Archiv der Kategorie: Fernsehen

TV-Szene in der Schweiz

Welche Eigenschaften braucht ein Fernsehmoderator?

tumTUM-Studie zeigt, wie Moderatoren wirken und wie sie idealerweise sein sollten

Mehr als drei Stunden verbringen Deutsche täglich vor dem Fernseher. Doch wie nehmen sie eigentlich die Personen wahr, denen sie in Nachrichtensendungen, Shows oder Polittalkrunden begegnen? Und wie würde ihr Wunschmoderator sein? Wissenschaftler der Technischen Universität München (TUM) haben jetzt herausgefunden, dass Moderatoren und Moderatorinnen unabhängig vom Sendeformat als relativ kompetent, sympathisch und glaubhaft wahrgenommen werden – und dass das auch die wichtigsten Eigenschaften eines idealen Moderators sein sollten.

Mit ihrem Team befragte Prof. Isabell Welpe, Inhaberin des TUM-Lehrstuhls für Strategie und Organisation, über 1000 Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren. Die Wissenschaftler wollten herausfinden, welches Idealbild sich die Zuschauer als Moderatorinnen und Moderatoren wünschten und welche Kompetenzen und Eigenschaften diese mitbringen sollten. Die Ergebnisse zeigten: Der ideale Moderator sollte unabhängig vom Sendeformat kompetent, durchsetzungsstark, sympathisch und glaubhaft sein – vor allem aber männlich.

Das galt besonders für Moderatoren von Sportsendungen, der zudem noch emotional und humorvoll sein sollten. Diese beiden Eigenschaften standen auch auf der „Wunschliste“ für Moderatoren von Unterhaltungsshows, während sie für Polittalks und Nachrichtensendungen eine geringere Rolle spielten. Auf die Frage, welche Eigenschaften eine „Traummoderatorin“ mitbringen sollte, nannten die Teilnehmer der Studie zusätzlich zu den allgemeinen Eigenschaften, wie zum Beispiel Kompetenz, noch Leidenschaft, Kultiviertheit und Friedlichkeit.

Aber obwohl mehr Befragte den idealen Moderator für männlich hielten, spielte das Geschlecht bei der Bewertung einer Sendung meist keine Rolle. In den Augen der Studienteilnehmer beeinflusste es die Qualität einer Sendung nicht, ob weibliche oder männliche Moderatoren durch Sport-, Politik- oder Nachrichtensendung führten. Eine Ausnahme bildete hier die Unterhaltungsshow – die Studienteilnehmer bewerteten Sendungen mit männlichen Moderatoren positiver.

Jung, kompetent, humorvoll – wie wirken Moderatoren?

Die Wissenschaftler wollten darüber hinaus wissen, wie Zuschauer bekannte Moderatorinnen und Moderatoren wahrnehmen. Die Teilnehmer bekamen deshalb jeweils Bilder von vier Moderatorinnen und vier Moderatoren aus vier unterschiedlichen Formaten gezeigt. Es handelte sich dabei um Nachrichtensprecher/innen, Moderator/innen von politischen Diskussionsrunden, Showmaster/innen und Sportmoderator/innen. Die Studienteilnehmer sollten dann unterschiedliche Eigenschaften wie Kompetenz, Humor, Glaubhaftigkeit oder Attraktivität den Personen zuordnen.

Die Wissenschaftler stellten fest, dass männliche Moderatoren signifikant kompetenter, sympathischer, glaubhafter und humorvoller eingeschätzt wurden als Moderatorinnen – und damit dem Idealbild schon sehr nahe kommen. Moderatorinnen wirkten attraktiver und jünger als ihre männlichen Kollegen. „Wir konnten zeigen, dass die allgemein wahrgenommenen Geschlechtsunterschiede besonders stark bei Unterhaltungsshows ausgeprägt waren“, ergänzt Isabell Welpe.

„Unsere Studie zeigt, dass in der deutschen Medienlandschaft geschlechtsspezifische Stereotypen leider noch immer eine sehr große Rolle spielen. Es ist deshalb auch Aufgabe der Medien diese Rollenklischees – auch bei der Wahl von Sendungsart und -themen – immer weiter aufzubrechen“, fasst Welpe zusammen.

Die Studie wurde vom Fernsehsender sky mitgefördert.

Publikation
Keynote-Lecture im Rahmen der Medientage München: „Frauen in Männerdomänen – Anerkannte Expertinnen oder nur Alibi-Funktion?“, 23. Oktober 2014.

Welttag des Fernsehens am 21. November: Die Zukunft liegt im Stream

ecoKöln, 18. November 2014 – Ob Musik, Serien oder Filme – für Millionen Deutsche gehört Streaming inzwischen zum Alltag. Dienste wie Spotify, Netflix oder Amazon Instant Video wachsen konstant. Ein Ende der Entwicklung ist noch lange nicht in Sicht: Wie der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. im Rahmen des Welttages des Fernsehens am 21. November 2014 feststellt, wird Streaming die Medienwelt in den kommenden Jahren von Grund auf verändern. Zuletzt ließ der öffentlichkeitswirksame Rückzug der Pop-Sängerin Taylor Swift aus der Spotify Bibliothek Zweifel an der Langlebigkeit von Streaming-Geschäftsmodellen aufkommen. Für Michael Westphal, Leiter der eco Kompetenzgruppe Streaming Media, nur ein prominenter Einzelfall: „Allein in der Musikbranche hat sich Streaming zum absoluten Erfolgsmodell entwickelt – die kontinuierlich steigenden Nutzerzahlen und sinkenden MP3-Downloads sprechen eine klare Sprache. Erst im Juni diesen Jahres wurden bundesweit erstmals mehr als eine Milliarde Streams pro Monat gemessen“, so der Streaming-Experte.
Streaming verändert die TV- und Gamingbranchen
Auch das Streamingangebot für Filme und Serien wird in Deutschland immer attraktiver und beliebter – mehr als 50 Prozent aller Bundesbürger nutzen es bereits regelmäßig. Aufwendige und populäre Eigenproduktionen der Anbieter wie „House of Cards“ untergraben dabei sogar mit großem Erfolg das bisherige Serienmonopol klassischer TV-Sender. Sogar in der PC- und Konsolenspielebranche wird Streaming in den nächsten Jahren laut eco Verband massiv an Bedeutung gewinnen: Viele Anbieter wie Sony, Valve oder Square Enix testen bereits erste sogenannte Remote-Gaming Lösungen. Die geplanten Dienste bringen aktuelle Spiele direkt von zentralen Servern verzögerungsfrei auf den heimischen Bildschirm. Westphal ist überzeugt: „Für die Spielehits von morgen wird eine schnelle Internetverbindung wichtiger sein als leistungsstarke Konsolen oder PCs. Die ersten Spiele-Streamingdienste werden voraussichtlich schon 2015 verfügbar sein.“
Experten prognostizieren Nischendasein für optische Datenträger
Laut Westphal wird Streaming die klassischen Medien aber auch in Zukunft nicht komplett verdrängen: „Optische Datenträger wie CDs, DVDs oder Blu-rays sowie digitale Downloads werden so schnell nicht völlig verschwinden, aber als Liebhaber- und Sammlerobjekte ein Nischendasein pflegen – so wie es heute etwa schon für die Vinylplatte der Fall ist.“

eco (www.eco.de) ist mit rund 800 Mitgliedsunternehmen der größte Verband der Internetwirtschaft in Europa. Seit 1995 gestaltet der eco Verband maßgeblich die Entwicklung des Internets in Deutschland, fördert neue Technologien, Infrastrukturen und Märkte, formt Rahmenbedingungen und vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. In den eco Kompetenzgruppen sind alle wichtigen Experten und Entscheidungsträger der Internetwirtschaft vertreten und treiben aktuelle und zukünftige Internetthemen voran.


Weitere Informationen:
eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V.,
Lichtstr. 43h, 50825 Köln, Tel.: 0221 / 70 00 48 – 0,
E-Mail: info@eco.de, Web: www.eco.de

Mehr Flexibilität für die regionalen Radio- und Fernsehsender

eidgenossenschaftBern, 05.11.2014 – Der Bundesrat ebnet den lokalen Radios den Weg für den Umstieg vom analogen UKW auf die digitale Technologie DAB+. Er hat die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) verabschiedet, die gleichzeitig die Unterstützung neuer Technologien optimiert und verschiedene weitere Entlastungen für Radio und Fernsehstationen vorsieht.

Die Teilrevision der RTVV, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, ermöglicht den Umstieg von der analogen UKW- zur digitalen DAB+-Verbreitung: Wenn ein lokales Radio ein Gebiet digital versorgt, kann es dort auf die UKW-Verbreitung verzichten. Zudem geht die Planung der UKW-Sendernetze auf die Radiostationen über; das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ist nur noch für die Prüfung und Bewilligung zuständig. Diese neue Rollenverteilung wurde vor im Frühjahr 2013 in Absprache mit der Branche definiert und hat sich in der Praxis bereits bewährt.

Aufhebung der Programmfenster

Die Auflage einiger lokal-regionaler Radio- und Fernsehstationen, ein tägliches Programmfenster für ein bestimmtes Gebiet auszustrahlen, wird aus der RTVV gestrichen. Damit wird den Sendern mehr Flexibilität bei der Erfüllung des lokal-regionalen Leistungsauftrags eingeräumt. Die regionalen Informationsleistungen müssen weiterhin erbracht werden, es steht den Stationen aber künftig frei, in welcher Form sie diese erfüllen: Sie können weiterhin Fenster anbieten oder die regionalen Informationen ins Hauptprogramm integrieren. Bestehen bleibt jedoch die Anforderung an einzelne Stationen, spezifische Sendungen für sprachliche Minderheiten in ihren Programmen anzubieten.

Weitere Entlastungen der Radio- und Fernsehstationen

Die konzessionierten Lokalradios werden für die Verbreitung über DAB+-Plattformen besser unterstützt: Der Bundesrat hat entschieden, die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten möglichst auszuschöpfen, um die Nutzung dieser Technologie zu fördern. Damit soll die Doppelbelastung während der Umstellungsphase von der analogen UKW- auf die digitale DAB+-Verbreitung abgefedert werden. Eine weitere Verbesserung der Unterstützung neuer Verbreitungstechnologien wurde mit der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) beschlossen; diese wurde vom Parlament am 26. September 2014 verabschiedet und tritt frühestens 2016 in Kraft.

Weitere Entlastungen betreffen die Verpflichtung zur Förderung des Schweizer Films, die behindertengerechte Aufbereitung von Sendungen und die Jahresberichterstattung. Diese Pflichten der Fernsehveranstalter gelten neu erst ab einem jährlichen Betriebsaufwand von einer Million Franken (bisher 200 000 Franken).

Nicht Gegenstand dieser Teilrevision ist die Regelung des hybriden Fernsehens. Das sogenannte HbbTV oder „Hybrid broadcast broadband TV“ ermöglicht, Informationen zu einer Fernsehsendung im Internet abzurufen und auf dem TV-Bildschirm anzuzeigen. In der öffentlichen Anhörung hat sich gezeigt, dass es hinsichtlich der Verbreitungspflicht von gekoppelten Diensten, basierend auf HbbTV, weiteren Klärungsbedarf bei der Umsetzung und noch eine gewisse Vorbereitungszeit braucht.

Tele M1 und TeleBärn stellen auf HD um

tele
Aarau/Bern, 3. November 2014 – Ab sofort senden Tele M1 und TeleBärn ihr Programm in HD-Qualität. Die Umstellung erfolgt automatisch und die Sender bleiben auf ihren bisherigen Programmplätzen. Zum Start sind beide Sender im digitalen Angebot von upc cablecom, Quickline, SASAG, GGA Maur, Ziknet,
YetNet und Stadtantenne Baar in HD verfügbar.

Tele M1 und TeleBärn können über upc cablecom, Swisscom, Quickline, Sunrise sowie viele weitere Kabelnetzbetreiber in der gesamten Deutschschweiz empfangen werden. Im Web sind Tele M1 und TeleBärn via Web-TV (Wilmaa, Zattoo, Teleboy, Blick TV und Swisscom TV Air) verfügbar und bieten das Programm im Live-Stream sowie on demand auf telem1.ch und telebaern.tv an.

Medienförderung im digitalen Zeitalter – eine andere Rolle für die SRG

An einer Pressekonferenz hat heute Avenir Suisse die Reformagenda für einen technologie- und wettbewerbsneutralen Service public vorgestellt. Die wichtigsten Punkte:

  • Die SRG soll zum Public-Content-Provider werden
  • Sie darf keine eigenen Plattformen mehr unterhalten
  • Private könne unentgeltlich die Inhalte übernehmen
  • Werbung und Sponsoring würden abgeschafft
  • Der Dienst soll weiter über Gebühren finanziert sein

Das ist sicher ein spannender Ansatz. Wie weit er Fuss fasst und sich in den Köpfen der Politikerinnen und Politiker ausbreitet wird man sehen. Eine Realisierung eines solchen Konzeptes hätte verschiedene Änderungen auf Verfassungs und Gesetzesebene zur Folge.

Den ganzen Bericht findet man unter folgendem Link: www.avenir-suisse.ch

 

 

Jugendkanal von ARD und ZDF nur Online – TV verabschiedet sich in Raten

Als öffentlich rechtliche TV-Anstalten mit einem Service Public Auftrag gehören natürlich auch die Jugendlichen zur anvisierten Zielgruppe. ARD und ZDF hatten darum eine Eingabe für ein konvergentes TV-Angebot für diese Zielgruppe vorbereitet. Die Ministerpräsidentenkonferenz in Deutschland hat das Konzept aber in dieser Form nicht verabschiedet.

Der TV-Kanal enfällt. Es gibt für diese Zielgruppe keine Übertragung auf dem konventionellen Weg.

Was genau die Hintergründe für diese Entscheidung sind, ist schwer nachvollziehbar. Hier ein paar Mutmassungen:

  1. Die Jugendlichen haben sich sowieso vom klassischen TV verabschiedet und sind als künftige TV-Konsumentinnen und Konsumenten eh verloren.
  2. In fünf bis zehn Jahren verschwindet das klassische Fernsehen sowieso.  Alle TV-Geräte werden über Internetzugang verfügen. 95% der Inhalte werden on demand ausgeliefert. Da macht der Aufbau eines neuen Kanals keinen Sinn mehr.
  3. Das Nutzerverhalten der Jugendlichen ist auf Online fokussiert. Mit einem Internetkanal erreicht man 100%.

Für mich sieht es aus wie ein Abschied vom klassischen TV in Raten.

Neues Radio- und Fernsehgesetz für den Ballenberg

Die Legislative (Ständerat und Nationalrat) hat ein Gesetz verabschiedet, das bestens in die historische Umgebung des Ballenberg passt.

Es wird für Private und Firmen eine Zwangsabgabe oder Kopfsteuer eingeführt, unabhängig davon, ob die entsprechenden Medien konsumiert werden oder nicht. Eine Kopfsteuer ist per se asozial. Für Leute mit geringem Einkommen sind auch 400.- CHF sehr viel Geld pro Jahr.

Ganz gegen den Trend läuft auch der Ansatz, dass ich mit einer Pauschalgebühr Inhalte finanzieren muss, die mich gar nicht interessieren.

  • Wozu soll ich teure TV-Rechte an Fussball Live-Sendungen mitfinanzieren, wenn meine sportlichen Neigungen eher bei Skateboard liegen?
  • Warum muss ich für die blamablen Rate- und Quiz-Sendungen zahlen, die im Vorabend Programm laufen?
  • Interessiert mich welcher Promi Hämorrhoiden hat?

Bis jetzt habe ich von den Politikerinnen und Politiker noch keine sinnvolle Antwort erhalten.

Der Staat inszeniert hier eine Mediendiktatur, die im Zeitalter der Informationsgesellschaft völlig quer in der Landschaft liegt. Der Trend geht ganz klar von den etablierten Medien Radio und Fernsehen weg zu Formaten, die via Internet abrufbar sind.
Es ist eklatant, dass die alten Medien in dieser Form unterstützt werden und neue Formate im Internet gehen leer aus. Suisa, Swissimage und ProLitteris hätten hier auch noch ein paar Aufgaben zu lösen. Warum bekommt ein erfolgreicher Autor, der in einem Blog publiziert keine Kopierentschädigungen. Wird der gleiche Artikel in einer abonnierten Zeitschrift abgedruckt, werden Kopierentschädigungen bezahlt!?
Der Staat kann seine Informationsaufgabe gegenüber der Bürgerin und dem Bürger auch in anderer Form erfüllen. Dazu benötigt man kein Staatsradio oder Staatsfernsehen. Jede grössere Verwaltungseinheit hat heute eine Medienbeauftragte. Zu vielen wichtigen Projekten gibt es Medienveranstaltungen mit Medien-Dossiers. Die Pressemeldungen und Ankündigungen der Verwaltung sind fast ausnahmslos auf deren Webpage verfügbar. Zum Teil gibt es sogar Videomittschnitte, die via Internet abrufbar sind. Dazu braucht es keine SRG.
Vollends nachvollziehbar wird dieser Gedanke, wenn man sich überlegt, wie sich die Finanzierung der Übertragungsinfrastruktur verschoben hat. Früher finanzierten TV- und Radio-Sender teure Sendeanlagen. Heute finanziert die Kundin oder der Kunde die Übertragungstechnik, Internet-Anschluss, DSL-Modem, Router, Internetabo etc. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind die anvisierten Inhalte in der Regel nicht in der Schweiz, z.B. Serien, Musikvideos etc. Für diese Inhalte ist der Vertriebskanal eines staatlichen Radio und Fernsehens obsolet. Das gleiche gilt auch für die privaten Betreiber.
Höchste Zeit also, dass man den Servicepublic neu definiert,

  • sozial verträglich
  • Service Public eng gefasst
  • individualisiert
  • Kosten nach Konsum verrechnet

Abstimmungs- und Wahlinfos soll die Verwaltung analog FCB-TV, FCZ-TV, Quartier-TV selber produzieren. Abstimmungsunterlagen auf Papier in Ehren, aber ohne QR-Code mit Link auf einen Videobeitrag, wo alles erklärt wird, sind sie obsolet. Das alles wäre mit einem Bruchteil des jetzigen SRG-Budgets möglich und könnte über die Steuern finanziert werden. Damit wäre die Servicepublicaufgabe erfüllt.

Sport-Livesendungen sollten per Pay per View verfügbar sein. So wie das in einzelnen Sportverbänden in der USA teilweise gehandhabt wird.

Unterhaltung, Film, News zu aktuellen Geschehen in der Welt und in dem Land kann man den etablierten Verlagen überlassen. Mit der heutigen Medienkonvergenz ist sowieso jede Zeitung auch ein Videojournal.

Das Staatsfernsehen und –radio in der heutigen Form und mit dem heutigen Finanzierungsmodell darf man getrost in den Ballenberg verabschieden.

Das würde den Blick frei machen auf künftige Medienentwicklungen und die Rolle des Staates in der digitalen Medienlandschaft könnte darin neu gedacht werden.

Radio RTS und Fernsehen SRF verletzten Programmrecht nicht

eidgenossenschaftBern, 11.09.2014 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat an ihrer öffentlichen Beratung in Genf verschiedene Beschwerden abgewiesen. Sie erachtete zwei satirische Radiobeiträge von RTS zum Berner Jura, den Trailer von Fernsehen SRF zu den Olympischen Winterspielen sowie einen Beitrag von „10 vor 10“ zur Akzeptanz von Kernenergie als vereinbar mit dem Programmrecht.

Im Rahmen ihrer öffentlichen Beratung in Genf hatte die UBI über insgesamt vier ausgestrahlte Sendungen zu befinden. Gleich zwei Beschwerden gingen gegen Radiobeiträge ein, welche sich mit der Volksabstimmung vom November 2013 im Jura beschäftigten, in der sich die Bevölkerung des Berner Jura für den Verbleib im Kanton Bern ausgesprochen hatte. In der Sendung „L’Agence“ von Radio RTS La Première sang der bekannte Humorist Thierry Meury das Lied „Le paysan oberlandais“ und in der humoristischen Chronik „Paire de baffles“ auf Couleur 3 gab der Moderator einen Kommentar zur ausgebliebenen „Hochzeit“ zwischen den beiden jurassischen Gebieten ab.

Die UBI kam in der Beratung zum Schluss, dass der satirische Charakter für das Publikum jeweils klar erkennbar gewesen war. Das Lied und die Chronik enthielten zwar verletzende Aussagen gegenüber dem Berner Jura. Diese haben aber das Diskriminierungsverbot noch nicht verletzt, sondern bildeten Teil der satirischen Freiheiten. Nicht ganz einig war sich die UBI, ob im Lied „Le paysan oberlandais“ der Berner Jura in unzulässiger Weise mit Nazideutschland verglichen wurde. Die Mehrheit der UBI-Mitglieder vertrat nicht diese Auffassung. Die beiden Beschwerden gegen die Sendung „L’Agence“ mit dem Lied „Le paysan oberlandais“ wurden mit 6:3 Stimmen und diejenigen gegen „Paire de baffles“ einstimmig abgewiesen.

Die neun Mitglieder der UBI berieten zudem über den vielfach ausgestrahlten Trailer von Fernsehen SRF zu den Übertragungen der Olympischen Winterspiele in Sotschi. Die Rüge der Beschwerdeführerin, der Trailer zeige eine Eiskunstläuferin in sexistischer Weise und sei deshalb diskriminierend, erachtete die UBI als unbegründet. Sowohl die Bekleidung als auch die Bewegung der Eiskunstläuferin wurden im Trailer realistisch dargestellt. Da die anderen Sequenzen des Trailers das Diskriminierungsverbot und die Würde der Frauen ebenfalls nicht verletzten, wies die UBI die Beschwerde einstimmig ab.

Als letzten Fall behandelte die UBI in Genf eine Beschwerde gegen den im Nachrichtenmagazin „10 vor 10“ von Fernsehen SRF ausgestrahlten Beitrag „Fukushima verblasst“. Dieser thematisierte drei Jahre nach der Explosion im Atomkraftwerk von Fukushima auf der Grundlage einer Studie die wieder leicht zunehmende Akzeptanz der Kernenergie in der Schweizer Bevölkerung. In der dagegen erhobenen Beschwerde wurde geltend gemacht, der Beitrag sei irreführend gewesen, indem er namentlich den Eindruck erweckt habe, die Atomkatastrophe und nicht der Tsunami hätten 20‘000 Todesopfer gefordert. Die UBI kam jedoch zum Schluss, dass alleine aufgrund eines allenfalls missverständlichen Satzes in der Anmoderation die Meinungsbildung des Publikums nicht verfälscht wurde. Die Vermittlung der themenrelevanten Informationen erfolgte sachgerecht und in transparenter Weise. Die UBI wies die Beschwerde daher mit 8:1 Stimmen ab.

Die öffentliche Beratung bildete Teil eines zweitägigen Aufenthalts der UBI in Lausanne und Genf mit Besuchen von Radio- und Fernsehveranstaltern, Begegnung mit kantonalen Behörden sowie Medieninformationen zur UBI und namentlich eine Darstellung der Tätigkeiten der UBI in der französischsprachigen Schweiz. Die integralen Texte der Referate finden sich auf der Website unter http://www.ubi.admin.ch/de/dokumentation_referate.htm.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Entscheide der UBI können beim Bundesgericht angefochten werden.

Medienförderung des Bundes – auf neue Medien ausgerichtet

eidgenossenschaftDie Eidgenössische Medienkommission (EMEK) empfiehlt eine gezieltere und differenziertere Medienförderung
Bern, 05.09.2014 – Die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) hat sich mit der Förderung der publizistischen Medien befasst. In einem Bericht an Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit hält sie die Anforderungen fest, die jede Förderungsmassnahme im Interesse der Medienfreiheit erfüllen sollte. Zum Förderkonzept gehören nach Auffassung der Expertengruppe ein sorgfältiges Respektieren der Medienfreiheit und ein Fokus auf insbesondere demokratisch relevante Medienleistungen. Den Service Public von Radio und Fernsehen wird die EMEK in einem späteren Bericht behandeln.

Die EMEK schlägt eine Abkehr von der heutigen Postgebührenverbilligung vor und stellt neue Massnahmen der Medienförderung zur Diskussion.

Die EMEK betont in ihrem Bericht die anhaltende Bedeutung und Wichtigkeit von publizistischen Medien (Massenmedien) für die Gesellschaft und die Demokratie. Bedingt durch die Digitalisierung stellt sie einen fundamentalen Wand fest. Dieser hat zu einer Finanzierungskrise insbesondere für die national und regional verbreiteten Tageszeitungen, geführt. Das Geschäftsmodell der Tageszeitungen ist dauerhaft nicht mehr tragfähig. Dies beeinflusst die journalistischen Möglichkeiten. Medienentwicklung ist zwar vorrangig Sache der Medienunternehmen. Es ist aber auch die Politik gefordert. Der Transformationsprozess sollte begleitet, technische Innovationen sollten gefördert und die journalistische Kultur erhalten und weiterentwickelt werden.

Der tiefgreifende Wandel in der Branche geht auf die Digitalisierung der Medien und auf neue und vielfältigere Gewohnheiten der Mediennutzerinnen und Mediennutzer zurück. Sicherzustellen ist ein breites, vielfältiges Informationsangebot für alle Sprach- und Kulturräume der Schweiz und für die verschiedenen politischen Ebenen. Ein gutes, breites und professionelles Angebot wird vor allem durch Agenturjournalismus erreicht. Agenturangebote können von verschiedenen Medien genutzt werden. Agenturen kommt eine infrastrukturelle Funktion zu. Mögliche Förderungsmassnahmen sind daher die finanzielle Unterstützung einer Nachrichtenagentur, ein Ausbau der Förderung der journalistischen Aus- und Weiterbildung und die Lancierung von Innovationsprojekten im Mediensektor.

Langfristig ist es aus Sicht der EMEK wünschbar, dass der Bund unternehmerische Innovationen im Medienmarkt, herausragende journalistische Projekte und die angewandte Medienforschung fördert. Weil dieser zweite Typ von Förderungsmassnahmen eine staatsferne Organisation voraussetzt, schlägt die EMEK die Gründung einer Stiftung vor. Ein Modell, dass sich in verwandten Gebieten in Form der Pro Helvetia (Kultur) und des Schweizerischen Nationalfonds (Forschung) bereits bewährt hat. Mittels dieser Stiftung können, unter massgeblicher Beteiligung der Branche, verschiedene Fördermassnahmen staatsfern umgesetzt werden.

Grundlage der EMEK-Empfehlungen ist die Einschätzung, dass sich die Medien in einer unumkehrbaren Transformation und Teil des Journalismus sich in einer Krise befinden, ausgelöst durch die technischen Veränderungen und die Infragestellung bestehender Geschäftsmodelle. Der Transformationsprozess betrifft alle Medien, also auch Radio und Fernsehen. Hinzu kommt eine weitreichende Internationalisierung im Mediensektor mit dem Eintreten neuer Konkurrenten in den Schweizer Markt. Die demokratiepolitische Bedeutung der Medienvielfalt und Medienqualität sind in der kleinräumigen und vielfältigen Schweiz besonders gross. Dieser Herausforderung wird die aktuelle Presseförderung in der Schweiz nach Auffassung der EMEK nicht gerecht.

Die EMEK beschreibt im vorgestellten Bericht die Bedeutung der publizistischen Medien als Ganzes und beurteilt die aktuelle Presseförderung. Sie wird sich ab Herbst 2014 mit dem Service Public für Radio und Fernsehen befassen.

Alf-TV Arolfinger Lokalfernsehen mit Prix Wartenfels geehrt

logoDas unabhängige Arolfinger Lokalfernsehen wird für seine Verdienste um die Region ausgezeichnet.

Die Stiftung Schloss Wartenfels verleiht den begehrten Prix Wartenfels jährlich an Persönlichkeiten und Institutionen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Wirtschaft für ihren Einsatz in der Region Olten-Gösgen-Gäu. In diesem Jahr ging der Preis unter anderem an den TV-Sender Alf-TV, der aus der Region und für die Region berichtet und vor allem Menschen und ihre Leistungen aber auch die reizvolle Gegend des Mittellandes präsentiert. Alf-TV erhält den Preis «als Dank und Anerkennung für die Programmvielfalt des Senders Alf, für die Leidenschaft, den Idealismus, das Durchhaltevermögen sowie das ehrenamtliche Schaffen. Die Unabhängigkeit des Senders, der ohne Konzessionsgelder seit 1997 in einem hart umkämpften Markt bestehen kann, ist aussergewöhnlich», sagte Gery Meier in seiner Laudatio.

Seit der Gründung ist Werner Baumann, massgebliche Figur und hauptverantwortlich, dass sich der Regionalsender über die Jahre halten konnte. Baumanns Einsatz ist an allen Ecken und Enden gefragt. Als Mehrheitsaktionär und Geschäftsführer ist er nicht nur für die administrativen Belange verantwortlich. Er kümmert sich auch um die technische Seite, recherchiert, moderiert und schneidet Beiträge und hat mitunter das sendereigene Studio in Schönenwerd fast im Alleingang eingerichtet. Bis 2006 fuhr Baumann gar wöchentlich einmal durchs Sendegebiet, um in den Kopfstationen der Kabelnetzbetreiber die DVD des aktuellen Wochenprogramms einzulegen. Dank zeitgemässer Technik ist dies inzwischen nicht mehr nötig. «Die damals gewonnene Zeit ist längst in andere Bereiche gewichen», rechnet Baumann.

Wünschte sich mehr Fernsehmacher
Dass Alf-TV jeweils ein Wochenprogramm von ein bis zwei Stunden zeigen kann, ist auch ein Resultat eines Teamworks von rund einem Dutzend Ehrenamtlichen, die Zeit und Herzblut investieren, um interessante und immer wieder überraschende Beiträge abzuliefern. «Ohne unser ehrenamtliches Engagement wäre Alf-TV wohl schon längst von der Mattscheibe verschwunden», mutmasst Baumann. Er wünschte sich trotzdem, die Arbeiten auf einige freiwillige Fernseh-Enthusiasten mehr verteilen zu können. Grosse Vorkenntnisse brauche es nicht, bei Alf-TV würden alle Mitarbeitenden «on the job» ausgebildet und in ihre Aufgaben hineinwachsen.

Das Engagement von Werner Baumann und seinen TV-Machern ist auch der Stiftung Schloss Wartenfels nicht verborgen geblieben, und so hat sie Alf-TV mit dem diesjährigen Prix Wartenfels ausgezeichnet. Baumann freut sich über die Auszeichnung und hofft, dass diese auch vom Gewerbe in der Region zur Kenntnis genommen wird. Immerhin ist Alf-TV auch ein sehr günstiges Werbemedium mit einer hohen Reichweite.

In den Kantonen Solothurn und Aargau stark verbreitet
Alf-TV ist in sieben Kantonen sowie auf der eigenen Website www.alf-tv.ch zu sehen. Schwergewichtig konzentrieren sich die Inhalte nach wie vor auf die Kantone Aargau und Solothurn – das ursprüngliche Sendegebiet von Alf-TV.
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Werner Baumann (rechts) freut sich mit einem Teil seiner Arolfinger TV-Macher über den Prix Wartenfels.