UBI heisst Beschwerde gut Autombilsalon Genf (SRG) und Strassenfest Winterthur (Radio Top)

logo_suisseBern, 17.12.2015 – Happige Vorwürfe, gegen die sich die Betroffenen nicht wehren konnten, veranlassten die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), zwei Beschwerden gutzuheissen: eine gegen einen Beitrag des italienischsprachigen SRG-Fernsehens über den Automobilsalon in Genf und eine gegen einen Bericht von Radio Top über ein Strassenfest in Winterthur. Abgewiesen hat sie dagegen Beschwerden gegen die Wahlberichterstattung von Radio und Fernsehen der SRG in der Westschweiz wie auch gegen zwei Beiträge der „Rundschau“ von Fernsehen SRF.

Am vergangenen Freitag beriet die UBI zum letzten Mal in der bisherigen Zusammensetzung unter dem Vorsitz von Roger Blum und befand dabei öffentlich über fünf Beschwerdefälle.

Gegenstand einer Beschwerde gegen die Sendung „Il Quotidiano“ des italienischsprachigen SRG-Fernsehens (RSI) vom 9. März 2015 bildete ein längerer Beitrag über den Automobilsalon in Genf. In einer Sequenz wurde ein im Tessin entwickeltes Elektroauto mit neuer Technologie vorgestellt. Am Ende wies die Redaktion ohne weitere Begründung darauf hin, dass das Image des Projekts und seines Erfinders durch gerichtliche Auseinandersetzungen belastet sei und erst die Zukunft zeigen werde, ob es sich um einen „Bluff“ handelt. Damit verletzte der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot, weil sich das Publikum zu diesen relevanten Aspekten keine eigene Meinung bilden konnte. Die Redaktion unterliess es, den Erfinder und Promoter des Projekts mit diesen Vorwürfen zu konfrontieren und dessen Standpunkt zu erwähnen. Die UBI hiess die Beschwerde deshalb mit 6 zu 3 Stimmen gut.

Ebenfalls eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots stellte die UBI bei einem Beitrag des Regionalveranstalters Radio Top vom 4. September 2015 zum Strassenfest „Veganmania“ in Winterthur fest. Darin kritisierten die Jungen Grünen Zürich die Teilnahme von zwei aus ihrer Sicht fragwürdigen Organisationen an diesem Fest. Eine Vertreterin verwies auf antisemitische und rassistische Tendenzen beim Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT). Zu diesen erheblichen Vorwürfen, die ihren Ursprung in einer Kontroverse um das Schächtverbot haben, konnte der VgT im Beitrag nicht Stellung nehmen. Dies verunmöglichte den Zuhörenden, sich dazu eine eigene Meinung zu bilden. Die UBI hiess die Beschwerde daher mit 8 zu 1 Stimmen gut. Da die Redaktion den beanstandeten Beitrag bereits freiwillig aus dem Online-Archiv strich und dem VgT zudem Gelegenheit zu einer Gegendarstellung einräumte, verzichtet die UBI darauf, von Radio Top einen Bericht über die zur Behebung des Mangels und der Verhinderung von zukünftigen, ähnlichen Rechtsverletzungen getroffenen Massnahmen zu verlangen.

Eine Vertreterin von Ecopop erhob Beschwerde gegen die Berichterstattung von Radio und Fernsehen der SRG in der französischsprachigen Schweiz (RTS) im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen. Sie rügte insbesondere eine Benachteiligung der kleinen, noch nicht im Parlament vertretenen Gruppierungen. Die UBI kam bei ihren Beratungen zum Schluss, dass auch konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter bei Wahlsendungen nicht zur absoluten Gleichbehandlung aller kandidierenden Parteien und Gruppierungen verpflichtet sind. Die Medienfreiheit und die Informationsbedürfnisse des Publikums erlauben eine unterschiedliche Behandlung von Parteien aufgrund von transparenten und nicht-diskriminierenden Kriterien. Da auch die noch nicht im Parlament vertretenen Gruppen wie Ecopop im Rahmen eines speziellen Sendegefässes Berücksichtigung fanden, wies die UBI die Beschwerde gegen die Wahlberichterstattung von Radio und Fernsehen RTS mit jeweils 8 zu 1 Stimmen ab. Problematisch erachtete die UBI allerdings den Grad der Ungleichbehandlung zwischen den im Parlament bereits etablierten Parteien und den Herausforderern.

Einstimmig wies die UBI Beschwerden gegen zwei Beiträge des Politmagazins „Rundschau“ von Fernsehen SRF ab. Sowohl ein Bericht mit anschliessendem Studiogespräch vom 6. Mai 2015 über die Rasergesetzgebung als auch ein Beitrag über die öffentliche Zugänglichkeit von Seeufern vom 20. Mai 2015 waren aufgrund der im Wesentlichen korrekt vermittelten Fakten und der transparenten Darstellung sachgerecht. Die festgestellten Mängel betrafen Nebenpunkte, welche die freie Meinungsbildung des Publikums nicht verunmöglichten.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Entscheide der UBI können nach Eröffnung der schriftlichen Begründung innert 30 Tage beim Bundesgericht angefochten werden.

Noch keine neuen Werbemöglichkeiten für die SRG

eidgenossenschaftBiel/Bienne, 16.12.2015 – Die SRG darf noch nicht von den neuen Werbemöglichkeiten des Joint Ventures mit Swisscom und Ringier profitieren. Das BAKOM hat ihr mittels einer vorsorglichen Massnahme Marktauftritte und neue Werbeaktivitäten innerhalb des Joint Ventures untersagt. Das Verbot gilt bis zum Abschluss des Aufsichtsverfahrens des BAKOM, spätestens aber bis zum 31. März 2016.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat den Zusammenschluss des Joint Ventures von Swisscom, SRG und Ringier aus kartellrechtlicher Sicht genehmigt. Die rundfunkrechtliche Überprüfung der Beteiligung der SRG am Joint Venture durch das BAKOM ist noch im Gang. Das BAKOM prüft insbesondere, ob das von der SRG mitgetragene Joint Venture die Erfüllung des Programmauftrages der SRG beeinträchtigt und/oder den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränkt.  Gegebenenfalls könnte das BAKOM dem UVEK konkrete Auflagen an die SRG vorschlagen.

Mit der vorsorglichen Verfügung will das BAKOM nun sicherstellen, dass die laufende Prüfung weitergeführt werden kann, ohne vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

Die SRG kann die vorsorgliche Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Sollte das UVEK bis zum 31. März 2016 noch nicht über allfällige Auflagen entschieden haben, so könnten erneut vorsorgliche Massnahmen geprüft werden.

Schweizer informieren sich hauptsächlich über das Internet

unizh88 von 100 Schweizerinnen und Schweizern nutzen 2015 das Internet – immer länger und bedeutend häufiger auch unterwegs. Das Internet ist nun die wichtigste Informationsquelle und viele Anwendungen sind tägliche Routine, doch steigen die Sorgen um die Privatsphäre im Netz. Darüber hinaus haben sich laut Selbsteinschätzung die Internetfähigkeiten, speziell von Frauen, verschlechtert. Dies zeigt eine Erhebung des Instituts für Publizistikwissenschaft und Medienforschung (IPMZ) der Universität Zürich.

«Das Schweizer Top-Ergebnis beim Internet-Zugang wird durch benachteiligte Bevölkerungsgruppen und steigende Sorgen um die Privatsphäre getrübt. Ein Internet-Zugang ist eben nicht alles», sagt Prof. Michael Latzer von der Abteilung Medienwandel & Innovation des IPMZ der Universität Zürich. Er hat mit seinem Team das «World Internet Project – Switzerland» nach 2011 und 2013 zum dritten Mal durchgeführt. Die repräsentative Umfrage ergab: 88 von 100 Schweizern nutzen das Internet, 5 weitere profitieren, weil sie Verwandten oder Freunde bitten, etwas für sie im Internet zu machen. Damit haben gerade 7 – meist solche mit niedrigem Bildungsgrad, geringem Einkommen und Erwerbslosigkeit – gar keinen Internet-Zugang.

Regionale Unterschiede sind in den letzten Jahren aufgrund höherer Zuwächse im Tessin weitgehend verschwunden. Ein starkes Wachstum zeigt sich bei der mobilen Internetnutzung: Sie hat sich vor allem dank Smartphones seit 2011 verdreifacht (63%). Spitzenreiter sind dabei die 14- bis 29-Jährigen: Über 90% von ihnen sind auch unterwegs online, so auf sozialen Netzwerken wie Facebook.

Frauen hinken bei Zugang, Nutzung und Fähigkeiten hinterher

In den letzten zwei Jahren hat sich erneut ein Gender-Gap aufgetan: Der Internet-Zugang ist bei Männern gestiegen, nicht aber bei Frauen. Letztere liegen auch bei der mobilen Nutzung hinten (58% vs. 67%) und verzeichnen eine geringe Nutzungsintensität. 22 von 100 Schweizerinnen sind weniger als 5 Stunden pro Woche online – doppelt so viele wie bei den Männern. Auch haben sich die Internet-Fähigkeiten der Frauen laut Selbsteinschätzung deutlicher verschlechtert als jene der Männer: 41% der Frauen (2013: 27%) stufen ihre Fähigkeiten mit schlecht oder ausreichend ein. Bei Männern ist dies nur rund ein Viertel. «Das ist problematisch, weil wir aus den Daten gleichzeitig sehen, dass schlechte Internet-Fähigkeiten damit korrespondieren, dass man sich weniger der Informationsgesellschaft zugehörig fühlt und auch weniger gut aktiven Daten(selbst)schutz betreibt», erklärt Prof. Michael Latzer.

Nutzungszeit verdoppelt, mobile Verwendung verdreifacht

Mit durchschnittlich 22 Stunden pro Woche bewegen sich Herr und Frau Schweizer mehr als doppelt so lange im Netz als noch im 2011. 72% der Internetnutzer sind auch unterwegs online – rund dreimal so viele wie noch 2011 (26%). E-Mails und Suchmaschinenanfragen werden am meisten genutzt und haben sich als tägliche Routine etabliert. E-Commerce ist zwar weit verbreitet, beispielsweise kaufen drei Viertel der Nutzer online ein, wird aber vergleichsweise selten genutzt. Das Chatten (71% der Nutzer) explodierte vor allem dank WhatsApp, wobei dort Junge weitaus aktiver sind. Der Anteil an Online-Spielern ist unter den wenig Gebildeten doppelt so hoch wie bei den Hochschulabsolventen. Insgesamt überwiegen nach wie vor die Informationszwecke gegenüber der Unterhaltung, wo Musikanwendungen (69%) und Fernsehnutzungen (zeitversetzt: 46%; live: 43%) besonders stark gewachsen sind.

Internet erstmals wichtigste Informationsquelle

Das Internet ist erstmals die wichtigste Informationsquelle der Schweizer Bevölkerung. Printmedien, Radio und Fernsehen liegen deutlich zurück. Knapp zwei Drittel der Bevölkerung halten die Hälfte der Internetinhalte für glaubwürdig, vor allem jene der SRG, von Kaufzeitungen und Behörden. Inhalte sozialer Online-Netzwerke geniessen vor allem bei Jüngeren nur geringes Vertrauen. Alle Informationsquellen, auch Webseiten, verzeichnen im Jahresvergleich einen Glaubwürdigkeitsverlust.

Service-Public-Auftrag auch in Zeiten des Internets wichtig

Zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung stimmen der Aussage zu, dass ein Service-Public-Auftrag auch in Zeiten des Internet wichtig sei (67%). 38% stimmen dieser Aussage sogar stark zu. Im Tessin, bei höherem Alter, Einkommen und Bildungsgrad sowie bei Männern ist die Wertschätzung des Service Public höher. Weniger Zustimmung erfährt die Auftragserfüllung: 44% finden, dass die SRG diesen Auftrag sehr gut erfüllt, 13% stimmen stark zu. 20- bis 29-Jährige am wenigsten (8% starke Zustimmung) und Männer insgesamt mehr als Frauen.

Grosse Zweifel punkto digitaler Demokratisierung

Die politische Informationssuche im Netz (43% der Bevölkerung) steigt seit 2011 stärker als die Diskussionsbeteiligung (6%) oder digitale Protestaktivitäten (5%). Politische Debatten werden hingegen nach wie vor lieber ausschliesslich offline (67%) als online (7%) geführt. Die Skepsis gegenüber einer steigenden Demokratisierung durch das Internet verringert sich seit 2011, überwiegt jedoch insgesamt nach wie vor. Der stärkste positive Effekt des Internets wird weiterhin im besseren Verständnis der Politik vermutet (42% Zustimmung).

Skepsis bezüglich freier Meinungsäusserung steigt

Im Allgemeinen fühlen sich weniger Befragte wohl dabei, alles über Politik zu sagen, was sie denken (45%, -6 Prozentpunkte seit 2013). Auch im Netz nimmt die Skepsis bezüglich der freien Meinungsäusserung im Jahresvergleich zu. Deutlich mehr Leute als 2013 glauben, dass es im Internet nicht sicher ist, alles zu sagen, was man über Politik denkt (63%, +15 Prozentpunkte). Dennoch sprechen sich Internet-Nutzer im Jahr 2015 deutlich stärker dafür aus, dass man im Internet seine Regierung frei kritisieren (55%, +9 Prozentpunkte) darf. Freie Meinungsäusserung im Internet wird von den 20- bis 29-Jährigen am stärksten befürwortet.

Glaube an eigene Kontrollmöglichkeit sinkt und Sorgen um Datenschutz

Die Hälfte der Schweizer Bevölkerung ist besorgt, dass Unternehmen ihre Privatsphäre online verletzen. Die Besorgnis über Datenschutzverletzungen durch die Regierung liegt mit 40% tiefer. Bei den 14- bis 19-Jährigen ist die Besorgnis stark angestiegen, bleibt aber auf tieferem Niveau als bei Älteren. Eine grosse Mehrheit (82%) gibt an, sehr auf den Schutz der eigenen Privatsphäre zu achten. Die älteste und die jüngste Altersgruppe, Wenig-Nutzer und jene mit schlechten Fähigkeiten glauben interessanterweise am meisten daran, ihre Privatsphäre online kontrollieren zu können.

World Internet Project

Das World Internet Project (WIP) ist eine vergleichende Langzeitstudie und erfasst in 30 Ländern die Verbreitung und Nutzung des Internets im internationalen Vergleich und analysiert soziale, politische und ökonomische Implikationen der Netzentwicklung.

Das WIP-CH-Projekt wird von der Abteilung Medienwandel & Innovation des Instituts für Publizistikwissenschaft und Medienforschung (IPMZ) der Universität Zürich unter der Leitung von Prof. Michael Latzer seit 2011 durchgeführt und basiert auf einer repräsentativen telefonischen Befragung von 1121 Personen im Alter von 14 bis 84 Jahren, die im Mai/Juni 2015 vom LINK-Institut durchgeführt wurde. Mitglieder des Projektteams sind Moritz Büchi, Natascha Just und Noemi Festic.

Das WIP-CH-Projekt wird vom Dekanat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich und vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) unterstützt.

Alle Themenberichte sind auf www.mediachange.ch zum Download erhältlich.

AZ Medien lancieren 2016 neuen TV-Sender «TV25»

tv25AZ Medien investieren weiter ins Fernsehen und lancieren 2016 mit «TV25» einen zweiten nationalen Sender. Schwerpunkt des neuen Senders ist die Unterhaltung.

«TV25» bietet anspruchsvolle Unterhaltung für das haushaltsführende Publikum mit einem breiten Spektrum an europäischen Spielfilmen, hochwertigen Dokumentationen, Arthouse-Filmen und Schweizer Eigenproduktionen.

Der neue Sender ergänzt das TV-Portfolio der AZ Medien, bestehend aus den führenden Regionalsendern «TeleZüri», «Tele M1», «TeleBärn» und dem im Frühjahr 2014 ins Leben gerufenen nationalen Sender «TV24». Mit der Lancierung von «TV25» bekräftigen AZ Medien ihr Bekenntnis zum TV-Geschäft.

«Wir sprechen mit unserem neuen nationalen Programm insbesondere Zuschauer an, die Wert auf Qualitätsfernsehen mit Schweizer Wurzeln legen», erklärt Roger Elsener, Geschäftsführer TV der AZ Medien AG.

«TV25» wird digital in der ganzen Schweiz empfangbar sein und in HD-Qualität senden. Der Sendestart ist für das zweite Quartal 2016 geplant.

AZ Medien AG

Herausforderndes Umfeld für die regionalen Fernsehsender

logo_suisseBiel/Bienne, 08.12.2015 – Die regionalen Fernsehsender in der Schweiz wie auch in anderen europäischen Ländern befinden sich in einer schwierigen finanziellen Lage. Ihre Zuschauerzahlen bleiben oft bescheiden. Dies geht aus einer vergleichenden Studie des Büros Wagner-Hatfield im Auftrag des BAKOM hervor. Die Autoren zeigen dort aber auch beispielhafte Ansätze und Initiativen auf, wie das Regionalfernsehen künftig gestärkt werden könnte.

Die wirtschaftliche Situation der 13 konzessionierten Schweizer Regionalfernsehsender ist angespannt: Die Hälfte der Veranstalter ist unterfinanziert oder überschuldet; nur drei Fernsehstationen sind rentabel. Kein Sender wäre ohne Gebührenunterstützung überlebensfähig. Der Gebührenanteil macht derzeit bis zu 60% der Betriebskosten aus. In publizistischer Hinsicht erfüllen die Sender ihren Auftrag insofern, als die Beiträge ihrer Informationssendungen sich grösstenteils auf den regionalen Raum beziehen. Beim Publikum kommt Regionalfernsehen unterschiedlich gut an; die Zuschauerzahlen bleiben aber insgesamt bescheiden. Die Stationen erreichen in ihren Versorgungsgebieten maximale Marktanteile von 1.3%.

Mit Blick auf die zukünftige Gestaltung des regionalen Service public interessiert sich das BAKOM für die Situation des Regionalfernsehens in Europa. Daher hat das BAKOM das Büro Wagner-Hatfield beauftragt, die Regionalfernsehlandschaft in ausgewählten Ländern beziehungsweise Regionen zu untersuchen, so in Deutschland (Bayern und Sachsen), Belgien (flämische und wallonische Region), Frankreich und Grossbritannien. Die Studie zeigt auf, dass sich die Regionalfernsehbranche in allen untersuchten Ländern und Regionen in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befindet: Insgesamt ist ein Rückgang bei den Werbeeinnahmen feststellbar. Die Mediennutzung verschiebt sich tendenziell ins Internet. Fernsehen erreicht eher ältere und nur in geringem Masse junge Menschen. In allen untersuchten Regionen findet Regionalfernsehen aber politische Unterstützung und wird mit diversen Massnahmen direkt finanziell wie indirekt gefördert. Die Schweizer Veranstalter profitieren im Quervergleich von einer guten finanziellen Unterstützung.

Die Autoren der Studie kommen zum Schluss, dass sich die Regionalfernsehbranche aufgrund der aktuellen Situation mittels innovativer ökonomischer Modelle für die Zukunft neu positionieren und sich den veränderten Mediennutzungsgewohnheiten anpassen muss. In Anlehnung an konkrete europäische Beispiele nennen die Autoren entsprechende Massnahmen, die auch in der Schweiz umgesetzt werden könnten. Diese wären teils von der Regulationsbehörde, teils aber auch von der Regionalfernsehbranche selber zu treffen. Auf regulatorischer Ebene plädieren die Autoren beispielsweise für die Lockerung der im Radio- und Fernsehgesetz verankerten Begrenzung auf zwei Konzessionen pro Unternehmen oder befürworten Massnahmen, welche die Auffindbarkeit der Regionalsender im digitalen Angebot erleichtern oder sichern. Auf Branchenebene sehen die Autoren beispielweise in Kooperationen unter den Regionalfernsehveranstaltern ein Mittel, um sich gemeinsam besser im Markt zu behaupten.

Die Studie
Das BAKOM hat die Experten Marc Janssen und Jean-François Furnémont des Büros Wagner-Hatfield in Brüssel beauftragt, die Situation des Regionalfernsehens in ausgewählten europäischen Ländern zu analysieren und Empfehlungen für die künftige Regulierung in der Schweiz zu formulieren. Die Autoren haben die regulatorischen Rahmenbedingungen der untersuchten Länder analysiert und dabei die publizistischen Leistungen sowie die Erfolge der Regional-TV auf dem Publikums- und Werbemarkt einbezogen. Methodisch umfasst die Studie Dokumentenanalysen wie auch qualitative Interviews mit Exponenten der ausgewählten Länder Deutschland (Bayern und Sachsen), Belgien (flämische und wallonische Region), Frankreich und Grossbritannien.

Eine Kurzfassung des Berichts liegt in Französisch, Deutsch, Italienisch und Englisch vor.
Die integrale Studie „Zukunftsperspektiven des Regionalfernsehens“ ist in Französisch verfügbar.

Typ: PDF
Studie – Zukunftsperspektiven des Regionalfernsehens
(nur in französischer Sprache erhältlich)
Gültig ab 08.12.2015 | Grösse: 33888 kb | Typ: PDF

Indirekte Presseförderung: Bundesrat legt Preisermässigungen für 2016 fest

logo_suisseBern, 04.12.2015 – Der Bund leistet jährlich einen Beitrag von insgesamt 50 Millionen Franken zur indirekten Presseförderung. Damit gewährt die Schweizerische Post Ermässigungen für die Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sowie für Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen (sog. Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Die Ermässigungen für das Jahr 2016 betragen 25 Rappen beziehungsweise 15 Rappen pro Exemplar.

Der Bundesrat hat die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften in der Tageszustellung der Schweizerischen Post genehmigt. Sie basieren auf den Resultaten der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger. Darin geben diese an, ob sie die Voraussetzungen zum Erhalt der Zustellermässigung weiterhin erfüllen. Die förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften sind auf der Website des BAKOM publiziert.

Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse

Per 1. Oktober 2015 erfüllten 142 Titel der Regional- und Lokalpresse die Voraussetzungen zum Erhalt der indirekten Presseförderung. Die Zahl der berechtigten Titel bleibt damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich (-1). Die Versandmenge ist jedoch um 3.4 Millionen Exemplare gesunken. Der Bund leistet jährlich einen Beitrag von 30 Millionen Franken für die Förderung der Regional- und Lokalpresse. Für 2016 wird die Ermässigung auf 25 Rappen pro Exemplar festgesetzt und ist somit zwei Rappen höher als 2015.

Mitgliedschafts- und Stiftungspresse

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllten per 1. Oktober 2015 insgesamt 1’066 Zeitungen und Zeitschriften die Voraussetzungen, um von der indirekten Presseförderung profitieren zu können. Das sind 53 Titel weniger als im Vorjahr. Die jährliche Versandmenge sinkt auf 133.3 Millionen Exemplare (-6.3 Mio.). Für den Rückgang gibt es verschiedene Gründe: Zusammenlegung mehrerer Titel, zu wenig Abonnentinnen und Abonnenten, ungenügende Erscheinungshäufigkeit, Einstellung der physischen Herausgabe eines Titels. Der Bund unterstützt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken. Die Berechnung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ergibt eine Ermässigung von 15 Rappen pro Exemplar. Sie ist somit einen Rappen höher als im Jahr 2015.

Differenzenausgleich und Berechnung der Ermässigung

Da die effektiven Versandmengen der geförderten Titel vorab nicht bekannt sind, werden die jährlichen Ermässigungen pro Exemplar aufgrund der Vorjahresmengen berechnet. Entsprechend fallen bei der Post jedes Jahr Mehr- oder Minderausgaben an, abhängig davon, wie stark die effektiven Versandmengen von den Vorjahresmengen abweichen. In diesem Fall sieht die Postverordnung (VPG) einen Ausgleich der Differenzen vor.

Aufgrund der anhaltenden Tendenz sinkender Auflagezahlen wurden im 2014 die gesetzlich vorgegebenen Förderbeiträge in beiden Kategorien nicht vollständig ausgeschöpft. Der nicht ausbezahlte Betrag wird zu den jährlich vom Bundesrat geleisteten Subventionsbeiträgen hinzugerechnet. Mittels des verfügbaren Förderbetrags und der tatsächlichen Versandmenge des vorangehenden Jahres wird die Ermässigungsberechnung vorgenommen.

TV24 zeigt ab 2016 täglich die ganz grossen Klassiker unter den Kinderserien

tv24.chZürich, 1. Dezember 2015 – TV24 lanciert ab dem 1. Januar 2016 ein hochwertiges Kinderprogramm in der Daytime und bringt täglich von 8.30 bis 17.00 Uhr traditionelle Kinderkult-Serien ins Schweizer Fernsehen. Neben zahlreichen Klassikern wie «Die Biene Maja» oder «Pippi Langstrumpf» zeigt TV24 die Animationsserie «Heidi», welche erstmals auf Schweizerdeutsch synchronisiert wurde. Mit der Programmerweiterung ersetzt TV24 das bisherige Teleshopping- Programm.

Unter dem Motto «TV24 – Für die Schweiz» bietet der Sender täglich ein breites Programmspektrum von Schweizer Eigenproduktionen, Dokumentationen, Serien und Spielfilmen bis hin zu lokalen und überregionalen News aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Sport. Ab dem 1. Januar richtet sich TV24 neu auch an Kinder jeden Alters und lanciert in der Daytime ein umfangreiches und qualitativ hochwertiges Kinderprogramm.

Bereits zum Sendestart des Kinderfensters wartet TV24 mit einem besonderen Highlight auf: Seit mehr als 40 Jahren begeistern die Abenteuer von Heidi, Geissenpeter und Alp-Öhi Kinder in der Schweiz. Nun kommt «Heidi» erstmals in frischer 3D-Optik (CGI) in Schweizerdeutsch auf den TV-Bildschirm. In der neuen Mundartfassung der Animationsserie sprechen fast alle Figuren in Heidis Dörfli Bündner Dialekt. TV24 zeigt die Serienfassung als Schweizer Free-TV-Premiere.

Freuen dürfen sich die Schweizer Kinder auf viele tolle weitere Filme und Serien. Darunter Klassiker, die bereits Generationen begleitet haben, wie «Die Biene Maja», «Wickie und die starken Männer», die Märchen der Gebrüder Grimm und von Hans Christian Andersen (Das hässliche Entlein) sowie wunderbare Reihen aus der Feder weltberühmter Kinderbuchautoren wie Astrid Lindgren (Pippi Langstrumpf), Selma Lagerlöf (Nils Holgersson), Erich Kästner (Emil und die Detektive), Michael Ende (Momo) und Lewis Carroll (Alice im Wunderland).

Hier geht’s zum Trailer des neuen Kinderprogramms: http://bit.ly/TV24Junior