weiterhin gerecht zu werden, sollen die Rahmenbedingungen für die konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter auf nationaler und regionaler Ebene angepasst werden. Der Bundesrat kommt in seinem heute publizierten Bericht zum Schluss, dass sich für unsere von sprachlicher und kultureller Verschiedenartigkeit geprägte direkte Demokratie das bestehende Modell mit der SRG als grosser, in allen Sprachregionen verankerter Anbieterin bewährt hat und dieses den Service public in hoher Qualität gewährleistet. Das Modell eignet sich auch für die Zukunft am besten. Die Anforderungen an die SRG sollen – bei gleichem Budget – jedoch geschärft werden. Sie muss auch die Jungen, welche sich dem Internet zuwenden, besser erreichen.

Mit dem Postulat 14.3298 hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates den Bundesrat beauftragt, die Service-public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der privaten Rundfunkanbieter zu überprüfen und darzustellen. Der Bericht zeichnet das Bild einer Medienlandschaft, die sich in einem tiefgreifenden Wandel befindet. Die Digitalisierung hat die Mediennutzungsgewohnheiten verändert und die Medienangebote haben sich vervielfacht. Vor allem die junge Generation wendet sich zunehmend von den klassischen Medien ab. Junge Leute nutzen demnach die Service-public-Programme in deutlich geringerem Ausmass als ältere Menschen. Beispielsweise erreicht Fernsehen SRF nur zwei von zehn Menschen unter 24 Jahren, aber sieben von zehn in der Generation 60+.

Gebührenfinanzierter Service public weiterhin unerlässlich

Nebst den konzessionierten Service-public-Veranstaltern gibt es heute aufgrund der vereinfachten Verbreitungsmöglichkeiten eine Vielzahl an Radio- und Fernsehangeboten. Sie müssen keinen Leistungsauftrag erfüllen und erhalten keine Gebührengelder. Deren kommerzielle Programme sind in der Regel auf Unterhaltung ausgerichtet. Aus dem Werbemarkt lassen sich hingegen ressourcenintensive Angebote aus den Bereichen Information, Kultur oder Bildung ohne Gebührenunterstützung nicht finanzieren.

Aus staatspolitischen Gründen und in Erfüllung des Verfassungsauftrags ist es für den Bundesrat unerlässlich, dass die Schweiz auch in Zukunft über einen mit einem solidarischen Gebührensystem finanzierten unabhängigen und umfassenden Service public verfügt. Unser föderalistisches, mehrsprachiges Land braucht eine alle Bevölkerungsgruppen berücksichtigende audiovisuelle Landschaft. Diese ist ein wesentlicher Faktor für die Integration aller gesellschaftlichen Gruppierungen (Sprachgemeinschaften, Menschen mit Sinnesbehinderungen, die verschiedenen Generationen, Personen mit Migrationshintergrund) und für das Funktionieren der direkten Demokratie. Gerade im Zeitalter des Internet mit seinem globalen, nahezu unüberschaubaren Angebot bilden qualitativ hochwertige Informations-, Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote des nationalen Service public eine wichtige Orientierungshilfe für die Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz. Deshalb braucht es attraktive Inhalte, die ausländische Programme konkurrenzieren können.

Anpassung der Konzessionen

Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich ein solcher unabhängiger und umfassender Service public praktisch nur mit einer grossen, in allen Sprachregionen verankerten Anbieterin sowie mit privaten Veranstaltern in den Regionen gewährleisten lässt. Das bestehende Modell hat sich bewährt und erfüllt die Anforderungen; es muss aber an die digitalen Verhältnisse angepasst werden.

Die Neukonzessionierungen im Jahr 2019 bieten die Gelegenheit, konkrete Anpassungen vorzunehmen. Bei den gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen sind präzisere Vorgaben zu verankern, um regionale Informationsleistungen einzufordern. Von der SRG erwartet der Bundesrat, dass sich ihre Programme und Online-Angebote in Zukunft noch deutlicher als bisher von kommerziellen Inhalten unterscheiden. In der Konzession der SRG sollen der breite Umfang und das hohe Niveau bei der Information weiterhin den zentralen Pfeiler bilden. Bei der Unterhaltung sind Vorgaben anzustreben, welche die publizistische Leitbildfunktion der SRG sowie die Unterscheidbarkeit des Service public gegenüber rein kommerziellen Sendern sicherstellen. Ferner sollen die Anforderungen an die Integrationsleistungen der SRG erhöht werden. Sie soll mit ihren Angeboten da präsent sein, wo das Publikum – gerade auch das junge – ist.

Beibehaltung des bisherigen Finanzierungsumfangs

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die heute der SRG zufliessenden Mittel ausreichen, um den Service public sicherzustellen. Sollte der Ertrag aus den Empfangsgebühren aufgrund des Bevölkerungswachstums weiter zunehmen, wird er eine Senkung der Gebührenhöhe für die Haushalte prüfen. Um die neuen Vorgaben zu erfüllen, ist die SRG gefordert, bei Produktion und Verbreitung auf Wesentliches zu fokussieren und ihre Mittel noch effizienter einzusetzen.

Rücksichtnahme auf die privaten Medien

Damit die Schweizer Medien weiterhin im Wettbewerb bestehen können, unterstützt der Bundesrat Kooperationen zwischen der SRG und privaten Medien wie auch zwischen den konzessionierten Regionalfernsehveranstaltern. Die aktuellen Werbeeinschränkungen, auch jene im Online-Bereich, sollen vorderhand bestehen bleiben. Damit wird ein gewisser wirtschaftlicher Ausgleich gegenüber den privaten Medien geschaffen.

Legitimation stärken

Der Bundesrat erwartet, dass sich der Service public als Dienst an der Gesellschaft in Zukunft besser legitimiert und seinen Mehrwert für die Gesellschaft deutlicher aufzeigt. In diesem Sinne ist ein verstärkter Dialog mit der Öffentlichkeit und der Politik unabdingbar.

Mittelfristig konvergentes Gesetz

Mittelfristig möchte der Bundesrat angesichts der Digitalisierung und der veränderten Mediennutzung das heutige Radio- und Fernsehgesetz zu einem Gesetz über elektronische Medien weiterentwickeln. Denn ein Gesetz, das nur Radio und Fernsehen umfasst, ist nicht mehr zeitgemäss.

Promotionskampagne zum Umstieg auf DAB+

logo_suisseBiel/Bienne, 01.06.2016 – In den nächsten Jahren werden Radioprogramme digital über DAB+ (Digital Audio Broadcasting) verbreitet werden. Diese Art der Verbreitung soll den Empfang über Ultrakurzwelle (UKW) ersetzen. Um diesen Übergang zu begleiten, wird das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eine Informationskampagne lancieren. Das Mandat für die Ausarbeitung einer nationalen Kampagne hat es öffentlich ausgeschrieben.

DAB+ bekannter machen, das Hören von Digitalradio fördern und die Zahl der DAB+-tauglichen Radioempfangsgeräte in den Haushalten und Fahrzeugen erhöhen – das sind die Ziele der Informationskampagne, die 2017 und 2018 laufen wird. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wird das BAKOM ein Unternehmen damit beauftragen, die schweizweite Kampagne zu führen. Dafür wurde ein Budget von 4 Millionen Franken für zwei Jahre vorgesehen. Dieser Betrag wird gemäss Artikel 109a des am 1. Juli 2016 in Kraft tretenden revidierten Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) aus den Gebührenanteilen entrichtet, die in den letzten Jahren nicht an Veranstalter lokal-regionaler Programme verteilt werden konnten. Die Kommunikationskampagne wird in enger Zusammenarbeit mit der Radiobranche durchgeführt, welche die Kampagne auch in ihren eigenen Programmen unterstützt. Die Auftragsvergabe ist für November 2016 vorgesehen. Die Kampagne dürfte spätestens Anfang 2017 starten.
Gesetzlicher Auftrag
Die Kommunikationskampagne stützt sich auf Artikel 58 des revidierten RTVG. Dieser sieht vor, dass das BAKOM mit externen Unternehmen zusammenarbeiten kann, um die Öffentlichkeit über neue Technologien im Bereich der elektronischen Medien zu informieren. Ausserdem wird so dem Wunsch der Radiobranche aus dem Jahr 2014 entsprochen, die Verbreitung über Ultrakurzwelle (UKW) spätestens 2024 einzustellen. Die Branche hatte der Bundesrätin Doris Leuthard damals Vorschläge zur Umsetzung dieser Migration vorgelegt. Die Kommunikationsmassnahmen sollen dazu beitragen, die Übergangsphase so kurz wie möglich zu halten. Ein parallel geführtes Angebot von UKW und DAB+ erhöht die Verbreitungskosten für die Veranstalter. Mit dem neuen, ab 1. Juli geltenden RTVG wird die Unterstützung des Bundes bei der Entwicklung neuer Technologien verstärkt. Der Umstieg auf die digitale Radioverbreitung soll in zwei Phasen erfolgen: Bis Ende 2019 sollen alle UKW-Programme auch digital auf einer DAB+-Plattform verfügbar sein. Schritt für Schritt soll anschliessend die UKW-Übertragung eingestellt werden, wobei insbesondere berücksichtigt wird, wie hoch die Nutzungsrate von Digitalradio in den Haushalten ist.

Vorteile von DAB+
Für die digitale Migration spricht insbesondere der technische Fortschritt. DAB+ erlaubt einen stabilen, klaren Empfang in hoher Qualität. Ausserdem können die Veranstalter ihre Radioprogramme mit Texten, Grafiken, interaktiven Diensten und Serviceleistungen wie beispielsweise Wetter- oder Verkehrsinformationen ergänzen. Die Frequenzen werden zudem effizienter genutzt und ermöglichen die Verbreitung von mehr Programmen in grösseren Sendegebieten.

Stärkere finanzielle Unterstützung der lokalen Radio- und TV-Stationen

logo_suisseBern, 25.05.2016 – Ab 1. Juli 2016 erhalten die lokalen Radio- und Fernsehstationen mehr finanzielle Mittel. Auf dieses Datum hin setzt der Bundesrat das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in Kraft. Mit der Revision wird zudem die Umstellung auf die digitale Verbreitung der privaten Radioprogramme unterstützt und die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden gefördert.

Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), das in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 angenommen wurde, und die dazugehörige Verordnung (RTVV) treten mit dem heutigen Entscheid des Bundesrates am 1. Juli 2016 in Kraft. Davon profitieren die privaten Radio- und Fernsehstationen mit einem lokal-regionalen Leistungsauftrag: Sie erhalten zukünftig 13,5 Millionen Franken mehr aus den Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Zudem werden Mittel für die Rundfunkarchivierung, die Unterstützung neuer Verbreitungstechnologien und die Vorbereitung des neuen Abgabesystems zur Verfügung stehen. Die Höhe der Radio- und Fernsehempfangsgebühren bleibt bis zur Einführung des neuen Abgabesystems – spätestens 2019 – unverändert.

Bessere Rahmenbedingungen für private Stationen

Der Gebührenanteil für die 21 lokalen Radio- und die 13 regionalen TV-Stationen steigt von 4 auf 5 Prozent des Gesamtertrags, d. h. von 54 auf 67,5 Millionen Franken. Zusätzlich wird die Untertitelung der Hauptinformationssendungen der Regionalfernsehstationen eingeführt und aus der Empfangsgebühr finanziert. Weiter werden die Radioveranstalter motiviert, die Umstellung von der analogen (UKW) zur digitalen Verbreitung (Digital Audio Broadcasting, DAB+) ihrer Programme zu beschleunigen. Die DAB+-Verbreitungskosten werden bis zu 80 Prozent subventioniert. Für die Stationen mit Gebührenanteil stehen für die Digitalisierung und die Aus- und Weiterbildung 45 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Mittel stammen aus früheren Gebühreneinnahmen für die lokal-regionalen Stationen, die bisher nicht verwendet werden konnten.

Von der Empfangsgebühr zur geräteunabhängigen Abgabe
Mit der Inkraftsetzung des revidierten RTVG werden zudem die nötigen Grundlagen für den Systemwechsel von der heutigen Radio- und Fernsehempfangsgebühr zur geräteunabhängigen Abgabe geschaffen. Der Wechsel erfolgt spätestens Anfang 2019. Zu den Vorbereitungen gehört die Ausschreibung des heute von der Billag wahrgenommenen Mandats für die Erhebung der Haushaltabgabe, die Bestimmung der Erhebungsstelle, sowie Aufbau und Tests bei der Erhebungsstelle und bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), welche künftig die Unternehmensabgabe erheben wird. Das neue Abgabesystem entlastet die meisten Haushalte, sinkt doch auf diesen Zeitpunkt die Abgabe von 451 Franken auf maximal 400 Franken. Die Höhe der Abgabe legt der Bundesrat erst kurz vor dem Systemwechsel fest, damit die Berechnung auf möglichst aktuellen Daten zu Haushalten und Unternehmen basiert. Auch für die meisten Unternehmen gibt es künftig Erleichterungen: Firmen mit einem Jahresumsatz von voraussichtlich weniger als einer halben Million Franken werden keine Abgabe entrichten müssen – davon profitieren drei Viertel aller Schweizer Unternehmen. Unter einer Million Umsatz kann eine Firma um Befreiung von der Abgabe ersuchen, falls sie Verlust macht oder die Abgabe mehr als 10 Prozent ihres Gewinnes betragen würde.

SRG SSR publiziert Sendungskosten von Radio und Fernsehen

SRGLogoMit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2015 setzt die SRG ein weiteres Zeichen der Transparenz gegenüber dem Publikum: Nachdem SRF im letzten Herbst seine TV-Sendungskosten offengelegt hat, folgen nun die Sender der französischen, italienischen und rätoromanischen Schweiz. Zudem weisen alle Regionen die Kosten ihrer Radiosender aus. Mit dem ausgebauten Kapitel «Service public in Zahlen» gibt die SRG einen vertieften Einblick in ihre Einnahmen und Ausgaben. Daneben werden Zahlen und Fakten zu Löhnen und Mitarbeitenden transparent gemacht. Die Delegierten des Vereins SRG haben den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2015 anlässlich ihrer Delegiertenversammlung verabschiedet.

Die Unternehmenseinheiten der SRG legen neu die Kosten von Nachrichten-, Magazin- und Talksendungen, von Spielfilmen und Serien, von Unterhaltungs- und Musiksendungen von Dokumentarfilmen und Reportagen sowie Sportsendungen offen. Zudem publizieren alle Sender die Kosten ihrer Radiosender.  Die Kosten und Programmprofile von SRF, RTS, RSI und RTR sind unter den folgenden Links abrufbar:

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF): www.srf.ch/sendungskosten
Radio Télévision Suisse (RTS): www.rtsentreprise.ch/emissions-couts
Radiotelevisione svizzera (RSI): www.rsi.ch/costi
Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR): www.rtr.ch/custs

SRG-Delegierte verabschieden Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht 2015 stellt Einnahmen und Ausgaben in übersichtlichen Grafiken dar, begleitet von erläuternden Kommentaren. Die SRG veröffentlicht zudem erstmals die Ausgaben nach Audio und Video, die Kosten für Technik und Informatik sowie für Immobilien. Im Vergleich zu den Vorjahren hat die SRG das Kapitel «Mitarbeitende» stark erweitert und vertieft: Neu ausgewiesen sind detaillierte Zahlen und Fakten zu Löhnen und Mitarbeitenden.  Unter dem Präsidium von Viktor Baumeler haben die Delegierten aus allen Regionen der Schweiz den Geschäftsbericht und die Rechnung 2015 an der Delegiertenversammlung vom 29. April 2016 verabschiedet. Der Geschäftsbericht ist ab sofort online abrufbar unter: www.srgssr.ch/gb2015 . Neben dem verstärkten Transparenzreporting widmet sich der Geschäftsbericht den Schwerpunktthemen Qualität und Service public. Die Jahresrechnung 2015 schliesst mit einem Minus von 90 Millionen Franken ab (vgl. Medienmitteilung vom 7. April 2016 ). Gründe für das Defizit sind tiefere Werbeeinnahmen und zwei ausserordentliche Ereignisse – die Senkung des technischen Zinssatzes der Pensionskasse und das Bundesgerichtsurteil zur Mehrwertsteuer. Für 2016 erwartet die SRG wieder schwarze Zahlen. Die 2015 eingeleiteten Sparmassnahmen sichern gesunde Finanzen und legen die Grundlage für ausgeglichene Ergebnisse in den kommenden Jahren.

Austausch über mediale Zukunftsszenarien mit EMEK-Präsident Otfried Jarren

Die Delegiertenversammlung (DV) als oberstes SRG-Gremium und Teil der Trägerschaft hat den Auftrag, die Diskussion rund um den Service public zu führen und zu fördern. Otfried Jarren, Präsident der Eidgenössischen Medienkommission EMEK präsentierte den Bericht «Service public der Medien in der Schweiz». Er diskutierte mit den Delegierten über mediale Zukunftsszenarien im digitalen Zeitalter, den unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag der SRG und ihre wichtige Rolle im demokratischen Meinungsbildungsprozess.
Neue Revisionsstelle BDO AG

Die DV hat auf Antrag des Verwaltungsrats die Schweizerische Treuhandgesellschaft BDO AG ab 2016 zur neuen externen Revisionsstelle gewählt. BDO löst Ernst & Young AG ab, die dieses Mandat während der vergangenen sieben Jahre erfüllt hat. Simon Denoth, Mediensprecher, 079 266 09 74, medienstelle.srg(at)srgssr.ch

UBI Mehr Beschwerden als im Vorjahr

logo_suisseBern, 22.03.2016 – 26 neue Beschwerden sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) im vergangenen Jahr eingegangen. Im Rahmen der im gleichen Zeitraum erledigten 23 Verfahren hiess die UBI drei Beschwerden gut.

Nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat veröffentlicht die UBI ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2015. 26 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter sind eingegangen, sechs mehr als im Vorjahr. Die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen erhielten im gleichen Zeitraum insgesamt 237 Beanstandungen. 11 Prozent dieser Fälle mündeten damit in ein Beschwerdeverfahren vor der UBI. Die Ombudsstellen, welche zwischen Publikum und Veranstaltern zu vermitteln haben, nehmen eine wichtige Rolle in der Aufsicht über Radio- und Fernsehprogramme ein.

Die 26 neu eingegangenen Beschwerden richteten sich mit einer Ausnahme – Radio Top – gegen Sendungen aus Programmen der SRG. Gegenstand von Beschwerden bildeten im Einzelnen Sendungen von Fernsehen SRF (9), Radio SRF (7), Fernsehen RTS (5) sowie je eine von Radio RTS, Fernsehen RSI, Radio RSI und Radio Top. Eine Beschwerde betraf sowohl Sendungen von Radio als auch von Fernsehen RTS. Auffallend sind der relativ hohe Anteil von beanstandeten Radiosendungen und die weiter steigende Zahl von Beschwerden aus dem französischsprachigen Raum. Die Beschwerden verteilten sich auf 19 unterschiedliche Sendegefässe und betrafen in der grossen Mehrheit Nachrichten- und andere Informationssendungen wie Polit-, Konsumenten-, Wirtschafts-, Wissens- oder Kulturmagazine sowie Diskussionsformate. Satirische Radiobeiträge bildeten Gegenstand von zwei Beschwerden. Die beanstandeten Sendungen behandelten unterschiedliche Themen wie die eidgenössischen Wahlen, die Erbschaftssteuerinitiative, die Agrarpolitik, die Sozialhilfe, die Rasergesetzgebung, die Alterspflege, den Klimawandel, den Automobilsalon in Genf, Ostern, einen Roman oder die Konflikte in Syrien und Gaza.

Bei drei der im Berichtsjahr abgeschlossenen Beschwerdeverfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung, namentlich eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest. Gutgeheissen hat die UBI Beschwerden gegen zwei Beiträge von Radio SRF. Die Nachrichtensendung „HeuteMorgen“ vermittelte einen falschen Eindruck über die Gründe des Wegzugs von grossen Unternehmen aus der Schweiz. Im Rahmen eines kritischen Beitrags über ein Telemarketingunternehmen wurde im Konsumentenmagazin „Espresso“ ein Verkaufsgespräch in unzutreffender Weise zusammengefasst. Nicht sachgerecht erachtete die UBI schliesslich einen Beitrag des Konsumentenmagazins „Kassensturz“ von Fernsehen SRF über „Zahnarztpfusch“, weil wesentliche Fakten nicht erwähnt wurden.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird seit Anfang 2016 von Vincent Augustin präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen (z.B. Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot, Jugendschutz, Beachtung der Grundrechte) verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Ihre Entscheide können beim Bundesgericht angefochten werden. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos.

UBI heisst Beschwerde gut Autombilsalon Genf (SRG) und Strassenfest Winterthur (Radio Top)

logo_suisseBern, 17.12.2015 – Happige Vorwürfe, gegen die sich die Betroffenen nicht wehren konnten, veranlassten die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), zwei Beschwerden gutzuheissen: eine gegen einen Beitrag des italienischsprachigen SRG-Fernsehens über den Automobilsalon in Genf und eine gegen einen Bericht von Radio Top über ein Strassenfest in Winterthur. Abgewiesen hat sie dagegen Beschwerden gegen die Wahlberichterstattung von Radio und Fernsehen der SRG in der Westschweiz wie auch gegen zwei Beiträge der „Rundschau“ von Fernsehen SRF.

Am vergangenen Freitag beriet die UBI zum letzten Mal in der bisherigen Zusammensetzung unter dem Vorsitz von Roger Blum und befand dabei öffentlich über fünf Beschwerdefälle.

Gegenstand einer Beschwerde gegen die Sendung „Il Quotidiano“ des italienischsprachigen SRG-Fernsehens (RSI) vom 9. März 2015 bildete ein längerer Beitrag über den Automobilsalon in Genf. In einer Sequenz wurde ein im Tessin entwickeltes Elektroauto mit neuer Technologie vorgestellt. Am Ende wies die Redaktion ohne weitere Begründung darauf hin, dass das Image des Projekts und seines Erfinders durch gerichtliche Auseinandersetzungen belastet sei und erst die Zukunft zeigen werde, ob es sich um einen „Bluff“ handelt. Damit verletzte der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot, weil sich das Publikum zu diesen relevanten Aspekten keine eigene Meinung bilden konnte. Die Redaktion unterliess es, den Erfinder und Promoter des Projekts mit diesen Vorwürfen zu konfrontieren und dessen Standpunkt zu erwähnen. Die UBI hiess die Beschwerde deshalb mit 6 zu 3 Stimmen gut.

Ebenfalls eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots stellte die UBI bei einem Beitrag des Regionalveranstalters Radio Top vom 4. September 2015 zum Strassenfest „Veganmania“ in Winterthur fest. Darin kritisierten die Jungen Grünen Zürich die Teilnahme von zwei aus ihrer Sicht fragwürdigen Organisationen an diesem Fest. Eine Vertreterin verwies auf antisemitische und rassistische Tendenzen beim Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT). Zu diesen erheblichen Vorwürfen, die ihren Ursprung in einer Kontroverse um das Schächtverbot haben, konnte der VgT im Beitrag nicht Stellung nehmen. Dies verunmöglichte den Zuhörenden, sich dazu eine eigene Meinung zu bilden. Die UBI hiess die Beschwerde daher mit 8 zu 1 Stimmen gut. Da die Redaktion den beanstandeten Beitrag bereits freiwillig aus dem Online-Archiv strich und dem VgT zudem Gelegenheit zu einer Gegendarstellung einräumte, verzichtet die UBI darauf, von Radio Top einen Bericht über die zur Behebung des Mangels und der Verhinderung von zukünftigen, ähnlichen Rechtsverletzungen getroffenen Massnahmen zu verlangen.

Eine Vertreterin von Ecopop erhob Beschwerde gegen die Berichterstattung von Radio und Fernsehen der SRG in der französischsprachigen Schweiz (RTS) im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen. Sie rügte insbesondere eine Benachteiligung der kleinen, noch nicht im Parlament vertretenen Gruppierungen. Die UBI kam bei ihren Beratungen zum Schluss, dass auch konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter bei Wahlsendungen nicht zur absoluten Gleichbehandlung aller kandidierenden Parteien und Gruppierungen verpflichtet sind. Die Medienfreiheit und die Informationsbedürfnisse des Publikums erlauben eine unterschiedliche Behandlung von Parteien aufgrund von transparenten und nicht-diskriminierenden Kriterien. Da auch die noch nicht im Parlament vertretenen Gruppen wie Ecopop im Rahmen eines speziellen Sendegefässes Berücksichtigung fanden, wies die UBI die Beschwerde gegen die Wahlberichterstattung von Radio und Fernsehen RTS mit jeweils 8 zu 1 Stimmen ab. Problematisch erachtete die UBI allerdings den Grad der Ungleichbehandlung zwischen den im Parlament bereits etablierten Parteien und den Herausforderern.

Einstimmig wies die UBI Beschwerden gegen zwei Beiträge des Politmagazins „Rundschau“ von Fernsehen SRF ab. Sowohl ein Bericht mit anschliessendem Studiogespräch vom 6. Mai 2015 über die Rasergesetzgebung als auch ein Beitrag über die öffentliche Zugänglichkeit von Seeufern vom 20. Mai 2015 waren aufgrund der im Wesentlichen korrekt vermittelten Fakten und der transparenten Darstellung sachgerecht. Die festgestellten Mängel betrafen Nebenpunkte, welche die freie Meinungsbildung des Publikums nicht verunmöglichten.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Entscheide der UBI können nach Eröffnung der schriftlichen Begründung innert 30 Tage beim Bundesgericht angefochten werden.

Noch keine neuen Werbemöglichkeiten für die SRG

eidgenossenschaftBiel/Bienne, 16.12.2015 – Die SRG darf noch nicht von den neuen Werbemöglichkeiten des Joint Ventures mit Swisscom und Ringier profitieren. Das BAKOM hat ihr mittels einer vorsorglichen Massnahme Marktauftritte und neue Werbeaktivitäten innerhalb des Joint Ventures untersagt. Das Verbot gilt bis zum Abschluss des Aufsichtsverfahrens des BAKOM, spätestens aber bis zum 31. März 2016.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat den Zusammenschluss des Joint Ventures von Swisscom, SRG und Ringier aus kartellrechtlicher Sicht genehmigt. Die rundfunkrechtliche Überprüfung der Beteiligung der SRG am Joint Venture durch das BAKOM ist noch im Gang. Das BAKOM prüft insbesondere, ob das von der SRG mitgetragene Joint Venture die Erfüllung des Programmauftrages der SRG beeinträchtigt und/oder den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränkt.  Gegebenenfalls könnte das BAKOM dem UVEK konkrete Auflagen an die SRG vorschlagen.

Mit der vorsorglichen Verfügung will das BAKOM nun sicherstellen, dass die laufende Prüfung weitergeführt werden kann, ohne vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

Die SRG kann die vorsorgliche Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Sollte das UVEK bis zum 31. März 2016 noch nicht über allfällige Auflagen entschieden haben, so könnten erneut vorsorgliche Massnahmen geprüft werden.

AZ Medien und Schweizerisches Rotes Kreuz leisten im Libanon Hilfe vor Ort

srklogo Zürich, 27. November – Die AZ Medien lancieren gemeinsam mit dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) eine grosse Spendenaktion zugunsten von syrischen Flüchtlingen im Libanon. Im Libanon wählt das SRK für dieses Projekt 500 syrische Flüchtlingsfamilien nach strengen Kriterien aus, welche ein Jahr lang monatlich 175 US-Dollar zur Deckung ihres Grundbedarfs erhalten. Delegationen von TeleZüri, Tele M1 und TeleBärn sowie von Radio 24, der Schweiz am Sonntag und watson waren im Libanon vor Ort und haben die grosse Not der Flüchtlinge dokumentiert. Zwischen dem 29. November und dem 6. Dezember stehen die jeweiligen Berichterstattungen ganz im Zeichen von «Hilfe vor Ort», wobei laufend über die Situation sowie die einzigartige Spendenaktion informiert wird.

Es ist eine der umfangreichsten gemeinsamen Spendenaktionen einer Schweizer Hilfsorganisation und eines Schweizer Medienhauses der letzten Jahre. 500 syrische Flüchtlingsfamilien im Libanon wählt das SRK nach strengen Kriterien für dieses Projekt aus: Familien, deren Ehemänner und Väter ermordet oder verschleppt worden sind; oder deren Kinder behindert oder kriegsversehrt sind. Die Familien erhalten nächstes Jahr monatlich einen Betrag von 175 US-Dollar auf eine «Cashcard» geladen, womit sie ihren Grundbedarf decken können. Es handelt sich dabei um ein neues Projekt mit direkter finanzieller Hilfe. Mit der «Cashcard» können die Familien vor Ort Geld abheben und sind so in der Versorgung nicht mehr völlig fremdbestimmt.

Eine Woche im Zeichen von «Hilfe vor Ort»

Im November waren Journalistinnen und Journalisten von TeleZüri, Tele M1 und TeleBärn sowie von Radio 24, der Schweiz am Sonntag und watson im Libanon. Sie haben Gespräche mit Flüchtlingen geführt, die erbärmlichen Lager besucht und Hintergründe zur Arbeit der Hilfsorganisationen recherchiert. Zwischen dem 29. November und dem 6. Dezember berichten die beteiligten Medien umfassend über das Projekt.

Die Regionalsender TeleZüri, Tele M1 und TeleBärn berichten in einer vierteiligen Serie, in den News sowie in Spezialausgaben der Sendungen TalkTäglich und CheckUp. Die Schweiz am Sonntag publiziert in der Ausgabe vom 29. November 2015 eine umfangreiche Reportage zur Spendenaktion und schliesst am 6. Dezember 2015 mit einer Nachberichterstattung. Dazu kommen täglich neue Online-Beiträge zu einzelnen Aspekten der Spendenaktion. Das News-Portal watson begleitet die ganze Spendenwoche inklusive einem Videotagebuch aus dem Libanon. Auf Radio 24 informiert Moderator Dominik Widmer jeden Morgen im Ufsteller und am 4. Dezember führt der Sender einen grossen Spendentag durch.