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Erstmals Handbuch zur Radio-TV-Beschwerdepraxis

eidgenossenschaftBern, 12.12.2014 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) feiert 2014 ihr 30-jähriges Jubiläum. Sie veröffentlicht aus diesem Anlass ein Handbuch über ihre Tätigkeit und über die Medienregulierung in der Schweiz.

Bei der Behandlung von Beschwerden hat die UBI grundsätzlich eine Abwägung zwischen der Medienfreiheit und dem gebotenen Schutz des Publikums vorzunehmen. Die Medienfreiheit ist für eine Demokratie von zentraler Bedeutung. Wie alle Grundrechte unterliegt aber auch die Radio- und Fernsehfreiheit Schranken. Das schweizerische Rundfunkrecht sieht Mindestanforderungen an den Programminhalt vor, um die freie Meinungsbildung des Publikums zu gewährleisten und zu dessen Schutz vor unzulässigen Ausstrahlungen. Dazu gehören etwa Informationsgrundsätze wie das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltsgebot, die Beachtung der Grundrechte mit dem Diskriminierungsverbot und der Achtung der Menschenwürde, das Verbot von Gewaltverherrlichung bzw. Gewaltverharmlosung oder der Schutz Minderjähriger. Das Publikum nimmt im ganzen Aufsichtsverfahren eine zentrale Rolle ein, entscheidet es doch darüber, in welchen Fällen die UBI und die ihr vorgelagerten Ombudsstellen tätig werden dürfen.

„Zwischen Medienfreiheit und Publikumsschutz“ lautet auch der Titel eines Buchs, das die UBI zu ihrem 30-Jahr-Jubiläum veröffentlicht. Es besteht aus zwei Aufsätzen: Roger Blum, der Präsident der UBI, ermöglicht in seinem Beitrag einen Überblick über die vielfältige Medienregulierung in der Schweiz. Der Sekretariatsleiter Pierre Rieder stellt in seinem Aufsatz die UBI vor und fasst ihre Rechtsprechung anhand von Fallbeispielen zusammen. Die Schrift soll der interessierten Öffentlichkeit und namentlich Radio- und Fernsehkonsumentinnen und -konsumenten, Medienschaffenden und Medienverantwortlichen eine praktische Hilfe bieten. Sie ist kostenlos und kann beim Sekretariat der UBI bestellt oder von der UBI-Website heruntergeladen werden.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern. Auf Beschwerde hin hat sie festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos.

Gebühren für Radio und Fernsehen bleiben unverändert

eidgenossenschaftBern, 28.11.2014 – Die Höhe der Gebühren für den Radio- und Fernsehempfang bleibt bis zum Inkrafttreten des neuen Abgabesystems unverändert. Nach dem heutigen Entscheid des Bundesrates werden somit private Haushalte voraussichtlich bis 2018 weiterhin 462 Franken pro Jahr bezahlen müssen. Auch für den gewerblichen und den kommerziellen Empfang bleiben die Gebühren gleich. Die letzte Gebührenerhöhung datiert vom April 2007.

Der Bundesrat überprüft in der Regel alle vier Jahre, ob die Höhe der Radio- und Fernsehempfangsgebühren noch angemessen ist. Der Ertrag der Empfangsgebühren dient insbesondere dazu, die Erfüllung des SRG-Leistungsauftrags zu finanzieren. Die privaten Veranstalter (Lokalradios, Regionalfernsehen) sowie die Nutzungsforschung, die Förderung von neuen Technologien, das BAKOM und die Billag erhalten ebenfalls einen Gebührenanteil. Für die kommenden Jahre bis zum Inkrafttreten des neuen Abgabesystems bleibt die Höhe der Empfangsgebühren unverändert.

Das Parlament hat in der vergangenen Herbstsession eine Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) beschlossen. Dagegen ist aber das Referendum lanciert worden. Die Gesetzesänderung hätte die Einführung eines neuen Abgabesystems zur Folge, das vor­aussichtlich auf Anfang 2019 zu einer spürbaren Senkung der Radio- und Fernsehgebühren für private Haushalte führen würde.

Nach dem Willen des Parlaments sollen mit den Abgaben für Radio und Fernsehen zusätzliche Aufgaben finanziert werden: So kann der Anteil privater konzessionierter Radio- und Fernsehstationen an den Gebühren bis auf 6 Prozent erhöht werden (heute 4 Prozent), die Förderung neuer Technologien wird verbessert und die Untertitelung für sinnesbehinderte Personen bei regionalen TV-Stationen sowie die Rundfunkarchivierung werden künftig aus Gebührengeldern finanziert.

Der Bundesrat erwartet für die Jahre 2015 bis 2018 durchschnittlich 11 Millionen Franken mehr Gebühreneinnahmen pro Jahr, die auf die steigende Anzahl zahlender Haushalte zurückzuführen sind. Mit diesen Mehreinnahmen und mit bestehenden Gebührenüberschüssen aus früheren Jahren sollten bis zur Einführung des neuen Abgabesystems auch die sich aus der beschlossenen Gesetzesrevision zusätzlich ergebenden Aufgaben finanziert werden können.

Mehr Flexibilität für die regionalen Radio- und Fernsehsender

eidgenossenschaftBern, 05.11.2014 – Der Bundesrat ebnet den lokalen Radios den Weg für den Umstieg vom analogen UKW auf die digitale Technologie DAB+. Er hat die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) verabschiedet, die gleichzeitig die Unterstützung neuer Technologien optimiert und verschiedene weitere Entlastungen für Radio und Fernsehstationen vorsieht.

Die Teilrevision der RTVV, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, ermöglicht den Umstieg von der analogen UKW- zur digitalen DAB+-Verbreitung: Wenn ein lokales Radio ein Gebiet digital versorgt, kann es dort auf die UKW-Verbreitung verzichten. Zudem geht die Planung der UKW-Sendernetze auf die Radiostationen über; das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ist nur noch für die Prüfung und Bewilligung zuständig. Diese neue Rollenverteilung wurde vor im Frühjahr 2013 in Absprache mit der Branche definiert und hat sich in der Praxis bereits bewährt.

Aufhebung der Programmfenster

Die Auflage einiger lokal-regionaler Radio- und Fernsehstationen, ein tägliches Programmfenster für ein bestimmtes Gebiet auszustrahlen, wird aus der RTVV gestrichen. Damit wird den Sendern mehr Flexibilität bei der Erfüllung des lokal-regionalen Leistungsauftrags eingeräumt. Die regionalen Informationsleistungen müssen weiterhin erbracht werden, es steht den Stationen aber künftig frei, in welcher Form sie diese erfüllen: Sie können weiterhin Fenster anbieten oder die regionalen Informationen ins Hauptprogramm integrieren. Bestehen bleibt jedoch die Anforderung an einzelne Stationen, spezifische Sendungen für sprachliche Minderheiten in ihren Programmen anzubieten.

Weitere Entlastungen der Radio- und Fernsehstationen

Die konzessionierten Lokalradios werden für die Verbreitung über DAB+-Plattformen besser unterstützt: Der Bundesrat hat entschieden, die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten möglichst auszuschöpfen, um die Nutzung dieser Technologie zu fördern. Damit soll die Doppelbelastung während der Umstellungsphase von der analogen UKW- auf die digitale DAB+-Verbreitung abgefedert werden. Eine weitere Verbesserung der Unterstützung neuer Verbreitungstechnologien wurde mit der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) beschlossen; diese wurde vom Parlament am 26. September 2014 verabschiedet und tritt frühestens 2016 in Kraft.

Weitere Entlastungen betreffen die Verpflichtung zur Förderung des Schweizer Films, die behindertengerechte Aufbereitung von Sendungen und die Jahresberichterstattung. Diese Pflichten der Fernsehveranstalter gelten neu erst ab einem jährlichen Betriebsaufwand von einer Million Franken (bisher 200 000 Franken).

Nicht Gegenstand dieser Teilrevision ist die Regelung des hybriden Fernsehens. Das sogenannte HbbTV oder „Hybrid broadcast broadband TV“ ermöglicht, Informationen zu einer Fernsehsendung im Internet abzurufen und auf dem TV-Bildschirm anzuzeigen. In der öffentlichen Anhörung hat sich gezeigt, dass es hinsichtlich der Verbreitungspflicht von gekoppelten Diensten, basierend auf HbbTV, weiteren Klärungsbedarf bei der Umsetzung und noch eine gewisse Vorbereitungszeit braucht.

Medienförderung im digitalen Zeitalter – eine andere Rolle für die SRG

An einer Pressekonferenz hat heute Avenir Suisse die Reformagenda für einen technologie- und wettbewerbsneutralen Service public vorgestellt. Die wichtigsten Punkte:

  • Die SRG soll zum Public-Content-Provider werden
  • Sie darf keine eigenen Plattformen mehr unterhalten
  • Private könne unentgeltlich die Inhalte übernehmen
  • Werbung und Sponsoring würden abgeschafft
  • Der Dienst soll weiter über Gebühren finanziert sein

Das ist sicher ein spannender Ansatz. Wie weit er Fuss fasst und sich in den Köpfen der Politikerinnen und Politiker ausbreitet wird man sehen. Eine Realisierung eines solchen Konzeptes hätte verschiedene Änderungen auf Verfassungs und Gesetzesebene zur Folge.

Den ganzen Bericht findet man unter folgendem Link: www.avenir-suisse.ch

 

 

Neues Radio- und Fernsehgesetz für den Ballenberg

Die Legislative (Ständerat und Nationalrat) hat ein Gesetz verabschiedet, das bestens in die historische Umgebung des Ballenberg passt.

Es wird für Private und Firmen eine Zwangsabgabe oder Kopfsteuer eingeführt, unabhängig davon, ob die entsprechenden Medien konsumiert werden oder nicht. Eine Kopfsteuer ist per se asozial. Für Leute mit geringem Einkommen sind auch 400.- CHF sehr viel Geld pro Jahr.

Ganz gegen den Trend läuft auch der Ansatz, dass ich mit einer Pauschalgebühr Inhalte finanzieren muss, die mich gar nicht interessieren.

  • Wozu soll ich teure TV-Rechte an Fussball Live-Sendungen mitfinanzieren, wenn meine sportlichen Neigungen eher bei Skateboard liegen?
  • Warum muss ich für die blamablen Rate- und Quiz-Sendungen zahlen, die im Vorabend Programm laufen?
  • Interessiert mich welcher Promi Hämorrhoiden hat?

Bis jetzt habe ich von den Politikerinnen und Politiker noch keine sinnvolle Antwort erhalten.

Der Staat inszeniert hier eine Mediendiktatur, die im Zeitalter der Informationsgesellschaft völlig quer in der Landschaft liegt. Der Trend geht ganz klar von den etablierten Medien Radio und Fernsehen weg zu Formaten, die via Internet abrufbar sind.
Es ist eklatant, dass die alten Medien in dieser Form unterstützt werden und neue Formate im Internet gehen leer aus. Suisa, Swissimage und ProLitteris hätten hier auch noch ein paar Aufgaben zu lösen. Warum bekommt ein erfolgreicher Autor, der in einem Blog publiziert keine Kopierentschädigungen. Wird der gleiche Artikel in einer abonnierten Zeitschrift abgedruckt, werden Kopierentschädigungen bezahlt!?
Der Staat kann seine Informationsaufgabe gegenüber der Bürgerin und dem Bürger auch in anderer Form erfüllen. Dazu benötigt man kein Staatsradio oder Staatsfernsehen. Jede grössere Verwaltungseinheit hat heute eine Medienbeauftragte. Zu vielen wichtigen Projekten gibt es Medienveranstaltungen mit Medien-Dossiers. Die Pressemeldungen und Ankündigungen der Verwaltung sind fast ausnahmslos auf deren Webpage verfügbar. Zum Teil gibt es sogar Videomittschnitte, die via Internet abrufbar sind. Dazu braucht es keine SRG.
Vollends nachvollziehbar wird dieser Gedanke, wenn man sich überlegt, wie sich die Finanzierung der Übertragungsinfrastruktur verschoben hat. Früher finanzierten TV- und Radio-Sender teure Sendeanlagen. Heute finanziert die Kundin oder der Kunde die Übertragungstechnik, Internet-Anschluss, DSL-Modem, Router, Internetabo etc. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind die anvisierten Inhalte in der Regel nicht in der Schweiz, z.B. Serien, Musikvideos etc. Für diese Inhalte ist der Vertriebskanal eines staatlichen Radio und Fernsehens obsolet. Das gleiche gilt auch für die privaten Betreiber.
Höchste Zeit also, dass man den Servicepublic neu definiert,

  • sozial verträglich
  • Service Public eng gefasst
  • individualisiert
  • Kosten nach Konsum verrechnet

Abstimmungs- und Wahlinfos soll die Verwaltung analog FCB-TV, FCZ-TV, Quartier-TV selber produzieren. Abstimmungsunterlagen auf Papier in Ehren, aber ohne QR-Code mit Link auf einen Videobeitrag, wo alles erklärt wird, sind sie obsolet. Das alles wäre mit einem Bruchteil des jetzigen SRG-Budgets möglich und könnte über die Steuern finanziert werden. Damit wäre die Servicepublicaufgabe erfüllt.

Sport-Livesendungen sollten per Pay per View verfügbar sein. So wie das in einzelnen Sportverbänden in der USA teilweise gehandhabt wird.

Unterhaltung, Film, News zu aktuellen Geschehen in der Welt und in dem Land kann man den etablierten Verlagen überlassen. Mit der heutigen Medienkonvergenz ist sowieso jede Zeitung auch ein Videojournal.

Das Staatsfernsehen und –radio in der heutigen Form und mit dem heutigen Finanzierungsmodell darf man getrost in den Ballenberg verabschieden.

Das würde den Blick frei machen auf künftige Medienentwicklungen und die Rolle des Staates in der digitalen Medienlandschaft könnte darin neu gedacht werden.

Radio RTS und Fernsehen SRF verletzten Programmrecht nicht

eidgenossenschaftBern, 11.09.2014 – Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat an ihrer öffentlichen Beratung in Genf verschiedene Beschwerden abgewiesen. Sie erachtete zwei satirische Radiobeiträge von RTS zum Berner Jura, den Trailer von Fernsehen SRF zu den Olympischen Winterspielen sowie einen Beitrag von „10 vor 10“ zur Akzeptanz von Kernenergie als vereinbar mit dem Programmrecht.

Im Rahmen ihrer öffentlichen Beratung in Genf hatte die UBI über insgesamt vier ausgestrahlte Sendungen zu befinden. Gleich zwei Beschwerden gingen gegen Radiobeiträge ein, welche sich mit der Volksabstimmung vom November 2013 im Jura beschäftigten, in der sich die Bevölkerung des Berner Jura für den Verbleib im Kanton Bern ausgesprochen hatte. In der Sendung „L’Agence“ von Radio RTS La Première sang der bekannte Humorist Thierry Meury das Lied „Le paysan oberlandais“ und in der humoristischen Chronik „Paire de baffles“ auf Couleur 3 gab der Moderator einen Kommentar zur ausgebliebenen „Hochzeit“ zwischen den beiden jurassischen Gebieten ab.

Die UBI kam in der Beratung zum Schluss, dass der satirische Charakter für das Publikum jeweils klar erkennbar gewesen war. Das Lied und die Chronik enthielten zwar verletzende Aussagen gegenüber dem Berner Jura. Diese haben aber das Diskriminierungsverbot noch nicht verletzt, sondern bildeten Teil der satirischen Freiheiten. Nicht ganz einig war sich die UBI, ob im Lied „Le paysan oberlandais“ der Berner Jura in unzulässiger Weise mit Nazideutschland verglichen wurde. Die Mehrheit der UBI-Mitglieder vertrat nicht diese Auffassung. Die beiden Beschwerden gegen die Sendung „L’Agence“ mit dem Lied „Le paysan oberlandais“ wurden mit 6:3 Stimmen und diejenigen gegen „Paire de baffles“ einstimmig abgewiesen.

Die neun Mitglieder der UBI berieten zudem über den vielfach ausgestrahlten Trailer von Fernsehen SRF zu den Übertragungen der Olympischen Winterspiele in Sotschi. Die Rüge der Beschwerdeführerin, der Trailer zeige eine Eiskunstläuferin in sexistischer Weise und sei deshalb diskriminierend, erachtete die UBI als unbegründet. Sowohl die Bekleidung als auch die Bewegung der Eiskunstläuferin wurden im Trailer realistisch dargestellt. Da die anderen Sequenzen des Trailers das Diskriminierungsverbot und die Würde der Frauen ebenfalls nicht verletzten, wies die UBI die Beschwerde einstimmig ab.

Als letzten Fall behandelte die UBI in Genf eine Beschwerde gegen den im Nachrichtenmagazin „10 vor 10“ von Fernsehen SRF ausgestrahlten Beitrag „Fukushima verblasst“. Dieser thematisierte drei Jahre nach der Explosion im Atomkraftwerk von Fukushima auf der Grundlage einer Studie die wieder leicht zunehmende Akzeptanz der Kernenergie in der Schweizer Bevölkerung. In der dagegen erhobenen Beschwerde wurde geltend gemacht, der Beitrag sei irreführend gewesen, indem er namentlich den Eindruck erweckt habe, die Atomkatastrophe und nicht der Tsunami hätten 20‘000 Todesopfer gefordert. Die UBI kam jedoch zum Schluss, dass alleine aufgrund eines allenfalls missverständlichen Satzes in der Anmoderation die Meinungsbildung des Publikums nicht verfälscht wurde. Die Vermittlung der themenrelevanten Informationen erfolgte sachgerecht und in transparenter Weise. Die UBI wies die Beschwerde daher mit 8:1 Stimmen ab.

Die öffentliche Beratung bildete Teil eines zweitägigen Aufenthalts der UBI in Lausanne und Genf mit Besuchen von Radio- und Fernsehveranstaltern, Begegnung mit kantonalen Behörden sowie Medieninformationen zur UBI und namentlich eine Darstellung der Tätigkeiten der UBI in der französischsprachigen Schweiz. Die integralen Texte der Referate finden sich auf der Website unter http://www.ubi.admin.ch/de/dokumentation_referate.htm.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Entscheide der UBI können beim Bundesgericht angefochten werden.

Medienförderung des Bundes – auf neue Medien ausgerichtet

eidgenossenschaftDie Eidgenössische Medienkommission (EMEK) empfiehlt eine gezieltere und differenziertere Medienförderung
Bern, 05.09.2014 – Die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) hat sich mit der Förderung der publizistischen Medien befasst. In einem Bericht an Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit hält sie die Anforderungen fest, die jede Förderungsmassnahme im Interesse der Medienfreiheit erfüllen sollte. Zum Förderkonzept gehören nach Auffassung der Expertengruppe ein sorgfältiges Respektieren der Medienfreiheit und ein Fokus auf insbesondere demokratisch relevante Medienleistungen. Den Service Public von Radio und Fernsehen wird die EMEK in einem späteren Bericht behandeln.

Die EMEK schlägt eine Abkehr von der heutigen Postgebührenverbilligung vor und stellt neue Massnahmen der Medienförderung zur Diskussion.

Die EMEK betont in ihrem Bericht die anhaltende Bedeutung und Wichtigkeit von publizistischen Medien (Massenmedien) für die Gesellschaft und die Demokratie. Bedingt durch die Digitalisierung stellt sie einen fundamentalen Wand fest. Dieser hat zu einer Finanzierungskrise insbesondere für die national und regional verbreiteten Tageszeitungen, geführt. Das Geschäftsmodell der Tageszeitungen ist dauerhaft nicht mehr tragfähig. Dies beeinflusst die journalistischen Möglichkeiten. Medienentwicklung ist zwar vorrangig Sache der Medienunternehmen. Es ist aber auch die Politik gefordert. Der Transformationsprozess sollte begleitet, technische Innovationen sollten gefördert und die journalistische Kultur erhalten und weiterentwickelt werden.

Der tiefgreifende Wandel in der Branche geht auf die Digitalisierung der Medien und auf neue und vielfältigere Gewohnheiten der Mediennutzerinnen und Mediennutzer zurück. Sicherzustellen ist ein breites, vielfältiges Informationsangebot für alle Sprach- und Kulturräume der Schweiz und für die verschiedenen politischen Ebenen. Ein gutes, breites und professionelles Angebot wird vor allem durch Agenturjournalismus erreicht. Agenturangebote können von verschiedenen Medien genutzt werden. Agenturen kommt eine infrastrukturelle Funktion zu. Mögliche Förderungsmassnahmen sind daher die finanzielle Unterstützung einer Nachrichtenagentur, ein Ausbau der Förderung der journalistischen Aus- und Weiterbildung und die Lancierung von Innovationsprojekten im Mediensektor.

Langfristig ist es aus Sicht der EMEK wünschbar, dass der Bund unternehmerische Innovationen im Medienmarkt, herausragende journalistische Projekte und die angewandte Medienforschung fördert. Weil dieser zweite Typ von Förderungsmassnahmen eine staatsferne Organisation voraussetzt, schlägt die EMEK die Gründung einer Stiftung vor. Ein Modell, dass sich in verwandten Gebieten in Form der Pro Helvetia (Kultur) und des Schweizerischen Nationalfonds (Forschung) bereits bewährt hat. Mittels dieser Stiftung können, unter massgeblicher Beteiligung der Branche, verschiedene Fördermassnahmen staatsfern umgesetzt werden.

Grundlage der EMEK-Empfehlungen ist die Einschätzung, dass sich die Medien in einer unumkehrbaren Transformation und Teil des Journalismus sich in einer Krise befinden, ausgelöst durch die technischen Veränderungen und die Infragestellung bestehender Geschäftsmodelle. Der Transformationsprozess betrifft alle Medien, also auch Radio und Fernsehen. Hinzu kommt eine weitreichende Internationalisierung im Mediensektor mit dem Eintreten neuer Konkurrenten in den Schweizer Markt. Die demokratiepolitische Bedeutung der Medienvielfalt und Medienqualität sind in der kleinräumigen und vielfältigen Schweiz besonders gross. Dieser Herausforderung wird die aktuelle Presseförderung in der Schweiz nach Auffassung der EMEK nicht gerecht.

Die EMEK beschreibt im vorgestellten Bericht die Bedeutung der publizistischen Medien als Ganzes und beurteilt die aktuelle Presseförderung. Sie wird sich ab Herbst 2014 mit dem Service Public für Radio und Fernsehen befassen.

UBI – Nur Fernsehsendungen beschäftigten Ombudsstellen

eidgenossenschaftBern, 03.03.2014 – Vor den Ombudsstellen für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter der Schweiz gab es 2013 Beanstandungen ausschliesslich gegen Fernsehsendungen – und nur in der deutschen Schweiz. Dies geht aus den Jahresberichten der drei sprachregionalen Ombudsstellen hervor, die die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) genehmigt hat.

35 Beanstandungen gingen bei der Ombudsstelle für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter der deutschen und rätoromanischen Schweiz im Jahr 2013 ein. In der überwiegenen Mehrzahl wurde eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots geltend gemacht.  Andere Beanstandungen betrafen die Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit, den Jugendschutz, die Achtung der Menschenwürde, die Gewaltverharmlosung bzw. -verherrlichung und unentgeltiche Schleichwerbung. Die materiell behandelten Beanstandungen richteten sich auschliesslich gegen Fernsehsendungen, am häufigsten gegen solche von „Tele M1“ und „Tele Züri“. Die Beanstandungen wurden alle durch die Ombudsleute endgültig erledigt, ohne anschliessende Beschwerde an die UBI.

Keine einzige Beanstandung registrierten die Ombudsstellen der privaten Radio- und Fernsehveranstalter in den französischen und italienischen Sprachregionen. Ein Grund dafür kann das ungenügende Wissen über die Möglichkeit zur Beanstandung von Radio- und Fernsehsendungen sein. UBI und Ombudsstellen sind seit längerem bestrebt, die Information  zu verstärken. Die Ombudsstelle für die italienischsprachige Schweiz hat zudem auf die prekäre Situation der italienischsprachigen Berichterstattung im privaten Rundfunk Graubündens hingewiesen.

Es ist Aufgabe der Ombudsstellen, Beanstandungen gegen Radio- und Fernsehsendungen zu behandeln. Sie vermitteln zwischen den beteiligten Parteien. Erst nach Abschluss des Verfahrens vor der Ombudsstelle kann allenfalls Beschwerde bei der UBI erhoben werden. Die UBI übt die Aufsicht über die Ombudsstellen der drei sprachregional aufgeteilten privaten Radio- und Fernsehveranstalter aus. An ihrer letzten Sitzung hat sie deren Tätigkeitsberichte  für 2013 geprüft und genehmigt.

diefreezer.ch Website, Radio und TV von und für Jugendliche

cropped-FREEZERLOGOG2Auf www.diefreezer.ch betreiben über 14 Jugendliche aus der Schweiz eine aktuelle Website, ein Webradio und WebTV für Gleichaltrige.

Deutschschweiz – „Was die Grossen können, können wir auch!“, dachten Joel Rätz und Nils Feigenwinter als sie im März 2013 www.diefreezer.ch gründeten. DieFreezer.ch ist ein Online-Angebot, welches komplett von und für Jugendliche betrieben wird. Freezer beinhaltet ein Magazin, ein Webradio und ein WebTV. Im Magazin kann man Beiträge lesen, bei Wettbewerben mitmachen oder sich mit anderen Lesern austauschen.

Das Webradio „Radio Freez“ sendet fast täglich. Verschiedene Moderatoren und Redakteure mit unterschiedlichen Aufgaben gestalten die jeweiligen Radioprogramme. Die kompletten Sendungen, einzelne Beiträge und aktuelle News kann man online oder auch in iTunes nachhören und downloaden.

Noch nicht ganz fertig ist laut DieFreezer das WebTV. Es sei noch im Aufbau. Momentan werden aber als Test schon in unregelmässigen Abständen Videos, Interviews und Reportagen produziert.

DieFreezer.ch hat seine Redaktionen in der ganzen Schweiz verteilt. Die Hauptredaktion befindet sich in Büren, Kanton Solothurn. Das Hauptstudio des Radios im Kanton Fribourg. „Jeder Moderator hat ein Mikrofon, Computer und ein virtuelles Mischpult in seinem Zimmer aufgestellt. Das reicht zum Senden, ist sehr praktisch, transportabel und erzielt eine gute Qualität!“ erklären Joel und Nils von DieFreezer. Hören kann man das Radio unter www.diefreezer.ch/radio. Den Sendeplan findet man auf www.diefreeer.ch/Sendeplan.

„Unser Angebot stosst auf grosses Interesse!“ sagt Joel stolz. Doch damit hat das Team noch nicht genug: „Wir wollen noch stärker wachsen und uns in der Medienlandschaft einen Ruf verschaffen.“

Radio1 schluckt Radio 105

radio105Ich bin nicht sicher, ob der Titel so stimmt. 100% richtig ist er, wenn man ans Naturel von Roger Schawinsiki denkt. Nicht ganz richtig ist der Titel, wenn man überlegt, dass die ältere Generation die Bühne der Aktiven verlässt und Platz für Junge neue Ideen einräumt. Ganz falsch ist er, wenn man es numerisch betrachtet. Hier geht ganz klar das Kleine 1 zum Grossen 105. Beim Staatsradio folgte auf DRS1 DRS3 als Spartensender für ein jüngeres Publikum. Aber auch DRS3 ist älter geworden und fand in Radio Virus nochmals eine jüngere Variante. Es kann gut sein, dass durch die verstärkte Einbindung von Roger Schawinski beim SRF, er diese Ideen internalisiert hat. Die logische Folge, dass sein Radio für Erwachsene auch eine Alternatvie für jüngere Erwachsene bekommt. Die Verprechen sind jedenfalls sehr hoch. Ich bin gespannt, auf das, was sich in ein paar Jahren entwickelt hat.