Catherine Müller und Reto Schlatter neu in der UBI

Bern, 09.12.2013 – Der Bundesrat hat die Rechtsanwältin Catherine Müller und den Journalismus-Ausbildner Reto Schlatter neu in die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gewählt. Sie ersetzen Alice Reichmuth Pfammatter und Heiner Käppeli.

Weil ihre Amtszeit abläuft, scheiden Alice Reichmuth Pfammatter auf Ende 2013 und Heiner Käppeli auf Ende 2014 aus der UBI aus. Alice Reichmuth Pfammatter, frühere Schwyzer Kantonsgerichts-Vizepräsidentin und jetzige Freiburger Datenschutzbeauftragte, und Heiner Käppeli, früherer Vizedirektor des Medienausbildungszentrums Luzern (MAZ) und aktuell Medientrainer, waren bzw. sind gewichtige Stimmen in der UBI.

Der Bundesrat hat nun ihre Nachfolge bestimmt. Catherine Müller (51) ist Rechtsanwältin in Olten. Zuvor war sie Mitbegründerin, Moderatorin und Geschäftsleiterin von „Radio 32“ in Solothurn, Leiterin Programmdienste beim Schweizer Fernsehen SRF, Niederlassungsleiterin der internationalen Film- und Fernsehhandelsfirma Telepool GmbH, auf Medien- und Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwältin bei einer international tätigen Anwaltskanzlei und Mitglied der Geschäftsleitung des Verbands Schweizer Medien. Sie nimmt ihre Arbeit in der UBI am 1. Januar 2014 auf.

Reto Schlatter (49) ist Studienleiter am MAZ in Luzern, wo er für die Weiterbildung und die Führungsausbildung zuständig ist. Daneben arbeitet er als selbständiger Medientrainer und Organisationsberater und wirkt als Dozent an der Hochschule Luzern sowie an der Henri Nannen-Journalistenschule in Hamburg. Zuvor war er Inlandredaktor bei den „Schaffhauser Nachrichten“, Leiter des Inlandressorts der „Neuen Luzerner Zeitung“ und stellvertretender Chefredaktor der „Handelszeitung“. Sein Studium der Rechtswissenschaften hat er mit dem Lizentiat abgeschlossen.  Er wohnt in Wädenswil. Seine Arbeit in der UBI beginnt er am 1. Januar 2015.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen beurteilt. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

UBI weist Mörgeli-Beschwerden ab

Bern, 06.12.2013 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) wies drei Beschwerden von Nationalrat und Professor Christoph Mörgeli mit jeweils 8:0 Stimmen ab. Das Fernsehen SRF hat mit den Beiträgen über seine Rolle als „Doktorvater“ das Programmrecht nicht verletzt. Auch Beschwerden des Bistums Chur und eines Bürgers, der dem Fernsehen Hetze gegen Israel vorwarf, erachtete die UBI als unbegründet.

Das Fernsehen SRF berichtete in den Sendungen „Rundschau“ und „10 vor 10“ mehrfach kritisch über die Art und Weise, wie am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich, wo Christoph Mörgeli als Professor wirkte, Dissertationen betreut und angenommen wurden. Christoph Mörgeli rügte in seinen Beschwerden, dass die Beiträge seine berufliche Integrität herabgewürdigt und falsche Informationen vermittelt hätten. Die UBI hielt in der öffentlichen Beratung am Freitag fest, dass Mörgeli in der Sendung seine Sicht der Dinge ausgiebig darstellen konnte. Sie kam auch zum Schluss, dass primär die Wissenschaftlichkeit der Dissertationen und nicht die Person des Doktorvaters kritisiert wurde. Deshalb wies sie alle drei Beschwerden einstimmig ab. Bei der Behandlung dieser Fälle war UBI-Präsident Roger Blum wegen eines Mörgeli-kritischen Tweets in den Ausstand getreten.

Eine weitere Beschwerde stammte vom Bistum Chur. Dieses rügte, die „Rundschau“ des Fernsehens SRF habe Bischof Vitus Huonder einseitig ins Zentrum eines Beitrags gestellt, welcher ihm eine Entzweiung der Kirchenbasis vorwirft. Nicht nur er, sondern auch die Bischöfe von Basel und St. Gallen seien nach Rom zitiert worden, und die „Pfarrei-Initiative“ werde von allen drei Bischöfen abgelehnt. In der UBI war umstritten, ob die Sendung das Programmrecht verletzt habe. Mit 6:3 Stimmen wies sie die Beschwerde ab. Die Mehrheit argumentierte, im Fokus des Beitrags habe nicht die „Pfarrei-Initiative“ gestanden, sondern das Dialogverhalten des Churer Bischofs bei verschiedenen Konflikten in der Katholischen Kirche. Als Person des öffentlichen Lebens müsse er die Kritik und Kontrolle der Medien aushalten. Die Minderheit erachtete die Mängel des Beitrags als so schwerwiegend, dass sie die Sachgerechtigkeit als verletzt sah.

Schliesslich hatte die UBI zu entscheiden, ob ein Interview in der Sendung „Sternstunde Religion“ des Fernsehens SRF mit der in Palästina lehrenden Politikprofessorin Helga Baumgarten einseitig israelfeindlich und voller sachlicher Fehler war. Der Beschwerdeführer hatte dem Beitrag systematische Verfälschung der Fakten vorgeworfen, so dass er geeignet gewesen sei, „Antisemitismus und Hass auf den jüdischen Staat“ zu fördern. Die UBI war sich einig darin, dass für das Publikum genügend transparent war, vor welchem Hintergrund die mit einem Palästinenser verheiratete und in Ost-Jerusalem lebende deutsche Professorin argumentierte. Von Hass gegen Israel könne keine Rede sein. Umstritten war, ob die Beschwerde teilweise gutgeheissen werden sollte, weil ein eingestrahlter Film von 1977 die Problematik der jüdischen Einwanderung und Landnahme simplifizierte. Nach eingehender Diskussion beschloss die UBI mit 9:0 Stimmen, den Antisemitismus-Vorwurf der Beschwerde zurückzuweisen, und mit 8:1 Stimmen, auch wegen des eingespielten Films keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots anzunehmen, weil sich das Publikum insgesamt eine eigene Meinung zur Sendung bilden konnte.

Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, können Entscheide der UBI beim Bundesgericht angefochten werden. Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

Zeitungstransporte: Bundesrat legt Preisermässigungen für 2014 fest

Bild: Jon S
Bild: Jon S

Bern, 06.12.2013 – Lokal- und Regionalzeitungen mit Anspruch auf verbilligten Transport erhalten bei der Schweizerischen Post für das Jahr 2014 eine Zustellermässigung von 22 Rappen pro Exemplar. Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten eine Ermässigung von 14 Rappen. Beide Beträge hat der Bundesrat im Rahmen der indirekten Presseförderung genehmigt, wofür der Bund jährlich insgesamt 50 Millionen Franken zur Verfügung stellt.

Der Bundesrat hat die Preisermässigungen für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post genehmigt. Sie basieren auf der Beurteilung der Selbstdeklarationen von Verlegern durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Die zur Zeitungstransportermässigung berechtigten Titel sind auf der Webseite des BAKOM publiziert.

Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse

In der Kategorie Lokal- und Regionalpresse erfüllen ab dem 1. Januar 2014 142 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 135.4 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. Damit bleibt die Anzahl der berechtigten Titel im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich (-1). Innerhalb der Titel kommt es zu Verschiebungen. Kleinere Titel sind weggefallen, dafür solche mit grösseren Auflagen neu dazugekommen. Deshalb steigt die Anzahl der förderberechtigten Exemplare um 1.4 Millionen.

Der Bund leistet einen jährlichen Beitrag von 30 Millionen Franken für die Förderung der Regional- und Lokalpresse. Daraus ergibt sich eine Ermässigung von 22 Rappen pro Exemplar (30 Millionen Franken geteilt durch 135.4 Millionen Exemplare). Die Ermässigung fällt damit gleich hoch aus wie im Vorjahr.

Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen (Mitgliedschafts- und Stiftungspresse)

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllen ab dem 1. Januar 2014 1’124 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 139.1 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. Die Zahl der förderberechtigten Titel hat im Vergleich zum Vorjahr um 42 Titel zugenommen, die Anzahl der geförderten Exemplare ist um 14.3 Millionen gestiegen. Diese Zunahme ist auf die seit dem 1. Januar 2013 eingereichten neuen Gesuche um Erhalt von Presseförderung zurückzuführen, die das BAKOM mehrheitlich positiv beurteilt hat.

Der Bund unterstützt diese Kategorie jährlich mit 20 Millionen Franken. Daraus resultiert eine Ermässigung von 14 Rappen pro Exemplar (20 Millionen Franken geteilt durch 139.1 Millionen Exemplare). Die Ermässigung fällt im Jahr 2014 einen Rappen tiefer aus als im Jahr 2013.

Selbstdeklarationsrunde 2013

Das BAKOM hat im August 2013 alle Verleger der Regional- und Lokalpresse sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse, die im Jahr 2013 Presseförderung erhalten haben, aufgefordert, dem BAKOM eine Selbstdeklaration einzureichen, worin sie bestätigen, dass sie die Förderungskriterien weiterhin erfüllen. Das BAKOM hat die Selbstdeklarationen geprüft und den betroffenen Titeln mitgeteilt, ob sie weiterhin Anspruch auf Zustellermässigung haben oder nicht.

Grischa feiert den 25. Geburtstag

grischa25www.radiogrischa.ch

Nach verschiedenen Aktionen und Gratis-Konzerten im laufenden Jahr setzt Radio Grischa zum grossen Schlussakt des Jubiläumsjahres an. Während einer Woche wird auf dem Sender gefeiert, nächtelang moderiert, Wünsche erfüllt, zurück geblickt und zum Abschluss mit einem grossen Live-Konzert der Geburtstag gebührend ausgeklungen.
Mit den Star-DJs Remady & Manu-L wurde das Jubiläumsjahr in Savognin feierlich eröffnet. Es folgten Gratis-Konzerte an der gehla und im Brennerei Club Mels, welche jeweils bis auf den letzten Platz ausverkauft waren. Nun setzt Radio Grischa einen grossen Schlusspunkt und feiert während
einer ganzen Woche. Als krönender Abschluss winkt ein exklusives Live-Konzert am Montag, 9. Dezember im Palazzo in Chur.

Spezielle Radiowoche
Ab dem 2. Dezember dreht sich auf Radio Grischa alles um den 25. Geburtstag. Das beliebte „Grischa-Böckli“ ist täglich im Bündnerland auf Tour. Es besucht Eishockeyspiele, mischt sich unter die Reisenden der Rhätischen Bahn und hilft an der Supermarkt-Kasse beim Einpacken der Einkäufe. Jeweils über Mittag blickt Radio Grischa zudem zurück auf ein Vierteljahrhundert Bündner Radiogeschichte. Am Abend sind dann die ehemaligen Mitarbeiter am Drücker. In der Wunschkonzert-Stunde „Saluti“ jeweils ab 18 Uhr blicken ehemalige Mitarbeiter zurück auf ihre Zeit beim Bündner Lokalsender und plaudern aus dem Nähkästchen.

„Jugend und Medien“ lanciert zwei Facebook-Apps

print_logoBern, 02.12.2013 – Das Nationale Programm Jugend und Medien wartet mit zwei attraktiven Online-Angeboten auf. Ab sofort können Eltern auf der Facebook-Seite des Programms mit einem Quiz ihre Medienkompetenz testen. Wer bis am 13.12. mitmacht, kann attraktive Preise gewinnen.

Ein neuer Online-Ratgeber gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Jugend und digitale Medien. Der Online-Ratgeber ist die elektronische Umsetzung des erfolgreichen Ratgebers Medienkompetenz, welchen das Programm Jugend und Medien gemeinsam mit der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) herausgibt.

Er kann sowohl auf der Facebook-Seite des Programms wie auch auf dessen Website unter www.jugendundmedien.ch konsultiert werden.

Bundesamt für Sozialversicherungen

Keine Werbung für SRF im Internet

„Der Bundesrat sieht noch keine Notwendigkeit, der SRG SSR Werbung auf ihren Internetseiten zu gestatten. Hingegen möchte er ihr im Internet mehr publizistische Möglichkeiten einräumen, damit sie auch künftig die Bedürfnisse des Publikums erfüllen und sich im internationalen Umfeld behaupten kann. Er hat das UVEK beauftragt, Vorschläge für eine Konzessionsänderung und für die Einsetzung einer nationalen Medienkommission auszuarbeiten.“ Pressemeldung vom 14.9.2012

Mit dem Verbot von Onlinewerbung bleibt ein kleines Ausgleichselement zu den privaten Medienverlagen erhalten. Ich bin jedoch gespannt wie die Konzessionsänderung aussehen wird. Vermutlich werden die Textbeiträge neben Video und Audio legalisiert, respektive die Erlaubnis erteilt, diesen Bereich weiter auszubauen. Irgendwie ist es schon schräg, dass im Newsbereich des Internets ein mit Gebührengelder finanzierter Anbieter tätig sein kann.

Ich persönlich würde ein Modell mit Microbilling für gelesene Artikel, Tondokumente und Videobeiträge vorziehen. Jeweils vom Newsanbieter meiner Wahl, ohne Abo-Gebühr oder monatlichen Verpflichtungen. Man hätte damit verschiedene Probleme gelöst:

  1. Billag kann man ersatzlos abschaffen, vorbei sind die Zeiten der schnüffelnden Billag Spitzel, die im Quartier den Briefkästen nach schleichen und versuchen sich Zugang zu Wohnungen zu verschaffen.
  2. Den volkswirtschaftlich unproduktiven Fakturierungs- und Verwaltungsaufwand für die Rechnungsstellung kann man ebenfalls einsparen.
  3. Es kommt eine Verursacherkomponente mit hinein. Wer viel Informationen bezieht bezahlt auch mehr. Wer viel Filme anschaut, bezahlt auch mehr.
  4. Man wäre nicht mehr so auf einen einzelnen Medienanbieter fixiert. Von meinem Geld, das ich für News einsetze würde ein Teil an SRF, NZZ, TA-Media, Financel Times, Süddeutsche, Zeit etc. gehen.

Vermutlich braucht es etwas Zeit, bis die Digital-Nativs an den Schalthebeln der Macht sitzen, bis sich hier etwas ändert.

SF in HD – und in neuem Design

Ab dem 29. Februar sendet das Schweizer Fernsehen in High-Definition.  Genauer gesagt, sind dies SF1 und SFzwei. SF in HD können alle empfangen die einerseits ein Gerät besitzen, das fähig ist, HD Inhalte abzuspielen, andererseits ein Digitales Kabelfernsehen, Swisscom TV oder einen Satellitenempfänger der HD Inhalte empfangen kann. Die bisherige SD (Standard Definition) Qualität wird noch mindestens bis 2015 ausgestrahlt. SRF hat eine FAQ Seite aufgeschaltet wo diverse Fragen beantwortet werden.

Nebst der Umstellung auf HD ändern aber noch einige andere Dinge. Beispielsweise ist seit einer Woche bereits das angepasste SF-Logo zu sehen. Die Schrift wurde ebenfalls geändert und bereits z.B. in den Programmhinweisen angewendet. Die Tagesschau, 10vor10, SF Börse, Schweiz Aktuell und SF Meteo erhalten neue Opener und das Studiodekor werde angepasst. Dies sei im Blick auf die Trimediale Medienstruktur geschehen.

via

von Joiz zu SF

Das Schweizer Fernsehen SRF startet mit der neuen Musiksendung, die von DRS Virus gestaltet wird, den Versuch, Crossmediales Fernsehen zu produzieren. Es soll eine „gepflegt ungepflegte“ Sendung für Popliebhaber werden. Doch, so neu ist dieses Konzept der Crossmedialität gar nicht. Es wird nämlich vom privaten Jugendsender Joiz in der Schweiz seit bald einem Jahr das Programm konsequent umgesetzt. Das bedeutet, dass der Zuschauer via Twitter, Facebook oder Skype in die Sendung eingreifen kann und beispielsweise seine Fragen an einen Interviewgast stellen kann. Joiz war damit bisher einzigartig in der Schweiz und bekommt nun Konkurrenz vom Schweizer Fernsehen.

Die grosse Frage wird sein, wie das Schweizer Fernsehen diese Aufgabe bewältigen wird. Bisher ist das Schweizer Fernsehen zwar mit diversen Twitter-Accounts auf Twitter vertreten. Dies sind jedoch meist Tickeraccounts, die jeweilige News zu diversen Themen tickern. Aktive Accounts bei denen Dialog geführt wird wie zum Beispiel beim ZDF in Deutschland findet man bisher von Leutschenbach nicht. Auf Facebook besitzen zwar viele Sendungen eine Seite, diese werden jedoch auch vor allem einseitig als Vorschau der nächsten Themen genutzt. Definitiv ist dies eine spannende Entwicklung die sicher in irgendeiner Form Zukunft haben wird.

Die Sendung wird ab dem 2. März jeweils am Freitag Abend auf SF zwei zu sehen sein.

SF zwei bringt neue Formate

Wie persoenlich.com berichtete, führt SF zwei im Rahmen der Neupositionierung des Senders diverse neue Formate ein. Dies sind die folgenden:

– Focus
Die DRS3 Talkshow wird auf die Mattscheibe übertragen und ab dem 5. März jeweils am Montag ausgestrahlt.

– Winter Challenge
Zwei Moderatoren werden mit zwei Sportlern über ihre Sportarten. Dabei geht es um Sportarten wie „Snowkiting“, Eiszapfenklettern oder Schlittenhunderennen.
Ausgestrahlt wird „Winter Challenge“ jeweils am Dienstag zwischen 6.- und 20. März.

– Lauf der Dinge
Eine Sendung über Flohmärkte und Brockenstuben. Es sollen Geschichten gezeigt werden von Dingen, die die Hände wechseln und so von einem Haushalt in den nächsten wechseln.
Jeweils Dienstags vom 27. März bis zum 1. Mai.

– Box Office
Die bereits bekannte Sendung weitet ihren Fokus aus und möchte auch mehr über Multimediale Themen berichten. Weiterhin steht das schweizer Filmschaffen im Fokus, die Redaktion arbeitet aber vermehrt mit der Digital- und Kulturredaktion zusammen. Ab dem 29. Februar immer Mittwochs

– wild@7
Eine Sendung für und über die Junge Generation. In Talks wird über den Lifestyle und das Lebensgefühl der jungen Menschen gesprochen. Die Moderatoren wollen sich bewusst dort aufhalten wo auch die jungen Menschen sind.
wild@7 wird jeweils am Donnerstag ab dem 1. März zu sehen sein.

– Virus im TV
Der Jugendsender wird am Freitag auf SF zwei einen Sendeplatz für eine Musiksendung bekommen. Darin soll vor allem die Crossmedialität, also die Interaktion mit dem Publikum (via Twitter und Facebook) im Vordergrund stehen. Produziert wird diese Sendung nicht in Leutschenbach sondern live im TV-Studio am Brunnenhof. Das Team ist zusammengesetzt aus Leuten von DRS Virus und der SRF Redaktion für Pop/Rock.
Ab dem 2. März immer Freitags.

(via,via)

Der lange Weg der Basler Zeitung

Die BaZ wurde schon wieder verkauft. Doch, was geschah in den letzten Jahren und wie kam es zu diesem Schritt? Eine kurze Rückblende:

8. Februar 2010: Die BaZ wird von der Familie Hagemann an den Tessiner Financier Tito Tettamanti und den Basler Medienanwalt Martin Wagner verkauft. Als nach ca. einem halben Jahr bekannt wird, dass Christoph Blocher mit seiner Firma Robinvest bei der Basler Zeitung ein Beratungsmandat besetzt, regt sich in Basel Widerstand. Organisiert wird dieser vom Komitee „Rettet Basel!„, welches es in kurzer Zeit schafft 19’000 Unterschriften gegen Christoph Blocher bei der BaZ und für eine unabhängige Zeitung zu sammeln. Während sich bei den Besitzverhältnissen der BaZ nicht viel ändert, beginnt dieses Komitee sich nach einer Alternative umzuschauen und führt eine Machbarkeitsstudie für eine neue Zeitung in Basel durch.
In dieser Zeit wurde Chefredaktor Matthias Geering durch Markus Somm ersetzt. Markus Somm war vorher co-Chefredaktor bei der Weltwoche und gilt als bürgerlich.

24. November 2010: Tito Tettamanti und Christoph Blocher geben bekannt, ihre Anteile der BaZ an den Flugunternehmer Moritz Suter zu verkaufen. Der Spuk scheint vorbei zu sein. Doch sehr bald kommen Stimmen auf die besagen, Moritz Suter hätte gar nicht das Kapital um die BaZ zu kaufen. Suter selber sagt in einem Interview mit der „NZZ am Sonntag“, er habe nur eine Million Franken für den Kauf aufgewendet. „Rettet Basel!“ fordert Transparenz über die Besitzverhältnisse und reicht beim Schweizer Presserat Beschwerde ein. Dieser gibt dem Komitee recht, jedoch kommuniziert die BaZ nichts dergleichen. Während dieser Zeit bestreitet Christoph Blocher mehrmals, direkt oder indirekt an der BaZ beteiligt zu sein.

Im Frühjahr 2011 werden die Pläne für eine neue Zeitung in Basel schliesslich konkreter und die Stiftung für Medienvielfalt wird gegründet. Sie wird die Tageswoche herausgeben. Bei der Tageswoche arbeiten auch verschiedene Ex-BaZ Journalisten. Darunter auch Co-Chefredaktor Urs Buess, der vorher bei der BaZ Vize-Chefredaktor war.
Seit dem 28. Oktober erscheint die Tageswoche tagesaktuell Online und jeweils am Freitag in gedruckter Form.
Als schliesslich Moritz Suter anfangs Dezember sagt, er wolle die Anteile der BaZ unter dem Volk verteilen und sie so zu einer „Volkszeitung“ machen, wird klar, dass ein Investor hinter Suter steht. Christoph Blocher gibt dann zu an der BaZ beteiligt zu sein.

12. Dezember 2011: Moritz Suter gibt bekannt seine Aktien an Rahel Blocher zurückzugeben. Die Rede ist von einer geheimen Klausel die zwischen Suter und Blocher bestand, die es Suter erlaubte seine Aktien an Rahel Blocher zurückzugeben. Von dieser Option machte er Gebrauch. Grund dafür seien Unstimmigkeiten zwischen ihm als Verleger und dem Investor (Blocher) gewesen. Diese seien derart gross geworden, dass er nicht mehr hinter „seiner“ BaZ stehen konnte.

14. Dezember 2011: Wenige Stunden nach der Bundesratswahl gibt Tito Tettamanti an einer Pressekonferenz in Zürich bekannt, dass die neu gegründete Holding für Medienvielfalt (nicht zu verwechseln mit der Stiftung für Medienvielfalt) die BaZ gekauft habe und der ehemalige Chefredaktor des Schweizer Fernsehens, Filippo Leutenegger, Verwaltungsratsprädsident der BaZ wird. Filippo Leutenegger hat vor einigen Jahren den Jean Frey Verlag Saniert. Dieser wurde zerschlagen und Teile an den Axel Springer Verlag verkauft. Im BaZ Verwaltungsrat sitzen neben Leutenegger noch  der Ex-Wirt der Kunsthalle Peter Wyss, der abgewählte FDP-Nationalrat Hans Rudolf Gysin, die Frau von Marcel Ospel Adriana Ospel, der SVP-Einwohnerrat aus Riehen Karl Schweizer sowie Immobilienverwalter Urs Gribi.
Christoph Blocher ist selbst nicht mehr an redaktionellen Inhalten beteiligt, übernimmt jedoch jegliche Kosten in unbestimmter Höhe, die bei der Sanierung der Druckerei anfallen. Markus Somm behält Amt des Chefredaktors. Damit dürfte auch klar sein, dass die BaZ auch in Zukunft ihren bürgerlichen Kurs verfolgen wird.

Und nun?
Filipo Leutenegger wird in der BaZ aufräumen und evtl. auch Leute entlassen.
Ob dieser Kurs die BaZ langfristig wieder erfolgreich macht, steht jedoch noch in den Sternen.

Der lange Weg der Basler Zeitung weiterlesen